Seit 1997 berät Frau Stangl Unternehmen unterschiedlicher Branchen zu den Pflichten aus Regelungen zur Hersteller-/Produktverantwortung. Themenschwerpunkt sind dabei insbesondere das Verpackungsgesetz und das Einwegkunststofffondsgesetz. Mit der 5. Novelle VerpackV wurde das Instrument der Vollständigkeitserklärung eingeführt; seither bietet die Autorin als öffentlich bestellte und vereidigte Sachverständige Prüfungsleistungen u.a. als registrierte Prüferin bei Zentrale Stelle Verpackungsregister an.