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Das Infektionsschutzgesetz in der Lebensmittelindustrie, Gemeinschaftsverpflegung, Gastronomie und im Handwerk
Schulen wie die Profis
Belehrung gemäß § 43 Infektionsschutzgesetz
Nach dem Infektionsschutzgesetz sind alle Beschäftigten, die mit Lebensmitteln umgehen, darüber zu belehren, wie übertragbaren Infektionskrankheiten vorgebeugt werden kann. Gefordert werden die Erstbelehrung durch die Gesundheitsämter und die Folgebelehrung durch den Betrieb. Anhand eines praktischen Beispiels wird das gesetzlich geforderte Wissen vermittelt: Ein Mitarbeiter eines Lebensmittelbetriebes, der an einer ansteckenden Infektionskrankheit erkrankt, schildert ausführlich, welche Auswirkungen die Erkrankung auf seine Arbeit hat und wie er sich in dieser Situation verhält.
„Das Infektionsschutzgesetz in der Lebensmittelindustrie, Gemeinschaftsverpflegung, Gastronomie und im Handwerk"
- Autor: A. Wolff-Mayer
- Hergestellt unter Mitarbeit von: A. Nassauer
- Maria Revermann
- T. Schönauer
- Dipl.-Biol. Regina Zschaler
Stichworte:
Produktbeschreibung
Mit Inkrafttreten des neuen Infektionsschutzgesetzes (IfSG) sind die Erstbelehrung der Beschäftigten im Lebensmittelbereich durch die Gesundheitsämter und die Folgebelehrung durch die Arbeitgeber gesetzliche Pflicht geworden.
Aus dem Inhalt von „Das Infektionsschutzgesetz in der Lebensmittelindustrie, Gemeinschaftsverpflegung, Gastronomie und im Handwerk":
- Forderungen des Infektionsschutzgesetzes
- Infektionskrankheiten, die in Lebensmittelbetrieben eine Rolle spielen
- Symptome, an denen Beschäftigte diese Infektionskrankheiten an sich selbst erkennen können
- Tätigkeits- und Beschäftigungsverbot
- Pflichten der Arbeitgeber und Arbeitnehmer in Bezug auf den Infektionsschutz im Lebensmittelbetrieb
(via youtube)

Maria Revermann
Entwicklung und Leitung von Aus- und Weiterbildungsprojekten, Beratung und Schulung in Betrieben sowie Verbänden der Lebensmittelwirtschaft und Kosmetikindustrie, Erstellung von Materialien und Medien zur Durchführung von Hygieneschulungen, Veröffentlichungen zu den Themen Lebensmittel- und Infektionhygiene, HACCP, GMP, Zertifizeirung von Managementsystemen und Weiterbildung.
Außerdem im Behr's Verlag erschienen

Dipl.-Biol. Regina Zschaler
Bis April 2002 Geschäftsführerin und Leiterin der Hauptabteilung Mikrobiologie des SGS NATEC Instituts für naturwissenschaftlich-technische Dienste GmbH in Hamburg. Seit 2002 freiberuflich tätig als Beraterin in Fragen der Hygiene und Mikrobiologie.
