Allgemeine Geschäftsbedingungen der Behr's GmbH für Seminarveranstaltungen

1 Allgemeines

Mit der Seminaranmeldung erkennt der Auftraggeber/Kundedie Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Verkäufers verbindlich an.

 

2 Anmeldung und Auftragserteilung

2.1 Anmeldungen zu Seminaren müssen schriftlich erfolgen (per Post, Fax, E-Mail) und werden erst rechtswirksam, wenn sie durch den Verkäufer schriftlich bestätigt werden. Bei Seminaren mit begrenzter Teilnehmerzahl werden die Anmeldungen in der Reihenfolge ihres Eingangs berücksichtigt. Die Daten der Teilnehmer werden für interne Zwecke elektronisch verarbeitet. Die mit der Anmeldung einhergehenden Daten werden unter Beachtung der Datenschutzbestimmungen gespeichert.

2.2 Alle Preise verstehen sich brutto inkl. der zum Zeitpunkt der Lieferung/Leistung gültigen gesetzlichen Umsatzsteuer. Der Preis eines Seminars versteht sich, sofern in der Programmbeschreibung nicht ausdrücklich eine andere Regelung angeführt ist, lediglich als Preis für die Veranstaltung, alle Materialien, Unterlagen, Handouts und Teilnahmebescheinigungen.

2.3 Die Rechnungsstellung erfolgt mit der Seminarbestätigung. Rechnungen für Seminare sind zahlbar

1. bei Rechnungsstellung mit einer verbleibenden Frist von 30 Tagen und weniger bis zum Veranstaltungstermin innerhalb von 14 Tagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug und

2. bei Rechnungsstellung mit einer verbleibenden Frist von länger als 30 Tagen bis zum Veranstaltungstermin spätestens 30 Tage vor dem Veranstaltungstermin ohne Abzug.

2.4 Seminar-Pakete und die Seminar–Flatrate sind innerhalb eines Unternehmens übertragbar. Als Unternehmen gilt eine Geschäftseinheit (z. B. GmbH, AG, OHG) an einem Standort (postalische Anschrift). Abweichungen hinsichtlich der Übertragbarkeit sind vorab schriftlich mit der Behr’s GmbH zu vereinbaren.
 
2.5 Als Start der Seminar-Pakete und der Flatrate zählt der Termin der ersten im Paket bzw. der Flatrate gebuchten Veranstaltung. Sofern innerhalb der ersten drei Monate nach Buchung eines Seminar-Pakets oder der Seminar-Flatrate keine Veranstaltung gebucht wird, gilt der Termin 90 Tage nach Buchung als Beginn der zwölfmonatigen Laufzeit.
 
2.6 Mit Begleichen der Rechnung für ein Seminar-Paket erwerben Sie das Recht, 10 bzw. 20 Seminartage innerhalb von zwölf Monaten zu buchen. Ausgenommen sind Seminarserien und Konferenzen. Bei Seminar-Paketen ist eine Rückerstattung der Gebühr für nicht wahrgenommene Termine nicht möglich. Wenn bei einer Paketbuchung ein Seminar ausfällt bzw. ausgebucht ist, wählt der Kunde eine andere Veranstaltung innerhalb der zwölfmonatigen Laufzeit. Eine Kündigung des Jahrespaketabos für das Folgejahr ist bis 6 Wochen vor Ende des jeweiligen Zwölfmonatszeitraums möglich. Bei Buchung des Jahresabos erfolgt die Folgerechnung jeweils zum Start des nächsten Zwölfmonatszeitraums, unabhängig davon, ob weitere Seminarbuchungen bereits erfolgt sind.
 
2.7 Mit Begleichen der Rechnung für die Seminar-Flatrate erwerben Sie das Recht, alle Seminarveranstaltungen, inklusive Seminarserien und Konferenzen, innerhalb von zwölf Monaten zu buchen. Eine Kündigung der Seminar-Flatrate für das Folgejahr ist bis 6 Wochen vor Ende des jeweiligen Zwölfmonatszeitraums möglich. Die Folgerechnung erfolgt jeweils zum Start des nächsten Zwölfmonatszeitraums, unabhängig davon, ob weitere Seminarbuchungen bereits erfolgt sind.

 

3 Rücktritte und Stornierungen, Umbuchungen (gilt für Unternehmer)

3.1 Bei Seminaren müssen Rücktritte von bereits schriftlich angemeldeten Teilnehmern schriftlich erfolgen. Für die Stornierung werden folgende Bearbeitungsgebühren erhoben:

3.1.1 Präsenz-Seminare:

  • Bis 4 Wochen vor Seminarbeginn: 10 % der Seminargebühr (zzgl. MwSt.).
  • 2 - 4 Wochen vor Seminarbeginn: 30% der Seminargebühr (zzgl. MwSt.).
  • Ab 7 Tagen vor Seminarbeginn und bei Nichtteilnahme: 100% der Seminargebühr (zzgl. MwSt.). Vorstehendes entfällt für den Fall, dass der absagende Teilnehmer einen zahlenden Ersatzteilnehmer (Vertreter) stellt.

 

3.1.2 Online-Seminare:

  • 10 % der Seminargebühr (zzgl. MwSt.).
  • Ab 7 Tagen vor Seminarbeginn und bei Nichtteilnahme werden 100% der Seminargebühr (zzgl. MwSt.) in Rechnung gestellt. Vorstehendes entfällt für den Fall, dass der absagende Teilnehmer einen zahlenden Ersatzteilnehmer (Vertreter) stellt.

 

4. Absage von Veranstaltungen und Haftung

 

4.1 Der Verkäufer behält sich vor, Veranstaltungen auf Grund einer zu geringen Teilnehmerzahl abzusagen oder zu verlegen. Der Auftraggeber wird in diesem Fall spätestens 5 Werktage vor Veranstaltungsbeginn benachrichtigt. Bei Ausfall einer Veranstaltung durch Krankheit des Trainers, höhere Gewalt, falls sich Kontaktbeschränkungen ändern oder Hygieneregeln nicht eingehalten werden können, oder bei sonstigen unvorhersehbaren Ereignissen, besteht kein Anspruch auf Durchführung der Veranstaltung. In diesem Fall ist der Veranstalter berechtigt, die Veranstaltung zu einem anderen Termin und/oder einem anderen Ort durchzuführen. In diesem Fall hat der Teilnehmer kein Recht auf Erstattung der Seminargebühr. Ebenso erfolgt bei Kursausfall oder Terminverschiebung keine Übernahme von Reise- und Übernachtungskosten sowie von durch Arbeitsausfall entstehenden Auslagen. Ebenso ist der Veranstalter berechtigt bei Ausfall eines oder mehrerer Referenten die Vorträge und Workshops durch andere Personen durchführen zu lassen.

4.2 Der Verkäufer haftet bei eigenem Verschulden oder dem seiner Erfüllungsgehilfen nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit auf Schadensersatz. Die Haftung für mittelbare Schäden gegenüber einem Kaufmann ist beschränkt auf das 10fache des Rechnungsbetrages. Diese Haftungseinschränkungen greifen nicht, soweit eine wesentliche Vertragspflicht oder eine Kardinalpflicht verletzt worden ist. Dann besteht ein Anspruch auf den Ersatz des vertragstypischen Schadens. Die Haftungsfreizeichnung nach Satz 1 gilt nicht für Schäden infolge des Verzugs oder Unmöglichkeit der Leistung. Ist der Kunde Kaufmann, so haftet der Verkäufer jedoch auch im Falle des Verzugs oder Unmöglichkeit der Leistung nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Das Recht zum Rücktritt bleibt hiervon unberührt. Im Falle des Rücktritts besteht kein Anspruch auf Ersatz der Verzugsschäden. Für Beratungsfehler oder sonstige Leistungsstörungen der vom Verlag herangezogenen und nachgewiesenen Dritten haftet der Verlag nicht.

 

5 Gewährleistung und Änderungsvorbehalt

5.1 Behr’s Seminare werden nach dem jeweiligen Stand des Wissens sorgfältig vorbereitet und durchgeführt. Alle Veranstaltungen werden von erfahrenen und renommierten Referenten durchgeführt, alle Materialien, Unterlagen und Handouts werden nach den jeweils neuesten Erkenntnissen erstellt. Der Verkäufer übernimmt jedoch keine Gewähr für die inhaltliche Richtigkeit und Fehlerfreiheit der Schulungsinhalte und Unterlagen.

5.2 Der Verkäufer behält sich vor, notwendige inhaltliche und/oder organisatorische Änderungen vor oder während der Veranstaltung vorzunehmen, soweit diese den Gesamtcharakter der Veranstaltung nicht wesentlich ändern. Im Bedarfsfall ist der Verkäufer berechtigt, den/die zunächst vorgesehenen Referenten und/oder Seminarleiter durch gleichqualifizierte Personen zu ersetzen.

 

6 Urheberrecht und Nutzungsrechte

6.1 Dem Verkäufer verbleiben alle urheberrechtlichen Nutzungsrechte und alle Verwertungsrechte an den im Rahmen einer Leistung des Verkäufers überlassenen Schulungsunterlagen. Die Unterlagen dürfen nicht zur Weitergabe an Dritte vervielfältigt werden, ausgenommen ist die Vervielfältigung von Programmen zum Zwecke der Datensicherung. Der Kunde darf sich ein Vervielfältigungsstück nur anfertigen und für ausschließlich eigene Zwecke verwenden, wenn sein Original infolge von Beschädigung oder Zerstörung nicht mehr verwendbar ist. Gedruckte Unterlagen dürfen - auch auszugsweise - nicht nachgedruckt oder nachgeahmt werden.

6.2 Dem Verkäufer verbleiben alle urheberrechtlichen Nutzungsrechte und alle Verwertungsrechte an Präsentationen und Charts, die im Rahmen eines Online-Seminars/Webinars zur Verfügung gestellt werden. Diese werden ausschließlich den Teilnehmern des Online-Seminars/Webinars zur Verfügung gestellt und dürfen nicht an Dritte weitergegeben oder vervielfältigt werden. Die im Rahmen der Teilnahme von Online-Seminaren/Webinaren per Link zu Verfügung gestellten Aufzeichnungen und/oder Mitschnitte davon dürfen weder komplett noch in Ausschnitten an Dritte weitergegeben oder vervielfältigt werden. Ein Download der Aufzeichnungen und/oder Mitschnitte davon - egal auf welchem Medium - ist untersagt. Ebenso sind eigene Aufnahmen während des Online-Seminars/Webinars nicht gestattet.

 

7 Zimmerreservierungen

Der Verkäufer hält für die Teilnehmer an Seminarveranstaltungen ein Zimmerkontingent entweder im Tagungshotel oder – wenn die Veranstaltung nicht in einem Hotel stattfindet – in einem nahe gelegenen Hotel bereit. Die Zimmer können direkt beim Hotelbetreiber unter Bezugnahme auf die Behr’s Veranstaltung abgerufen und gebucht werden. Ein Vertragsverhältnis kommt dabei ausschließlich zwischen dem Hotel und dem Teilnehmer zustande.

 

8 Erfüllungsort, Gerichtsstand und Wirksamkeit

8.1 Im Geschäftsverkehr mit Kaufleuten, juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder bei öffentlich-rechtlichen Sondervermögen ist bei Klagen Gerichtsstand der Sitz des Verlages. Soweit Ansprüche des Verlages nicht im Mahnverfahren geltend gemacht werden, bestimmt sich der Gerichtsstand bei Nichtkaufleuten nach deren Wohnsitz. Ist der Wohnsitz oder gewöhnliche Aufenthalt des Auftraggebers, auch bei Nichtkaufleuten, im Zeitpunkt der Klageerhebung unbekannt oder hat der Auftraggeber nach Vertragsschluss seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt aus dem Geltungsbereich des Gesetzes verlegt, ist als Gerichtsstand der Sitz des Verlages vereinbart.
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

8.2 Durch eine etwaige Unwirksamkeit einer oder mehrerer Bestimmungen wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Anstelle der unwirksamen Klauseln gilt dasjenige vereinbart, was dem wirtschaftlich Gewollten in rechtlich zulässiger Weise am ehesten entspricht. Dies gilt auch für die ergänzende Vertragsauslegung (Salvatorische Klausel)

8.3 Die Vertragssprache ist Deutsch.

Stand: September 2021

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