Lebensmittelindustrie
Amtliche Lebensmittelkontrollen in Herstellungsbetrieben
Amtliche Lebensmittelkontrollen in Herstellungsbetrieben
Online-Seminar PLUS

Amtliche Lebensmittelkontrollen in Herstellungsbetrieben

Rechtsvorschriften einhalten – mögliche Schäden minimieren

Nach einem Tag werden Sie ...

  • Pflichten rechtssicher erfüllen: Sie kommen Ihren Mitwirkungspflichten vollständig nach, ohne über das erforderliche Maß hinauszugehen.
  • Risikoeinstufung verbessern: Sie nutzen gezielte Maßnahmen, um möglichst eine niedrigere Risikoklasse bzw. ein günstigeres Scoring zu erreichen.
  • Handlungssicherheit bei Behördenmaßnahmen: Sie reagieren strukturiert und souverän, um Schäden wirksam zu begrenzen.
  • Verfahrensfehler vermeiden: Sie schließen Fehler aus, die Situationen verschärfen oder zusätzliche Risiken verursachen.
  • Veröffentlichungen kontrollieren: Sie prüfen behördliche Veröffentlichungen rechtlich und verhindern diese, wo möglich.
  • Rechtsmittel gezielt nutzen: Sie erkennen aussichtsreiche Rechtsmittel und leiten diese fristgerecht ein.

 

Bildquelle: KI-generiert

Ideal für

Dieses Online-Seminar PLUS richtet sich an Verantwortliche im Qualitätsmanagement und Qualitätssicherung sowie Lebensmittelrecht, der Laboratorien sowie Dienstleister in der Lebensmittelwirtschaft und des Handels, die bei Lebensmittelkontrollen und Beanstandungen den Schaden für das Unternehmen gering halten sollen.

Ihr PLUS

  • Online Modul „Vorschriften zum Lebensmittelrecht“ – inkl. BEHR‘S...KI: ab dem Zeitpunkt Ihrer Anmeldung bis 4 Wochen nach dem Seminar.
  • Aufzeichnung des Seminars: Nutzen Sie die Aufzeichnung bis 4 Wochen nach dem Seminar, um Fragestellungen mühelos nachzuarbeiten!
  • Inklusive telefonischem Beratungsservice: In der Seminargebühr sind insgesamt zwei 30-minütige individuelle Beratungsgespräche mit Herrn Klaus Meyer oder Dr. Boris Riemer (bis 31.12.2026) enthalten. In vertraulichen Telefongesprächen erhalten Sie Unterstützung zu Ihren konkreten Fragestellungen.

Programm

Donnerstag, 18. Juni 2026

Artikel-Nr.: 7893-O

08:55 Uhr

Check-in

09:00 Uhr

Durchführung Kontrolle, Probenahme und Risikobewertung durch amtliche LMÜ

Maik Maschke


Die Kontrolle vor Ort durch die amtliche Lebensmittelüberwachung und die Kontrolle Ihrer ausgelieferten Fertigprodukte

  • Die Vorgaben der EU-Kontrollverordnung und der AVV-Rüb
  • Nach welchen Kriterien stuft die Behörde Sie in welche Risikoklassen ein?
  • Was sind Zertifikate nach IfS, FSSC 22000 oder ISO 9001 bei den Behörden wert?
  • So können Sie Ihr Scoring bei der amtlichen Überwachung verbessern
  • Der Prüfkatalog der amtlichen Überwachung
  • Die häufigsten Beanstandungen der letzten Jahre – und wie Sie diese vermeiden
  • Pflichten des Unternehmens: Wo sind Sie mitwirkungspflichtig - und was müssen Sie „nur“ zulassen?
  • Hier sind die Grenzen der amtlichen Kontrolle
10:00 Uhr

Ahndung und Maßnahmen der Behörde: Ordnungswidrigkeit

Klaus Meyer

Der Ablauf nach der amtlichen Kontrolle oder bei Beanstandungen: Welche Szenarien sind möglich und wie können Sie darauf reagieren?


Ordnungswidrigkeit

  • Ablauf und Einspruchmöglichkeiten bei Ordnungswidrigkeiten: für welche Verstöße mit welchen Auswirkungen
  • Wann ist es sinnvoll dagegen wie vorzugehen?
  • Was ist eine Gewinnabschöpfung?
  • Für welche Taten können welche Beträge abgeschöpft werden?
  • Welche Möglichkeiten des Widerspruchs und der Beeinflussung der Berechnung gibt es?
  • Welche Auswirkungen für das Unternehmen und die betroffenen Personen, wenn mehrfach eingetragen?
10:45 Uhr

Pause

11:15 Uhr

Ahndung und Maßnahmen der Behörde: Strafverfahren

Dr. Boris Riemer

  • Einleitung und Ablauf des Verfahrens: Vom Ermittlungsverfahren zur Anklage
  • Sie werden als Zeuge geladen: Pflichten des Zeugen und Zeugnis-/Aussageverweigerungsrechte
  • Wie läuft eine „Razzia“ ab? Rechte und Pflichten der Ermittlungsbehörden
11:45 Uhr

Welche Maßnahmen kann bzw. muss die Behörde ergreifen?

Klaus Meyer

 

  • Der vorgeschriebene Ablauf bei einer Anordnung
  • Wie reagiert man auf Fristen richtig?
  • Rechtliche Basis behördlichen Handelns
  • Ermessensspielraum der Behörde
  • Unterschied und Rechtsgrundlagen Rücknahme versus Rückruf
  • Unterschied „unsicheres LM“ versus „nicht verkehrsfähiges LM“
12:30 Uhr

Mittagspause

13:30 Uhr

Veröffentlichungen durch die Behörde, Lebensmitteltransparenz

Veröffentlichungspflicht der Behörden nach LFGB § 40 Abs. 1a: geänderte Vorgehensweise der Behörden
Klaus Meyer

  • Wann veröffentlicht die amtliche Lebensmittelüberwachung?
  • Wie geht die Behörde bei einer beabsichtigten Veröffentlichung vor?
  • Möglichkeiten für Unternehmen, beabsichtigte Veröffentlichung abzuwenden
  • Urteile zu Veröffentlichungen der amtlichen Überwachung gemäß § 40 Abs. 1a
  • Zuständigkeiten innerhalb LFGB und zwischen den Behörden
  • Voraussetzungen für Informationen der Behörden an die Öffentlichkeit: Pflicht vs. Freiwilligkeit vs. gebotener Vorsicht
  • Transparenz behördlicher Maßnahmen und mögliche Folgen für das Unternehmen: die „350-EUR-Grenze“
14:15 Uhr

Rechtsmittel gegen die behördlichen Maßnahmen einleiten

Dr. Boris Riemer

  • Noch kein offizielles Verfahren: „Inoffizielle“ Beanstandung und Stellungnahme
  • Widerspruch und Anfechtungsklage gegen behördliche Verbotsverfügung
  • Anordnung der sofortigen Vollziehbarkeit und Eilrechtsschutz
  • Rechtliche Folgen nach Verfahrensabschluss
  • Mögliche Verfahrensfehler aufdecken, um Fall zu beenden
15:15 Uhr

§ 40 Abs. 1a LFGB im Spiegel der Rechtsprechung

Dr. Boris Riemer

  • Urteile zu Veröffentlichungen der amtlichen Überwachung gemäß § 40 Abs. 1a: LG, OLG und Endscheidung des BVerfG
  • Knackpunkte: Unverzüglichkeit & Bußgeldprognose
  • Strategie bei der Kommunikation mit der Behörde
  • Veröffentlichung aufgrund von Verfahrensfehlern kippen
16:00 Uhr

Privatrecht/Haftungsfragen Haftungsrisiken für den Schadensfall reduzieren

Dr. Boris Riemer

Wofür kann das Unternehmen und wofür können die Mitarbeitenden wann haftbar gemacht werden?

16:15 Uhr

Der kooperative Umgang mit der Behörde im Krisenfall

Klaus Meyer / Dr. Boris Riemer

  • Kreisveterinärbehörde oder Landesuntersuchungsamt: An wen muss sich die QM-Abteilung eines Unternehmens/Ihr Rechtsanwalt wenden?
  • Was erleichtert der amtlichen Überwachung wichtige Entscheidungen im Krisenfall?
  • Wie Unternehmen und Überwachung außerhalb einer Krisensituation kooperieren können
16:45 Uhr

Letzte Fragen und Diskussion

17:30 Uhr

Ende des Online-Seminars

Vollständiges Programm anzeigen

Termine

Plätze frei
Plätze frei (Programm in Planung)
Ausgebucht
18.06.2026
Zoom
€ 1.498,00
zzgl. MwSt (€ 284,62)

Referierende

Maik Maschke, Bundesvorsitzender des Bundesverbands der Lebensmittelkontrolleure Deutschlands e. V. Der BVLK wurde 1978 als berufsständische Organisation gegründet. Unter dem Dach des BVLK werden die beruflichen, wirtschaftlichen und sozialen Interessen von ca. 2.500 deutschen Lebensmittelkontrolleurinnen und Lebensmittelkontrolleure vertreten, die in den fünfzehn Mitgliedsverbänden organisiert sind. Dies entspricht einem Organisationsgrad von über 90 % aller deutschen Lebensmittelkontrolleurinnen und Lebensmittelkontrolleure. Die Schwerpunkte liegen im Bereich der Weiter- und Fortbildung der Kolleginnen und Kollegen, im Wissens- und Erfahrungsaustausch mit Wissenschaft, Wirtschaft und NGOs sowie in der Förderung und dem Ausbau der Zusammenarbeit mit den gesetzgebenden Organen, um eine praktische und einheitliche Durchführung der amtlichen Lebensmittelüberwachung (nicht nur in Deutschland) zu erreichen. Der BVLK ist ist u. a. Mitglied in der Europäischen Arbeitsgemeinschaft für Lebensmittelkontrolle und Verbraucherschutz (EWFC) und in der Internationalen Föderation der Umweltgesundheit (IFEH).
Leitender Städtischer Veterinärdirektor, Fachtierarzt für öffentliches Veterinärwesen, seit 2010 Leiter des Amtes für Verbraucherschutz der Landeshauptstadt Düsseldorf, seit 2001 Dozent an der Akademie für öffentliches Gesundheitswesen für die Ausbildung von Lebensmittelkontrolleuren, amtlichen Fachassistenten und amtlichen Kontrollassistenten, seit 2006 Dozent am Institut für öffentliche Verwaltung NRW für die Ausbildung der Veterinärreferendare, seit 1997 DGQ-Qualitätsbeauftragter und Interner Auditor für die Lebensmittelwirtschaft.
Rechtsanwalt; Partner bei SEITZ & RIEMER, spezialisiert auf Lebensmittelrecht und Gewerblichen Rechtsschutz, Lehrbeauftragter an der Dualen Hochschule Baden-Württemberg, Mitglied im Rechtsausschuss des Lebensmittelverband Deutschland e. V.

Kontakt

Bei Fragen zur Veranstaltung, melden Sie sich gerne bei unserem Team.
persone bild
Frau Caroline Kaul
040/ 227008-62
040/ 22010-91
caroline.kaul@behrs.de
Online-Seminar PLUS

Amtliche Lebensmittelkontrollen in Herstellungsbetrieben

Rechtsvorschriften einhalten – mögliche Schäden minimieren

Nach einem Tag werden Sie ...

  • Pflichten rechtssicher erfüllen: Sie kommen Ihren Mitwirkungspflichten vollständig nach, ohne über das erforderliche Maß hinauszugehen.
  • Risikoeinstufung verbessern: Sie nutzen gezielte Maßnahmen, um möglichst eine niedrigere Risikoklasse bzw. ein günstigeres Scoring zu erreichen.
  • Handlungssicherheit bei Behördenmaßnahmen: Sie reagieren strukturiert und souverän, um Schäden wirksam zu begrenzen.
  • Verfahrensfehler vermeiden: Sie schließen Fehler aus, die Situationen verschärfen oder zusätzliche Risiken verursachen.
  • Veröffentlichungen kontrollieren: Sie prüfen behördliche Veröffentlichungen rechtlich und verhindern diese, wo möglich.
  • Rechtsmittel gezielt nutzen: Sie erkennen aussichtsreiche Rechtsmittel und leiten diese fristgerecht ein.

 

Bildquelle: KI-generiert

Ideal für

Dieses Online-Seminar PLUS richtet sich an Verantwortliche im Qualitätsmanagement und Qualitätssicherung sowie Lebensmittelrecht, der Laboratorien sowie Dienstleister in der Lebensmittelwirtschaft und des Handels, die bei Lebensmittelkontrollen und Beanstandungen den Schaden für das Unternehmen gering halten sollen.

Ihr PLUS

  • Online Modul „Vorschriften zum Lebensmittelrecht“ – inkl. BEHR‘S...KI: ab dem Zeitpunkt Ihrer Anmeldung bis 4 Wochen nach dem Seminar.
  • Aufzeichnung des Seminars: Nutzen Sie die Aufzeichnung bis 4 Wochen nach dem Seminar, um Fragestellungen mühelos nachzuarbeiten!
  • Inklusive telefonischem Beratungsservice: In der Seminargebühr sind insgesamt zwei 30-minütige individuelle Beratungsgespräche mit Herrn Klaus Meyer oder Dr. Boris Riemer (bis 31.12.2026) enthalten. In vertraulichen Telefongesprächen erhalten Sie Unterstützung zu Ihren konkreten Fragestellungen.

Programm

Donnerstag, 18. Juni 2026

Artikel-Nr.: 7893-O

08:55 Uhr

Check-in

09:00 Uhr

Durchführung Kontrolle, Probenahme und Risikobewertung durch amtliche LMÜ

Maik Maschke


Die Kontrolle vor Ort durch die amtliche Lebensmittelüberwachung und die Kontrolle Ihrer ausgelieferten Fertigprodukte

  • Die Vorgaben der EU-Kontrollverordnung und der AVV-Rüb
  • Nach welchen Kriterien stuft die Behörde Sie in welche Risikoklassen ein?
  • Was sind Zertifikate nach IfS, FSSC 22000 oder ISO 9001 bei den Behörden wert?
  • So können Sie Ihr Scoring bei der amtlichen Überwachung verbessern
  • Der Prüfkatalog der amtlichen Überwachung
  • Die häufigsten Beanstandungen der letzten Jahre – und wie Sie diese vermeiden
  • Pflichten des Unternehmens: Wo sind Sie mitwirkungspflichtig - und was müssen Sie „nur“ zulassen?
  • Hier sind die Grenzen der amtlichen Kontrolle
10:00 Uhr

Ahndung und Maßnahmen der Behörde: Ordnungswidrigkeit

Klaus Meyer

Der Ablauf nach der amtlichen Kontrolle oder bei Beanstandungen: Welche Szenarien sind möglich und wie können Sie darauf reagieren?


Ordnungswidrigkeit

  • Ablauf und Einspruchmöglichkeiten bei Ordnungswidrigkeiten: für welche Verstöße mit welchen Auswirkungen
  • Wann ist es sinnvoll dagegen wie vorzugehen?
  • Was ist eine Gewinnabschöpfung?
  • Für welche Taten können welche Beträge abgeschöpft werden?
  • Welche Möglichkeiten des Widerspruchs und der Beeinflussung der Berechnung gibt es?
  • Welche Auswirkungen für das Unternehmen und die betroffenen Personen, wenn mehrfach eingetragen?
10:45 Uhr

Pause

11:15 Uhr

Ahndung und Maßnahmen der Behörde: Strafverfahren

Dr. Boris Riemer

  • Einleitung und Ablauf des Verfahrens: Vom Ermittlungsverfahren zur Anklage
  • Sie werden als Zeuge geladen: Pflichten des Zeugen und Zeugnis-/Aussageverweigerungsrechte
  • Wie läuft eine „Razzia“ ab? Rechte und Pflichten der Ermittlungsbehörden
11:45 Uhr

Welche Maßnahmen kann bzw. muss die Behörde ergreifen?

Klaus Meyer

 

  • Der vorgeschriebene Ablauf bei einer Anordnung
  • Wie reagiert man auf Fristen richtig?
  • Rechtliche Basis behördlichen Handelns
  • Ermessensspielraum der Behörde
  • Unterschied und Rechtsgrundlagen Rücknahme versus Rückruf
  • Unterschied „unsicheres LM“ versus „nicht verkehrsfähiges LM“
12:30 Uhr

Mittagspause

13:30 Uhr

Veröffentlichungen durch die Behörde, Lebensmitteltransparenz

Veröffentlichungspflicht der Behörden nach LFGB § 40 Abs. 1a: geänderte Vorgehensweise der Behörden
Klaus Meyer

  • Wann veröffentlicht die amtliche Lebensmittelüberwachung?
  • Wie geht die Behörde bei einer beabsichtigten Veröffentlichung vor?
  • Möglichkeiten für Unternehmen, beabsichtigte Veröffentlichung abzuwenden
  • Urteile zu Veröffentlichungen der amtlichen Überwachung gemäß § 40 Abs. 1a
  • Zuständigkeiten innerhalb LFGB und zwischen den Behörden
  • Voraussetzungen für Informationen der Behörden an die Öffentlichkeit: Pflicht vs. Freiwilligkeit vs. gebotener Vorsicht
  • Transparenz behördlicher Maßnahmen und mögliche Folgen für das Unternehmen: die „350-EUR-Grenze“
14:15 Uhr

Rechtsmittel gegen die behördlichen Maßnahmen einleiten

Dr. Boris Riemer

  • Noch kein offizielles Verfahren: „Inoffizielle“ Beanstandung und Stellungnahme
  • Widerspruch und Anfechtungsklage gegen behördliche Verbotsverfügung
  • Anordnung der sofortigen Vollziehbarkeit und Eilrechtsschutz
  • Rechtliche Folgen nach Verfahrensabschluss
  • Mögliche Verfahrensfehler aufdecken, um Fall zu beenden
15:15 Uhr

§ 40 Abs. 1a LFGB im Spiegel der Rechtsprechung

Dr. Boris Riemer

  • Urteile zu Veröffentlichungen der amtlichen Überwachung gemäß § 40 Abs. 1a: LG, OLG und Endscheidung des BVerfG
  • Knackpunkte: Unverzüglichkeit & Bußgeldprognose
  • Strategie bei der Kommunikation mit der Behörde
  • Veröffentlichung aufgrund von Verfahrensfehlern kippen
16:00 Uhr

Privatrecht/Haftungsfragen Haftungsrisiken für den Schadensfall reduzieren

Dr. Boris Riemer

Wofür kann das Unternehmen und wofür können die Mitarbeitenden wann haftbar gemacht werden?

16:15 Uhr

Der kooperative Umgang mit der Behörde im Krisenfall

Klaus Meyer / Dr. Boris Riemer

  • Kreisveterinärbehörde oder Landesuntersuchungsamt: An wen muss sich die QM-Abteilung eines Unternehmens/Ihr Rechtsanwalt wenden?
  • Was erleichtert der amtlichen Überwachung wichtige Entscheidungen im Krisenfall?
  • Wie Unternehmen und Überwachung außerhalb einer Krisensituation kooperieren können
16:45 Uhr

Letzte Fragen und Diskussion

17:30 Uhr

Ende des Online-Seminars

Vollständiges Programm anzeigen

Termine

Plätze frei
Plätze frei (Programm in Planung)
Ausgebucht
18.06.2026
Zoom
€ 1.498,00
zzgl. MwSt (€ 284,62)

Referierende

Maik Maschke, Bundesvorsitzender des Bundesverbands der Lebensmittelkontrolleure Deutschlands e. V. Der BVLK wurde 1978 als berufsständische Organisation gegründet. Unter dem Dach des BVLK werden die beruflichen, wirtschaftlichen und sozialen Interessen von ca. 2.500 deutschen Lebensmittelkontrolleurinnen und Lebensmittelkontrolleure vertreten, die in den fünfzehn Mitgliedsverbänden organisiert sind. Dies entspricht einem Organisationsgrad von über 90 % aller deutschen Lebensmittelkontrolleurinnen und Lebensmittelkontrolleure. Die Schwerpunkte liegen im Bereich der Weiter- und Fortbildung der Kolleginnen und Kollegen, im Wissens- und Erfahrungsaustausch mit Wissenschaft, Wirtschaft und NGOs sowie in der Förderung und dem Ausbau der Zusammenarbeit mit den gesetzgebenden Organen, um eine praktische und einheitliche Durchführung der amtlichen Lebensmittelüberwachung (nicht nur in Deutschland) zu erreichen. Der BVLK ist ist u. a. Mitglied in der Europäischen Arbeitsgemeinschaft für Lebensmittelkontrolle und Verbraucherschutz (EWFC) und in der Internationalen Föderation der Umweltgesundheit (IFEH).
Leitender Städtischer Veterinärdirektor, Fachtierarzt für öffentliches Veterinärwesen, seit 2010 Leiter des Amtes für Verbraucherschutz der Landeshauptstadt Düsseldorf, seit 2001 Dozent an der Akademie für öffentliches Gesundheitswesen für die Ausbildung von Lebensmittelkontrolleuren, amtlichen Fachassistenten und amtlichen Kontrollassistenten, seit 2006 Dozent am Institut für öffentliche Verwaltung NRW für die Ausbildung der Veterinärreferendare, seit 1997 DGQ-Qualitätsbeauftragter und Interner Auditor für die Lebensmittelwirtschaft.
Rechtsanwalt; Partner bei SEITZ & RIEMER, spezialisiert auf Lebensmittelrecht und Gewerblichen Rechtsschutz, Lehrbeauftragter an der Dualen Hochschule Baden-Württemberg, Mitglied im Rechtsausschuss des Lebensmittelverband Deutschland e. V.

Kontakt

Bei Fragen zur Veranstaltung, melden Sie sich gerne bei unserem Team.
persone bild
Frau Caroline Kaul
040/ 227008-62
040/ 22010-91
caroline.kaul@behrs.de
Lebensmittelindustrie
Amtliche Lebensmittelkontrollen in Herstellungsbetrieben
Amtliche Lebensmittelkontrollen in Herstellungsbetrieben
Warenkorb

Ihr Warenkorb ist leer.