"Stärkt die Abwehrkräfte"
"Steigert das Erinnerungsvermögen"
"Verbessert die Stimmungslage"
Ob diese Werbeaussagen rechtlich zulässig sind, richtet sich unter anderem nach der Verordnung über nährwert- und gesundheitsbezogene Angaben ("Health-Claims-Verordnung").