Alternativen zu Gesundheits- und Nährwertclaims
Fragen & Antworten
Wenn Sie „knackige“ Werbeaussagen für Ihr Produkt suchen, dann nutzen Sie doch mal die Möglichkeiten
außerhalb der Health Claims-VO. Gesundheits- und Nährwertclaims dürfen zukünftig nur Verwendung
finden, wenn Sie „gelistet“ sind.
Dazu gibt es aber zahlreiche Alternativen:
Wie Ihre Werbung mit Aussagen wie „Frische“, „Natur“ und „Bio“ aussehen kann, erfahren Sie in der Broschüre „Alternativen zu Gesundheits- und Nährwertclaims“. Auch Ihre Fragen zu Angaben wie „ohne Gentechnik, „ohne Farbstoffe“ oder „ohne Konservierungsstoffe“ werden umfassend beantwortet. So stellen Sie Ihre Kreativität auf rechtssichere Beine!
- Autorin: Dr. Stefanie Hartwig
- Sonja Schulz LL.M.
Stichworte:
Produktbeschreibung
Rücken Sie Ihr Produkt beim Kunden in das beste Licht! Wenn Sie Lebensmittel bewerben, die „biologisch“, „natürlich“ oder „frisch“ sind, dann kommt das beim Kunden gut an. Auch Aussagen wie „ohne Gentechnik“, „ohne Konservierungsstoffe“ oder „ohne Farbstoff“ sprechen eine positive Sprache. Doch: Kann ein tiefgefrorenes Lebensmittel als „frisch“ bezeichnet werden? Wie viel Prozent „Bio“ muss drin sein, damit Sie es „Bio“ nennen dürfen? Und vor allem: Gibt es alternativen Möglichkeiten zu nährwert- und gesundheitsbezogenen Angaben? Welche Aussagen unterliegen der Health Claims-Verordnung? Diese und weitere Fragen werden in der Broschüre „Alternativen zu Gesundheits- und Nährwertclaims" beantwortet.
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InhaltsverzeichnisZusätzlich können Sie sich hier eine Leseprobe als PDF zur Ansicht downloaden.
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Leseprobe
Sonja Schulz LL.M.
Rechtsanwältin in Hamburg; Partnerin der Sozietät ZENK Rechtsanwälte. Spezialisiert auf Lebensmittel- und Bedarfsgegenstände- sowie Wettbewerbsund Markenrecht. Mitglied des BLL. Autorin verschiedener Publikationen.
