Die Verordnung über die Information der Verbraucher über Lebensmittel, die im Januar 2008 durch die Europäische Kommission erstmals vorgelegt wurde, ist am 29. September 2011 verabschiedet worden. Damit erhalten sowohl die in dieser Verordnung enthaltenen Neuerungen bei Pflichtkennzeichnungselementen als auch bei produktspezifischeren Angaben eine aktuelle Relevanz.
Seit dem 22. November 2011 ist die neue Verordnung im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht.
- die verpflichtende Nährwertkennzeichnung in Form von Brennwert, Fett, gesättigten Fettsäuren, Kohlenhydraten, Zucker, Eiweiß und Salz,
- die Allergenkennzeichnung in einer besonders deutlichen Hervorhebung,
- die verpflichtende Allergenkennzeichnung für lose Ware,
- die Mindestschriftgröße für Pflichtangaben und
- die Kennzeichnung von Lebensmittelimitaten
bei der praktischen Umsetzung von Bedeutung sein. Darüber hinaus relevante Änderungen betreffen z.B.
- die Herkunftskennzeichnung für Schweine-, Schaf- und Ziegenfleisch,
- die Angabe eines Warnhinweises bei koffeinhaltigen Lebensmitteln für Kinder,
- die Angabe des Einfrierdatums auf tiefgefrorenem Fleisch, Fleischprodukten und unverarbeiteten Fischerzeugnissen.
