Lebensmittelindustrie
Botanicals kompakt
Botanicals kompakt
Online-Seminar PLUS

Botanicals kompakt

Ein kompakter Tag mit allen Basics zu Botanicals!

  • Rechtssicherheit bei Pflanzenstoffen: Pflanzen, Heilkräuter und Extrakte beanstandungsfrei verwenden und kennzeichnen.
  • „On hold“-Claims für Ihre Werbung nutzen: Wirksamkeit von Botanicals erfolgreich bewerben
  • Pflanzenstoffe trotz Novel Food sicher nutzen: von Praxisbeispielen und Sonderfällen für eigene Produkte profitieren
  • Alle Details einfach und sicher umsetzen: praxistaugliche Lösungen für die sichere Verwendung von Pulvern, Extrakten und Pflanzenteilen
  • Vom Know-how aus der Praxis profitieren: wertvolle Einblicke zu Pflanzenstoffe - wie gehen Behörden und Gerichte mit Botanicals um?

 

Bildquelle: shutterstock.com

Ideal für

Fach- und Führungskräfte mit den Schwerpunkten Lebensmittelrecht, Qualitätsmanagement, Qualitätssicherung, R&D sowie Produktmanagement

Ihr PLUS

  • Online-Modul „Praxiskommentar Health & Nutrition Claims“: kostenlos ab dem Zeitpunkt Ihrer Anmeldung bis 3 Monate nach dem Seminar.
  • Aufzeichnung des Seminars: Nutzen Sie die Aufzeichnung bis 4 Wochen nach dem Seminar, um Fragestellungen mühelos nachzuarbeiten!
  • Klären Sie Ihre persönlichen Fragen direkt mit den Experten: Am Online-Seminar mit Kamera und Mikrofon interaktiv teilnehmen und Antworten erhalten!

Programm

Donnerstag, 26. März 2026 Programm unter Vorbehalt
08:55 Uhr - 17:00 Uhr

Online Check-in

09.00 Begrüßung und Vorstellungsrunde

09.15 Was sind Botanicals? – Rechtsrahmen zu Pflanzenstoffen und die Einordnung in das Lebensmittelrecht
• Begriffsverständnis: Pflanzen, Kräuter und Extrakte
• Anforderungen an die Sicherheit und Rohstoffqualität
• Verwendung in Lebensmitteln und Nahrungsergänzungsmitteln
• Pflanzenlisten: national und aus anderen EU-Mitgliedsstaaten (BVL-Liste, BELFRIT, Tschechien etc.)

10.00 Botanicals und deren Verhältnis zur Novel-Food-Verordnung
• Diese relevanten Fallgruppen gibt es!
• Novel-Food – Unterschied zwischen „neu“ und „neuartig“?
• Exotische Früchte und „bisher“ nicht verzehrte Pflanzen(-teile)
• Ausnahme für Botanicals: Verwendungsgeschichte als sicheres Lebensmittel
• Traditionelle Lebensmittel aus einem Drittland – Welche Vorgaben gibt es?

11.00 Pause

11.15 Alle Details kennen: So verwenden Sie Pflanzen und Pflanzenextrakte beanstandungsfrei!
• Verarbeitung zu Pulvern, Extrakten und Pflanzenteilen
• Pflanzenextrakte: Wesentliche Eigenschaften des Ausgangsstoffs oder selektive Extraktion
• Grundlagenpapier der LChG über Pflanzenextrakte in Lebensmitteln
• Leitlinien verschiedener Fachgesellschaften
• Ergebnisbericht der Europäischen Arbeitsgruppe Heads of European Food Safety Agencies (HoA)

12.00 Mittagspause

13.00 Korrekte Kennzeichnung von Botanicals!
• Kennzeichnung von Pflanzen(-teilen) im Zutatenverzeichnis
• Deklaration von Pflanzenextrakten bei NEMs
• Extrakt oder Markersubstanz benennen
• Mengenkennzeichnung
• Beispiele aus der Praxis

13.45 Werbung mit Botanicals – der richtige Umgang mit Health- und „on-hold“-Claims
• Praktische Tipps zur Recherche nach „on hold“-Claims
• Signifikante Menge, physiologische Zweckbestimmung, Wissenschaftlicher Nachweis
• Blick in die Zukunft: Untätigkeit der Kommission vs. Forderungen der Mitgliedstaaten
• Kein Krankheitsbezug: Vorsicht bei Ayurveda, TCM & Co.
• Aktuelles zum Vorabentscheidungsverfahren beim EuGH zur Verwendung von „on hold“-Claims bei Botanicals

14.45 Botanicals – Welche Folgen drohen in der Praxis?
• Risiken, Beanstandungen, Sanktionen etc. – Wie können Sie sich schützen?
• Sicherheitsbewertung von Botanicals: am aktuellen Beispiel Kurkuma

15.30 Pause

15.45 Fallbeispiele aus der Praxis und Ihre Fragen
Aktuelle Fragen aus Ihrer Praxis:
• Abgrenzung zu anderen Produktkategorien
• Spezifische Kennzeichnungsfälle
• Werben mit Health Claims

16.45 Abschlussdiskussion: Alle Fragen geklärt?

ca. 17.00 Ende der Veranstaltung

Vollständiges Programm anzeigen

Termine

Plätze frei
Plätze frei (Programm in Planung)
Ausgebucht
26.03.2026
Zoom
€ 1.498,00
zzgl. MwSt (€ 284,62)

Referierende

Diplom-Oecotrophologin und vereidigte Sachverständige für die Abgrenzung Arzneimittel, Lebensmittel und Kosmetika; bietet Beratung, Vortrags- (IHK München und Oberbayern) und Autorentätigkeit zu medizinisch-wissenschaftlichen sowie regulatorischen Fragestellungen an, insbesondere im Bereich Nahrungsergänzungsmittel und spezielle Lebensmittel, vorher langjährige Erfahrungen in den Ernährungs- und Pharmaindustrie und Lehrbeauftragte an der Technischen Universität Nürnberg und an der Dualen Hochschule Baden-Württemberg/Heidenheim, zahlreiche Publikationen zu wissenschaftlichen und regulatorischen Themen.
Rechtsanwalt und Partner der REINHART Rechtsanwälte mbB, München. Lehrbeauftragter für Lebensmittelrecht an der TU München. Dr. Reinhart berät und vertritt Mandanten aus der Lebensmittel-, Kosmetik- und Pharmaindustrie zu produktspezifischen und wettbewerbsrechtlichen Fragestellungen. Er ist schwerpunktmäßig auf dem Gebiet des Lebensmittel- und Kosmetikrechts tätig, von der Produktentwicklung, über Vertrieb und Vermarktung, bis hin zur Verteidigung des Produkts gegenüber Behörden und vor Gericht. Dr. Reinhart ist Autor u.a. in dem Lebensmittelrecht-Kommentar von Meyer/Streinz, dem Behr's Kommentar zum Lebensmittelrecht von Dannecker/Gorny, dem Wettbewerbsrecht-Kommentar (UWG) von Fezer und in dem Handbuch des Fachanwalts Gewerblicher Rechtsschutz. Er ist Herausgeber und Autor des Kommentars zur KosmetikVO (1223/2009) und des Praxishandbuchs kosmetische Mittel, eines Kommentars zum Heilmittelwerberecht (HWG) und eines Kommentars zur Novel Food-VO.

Kontakt

Bei Fragen zur Veranstaltung, melden Sie sich gerne bei unserem Team.
persone bild
Frau Caroline Kaul
040/ 227008-62
040/ 227008-51
caroline.kaul@behrs.de
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Ein kompakter Tag mit allen Basics zu Botanicals!

  • Rechtssicherheit bei Pflanzenstoffen: Pflanzen, Heilkräuter und Extrakte beanstandungsfrei verwenden und kennzeichnen.
  • „On hold“-Claims für Ihre Werbung nutzen: Wirksamkeit von Botanicals erfolgreich bewerben
  • Pflanzenstoffe trotz Novel Food sicher nutzen: von Praxisbeispielen und Sonderfällen für eigene Produkte profitieren
  • Alle Details einfach und sicher umsetzen: praxistaugliche Lösungen für die sichere Verwendung von Pulvern, Extrakten und Pflanzenteilen
  • Vom Know-how aus der Praxis profitieren: wertvolle Einblicke zu Pflanzenstoffe - wie gehen Behörden und Gerichte mit Botanicals um?

 

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  • Online-Modul „Praxiskommentar Health & Nutrition Claims“: kostenlos ab dem Zeitpunkt Ihrer Anmeldung bis 3 Monate nach dem Seminar.
  • Aufzeichnung des Seminars: Nutzen Sie die Aufzeichnung bis 4 Wochen nach dem Seminar, um Fragestellungen mühelos nachzuarbeiten!
  • Klären Sie Ihre persönlichen Fragen direkt mit den Experten: Am Online-Seminar mit Kamera und Mikrofon interaktiv teilnehmen und Antworten erhalten!

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Donnerstag, 26. März 2026 Programm unter Vorbehalt
08:55 Uhr - 17:00 Uhr

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09.15 Was sind Botanicals? – Rechtsrahmen zu Pflanzenstoffen und die Einordnung in das Lebensmittelrecht
• Begriffsverständnis: Pflanzen, Kräuter und Extrakte
• Anforderungen an die Sicherheit und Rohstoffqualität
• Verwendung in Lebensmitteln und Nahrungsergänzungsmitteln
• Pflanzenlisten: national und aus anderen EU-Mitgliedsstaaten (BVL-Liste, BELFRIT, Tschechien etc.)

10.00 Botanicals und deren Verhältnis zur Novel-Food-Verordnung
• Diese relevanten Fallgruppen gibt es!
• Novel-Food – Unterschied zwischen „neu“ und „neuartig“?
• Exotische Früchte und „bisher“ nicht verzehrte Pflanzen(-teile)
• Ausnahme für Botanicals: Verwendungsgeschichte als sicheres Lebensmittel
• Traditionelle Lebensmittel aus einem Drittland – Welche Vorgaben gibt es?

11.00 Pause

11.15 Alle Details kennen: So verwenden Sie Pflanzen und Pflanzenextrakte beanstandungsfrei!
• Verarbeitung zu Pulvern, Extrakten und Pflanzenteilen
• Pflanzenextrakte: Wesentliche Eigenschaften des Ausgangsstoffs oder selektive Extraktion
• Grundlagenpapier der LChG über Pflanzenextrakte in Lebensmitteln
• Leitlinien verschiedener Fachgesellschaften
• Ergebnisbericht der Europäischen Arbeitsgruppe Heads of European Food Safety Agencies (HoA)

12.00 Mittagspause

13.00 Korrekte Kennzeichnung von Botanicals!
• Kennzeichnung von Pflanzen(-teilen) im Zutatenverzeichnis
• Deklaration von Pflanzenextrakten bei NEMs
• Extrakt oder Markersubstanz benennen
• Mengenkennzeichnung
• Beispiele aus der Praxis

13.45 Werbung mit Botanicals – der richtige Umgang mit Health- und „on-hold“-Claims
• Praktische Tipps zur Recherche nach „on hold“-Claims
• Signifikante Menge, physiologische Zweckbestimmung, Wissenschaftlicher Nachweis
• Blick in die Zukunft: Untätigkeit der Kommission vs. Forderungen der Mitgliedstaaten
• Kein Krankheitsbezug: Vorsicht bei Ayurveda, TCM & Co.
• Aktuelles zum Vorabentscheidungsverfahren beim EuGH zur Verwendung von „on hold“-Claims bei Botanicals

14.45 Botanicals – Welche Folgen drohen in der Praxis?
• Risiken, Beanstandungen, Sanktionen etc. – Wie können Sie sich schützen?
• Sicherheitsbewertung von Botanicals: am aktuellen Beispiel Kurkuma

15.30 Pause

15.45 Fallbeispiele aus der Praxis und Ihre Fragen
Aktuelle Fragen aus Ihrer Praxis:
• Abgrenzung zu anderen Produktkategorien
• Spezifische Kennzeichnungsfälle
• Werben mit Health Claims

16.45 Abschlussdiskussion: Alle Fragen geklärt?

ca. 17.00 Ende der Veranstaltung

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Diplom-Oecotrophologin und vereidigte Sachverständige für die Abgrenzung Arzneimittel, Lebensmittel und Kosmetika; bietet Beratung, Vortrags- (IHK München und Oberbayern) und Autorentätigkeit zu medizinisch-wissenschaftlichen sowie regulatorischen Fragestellungen an, insbesondere im Bereich Nahrungsergänzungsmittel und spezielle Lebensmittel, vorher langjährige Erfahrungen in den Ernährungs- und Pharmaindustrie und Lehrbeauftragte an der Technischen Universität Nürnberg und an der Dualen Hochschule Baden-Württemberg/Heidenheim, zahlreiche Publikationen zu wissenschaftlichen und regulatorischen Themen.
Rechtsanwalt und Partner der REINHART Rechtsanwälte mbB, München. Lehrbeauftragter für Lebensmittelrecht an der TU München. Dr. Reinhart berät und vertritt Mandanten aus der Lebensmittel-, Kosmetik- und Pharmaindustrie zu produktspezifischen und wettbewerbsrechtlichen Fragestellungen. Er ist schwerpunktmäßig auf dem Gebiet des Lebensmittel- und Kosmetikrechts tätig, von der Produktentwicklung, über Vertrieb und Vermarktung, bis hin zur Verteidigung des Produkts gegenüber Behörden und vor Gericht. Dr. Reinhart ist Autor u.a. in dem Lebensmittelrecht-Kommentar von Meyer/Streinz, dem Behr's Kommentar zum Lebensmittelrecht von Dannecker/Gorny, dem Wettbewerbsrecht-Kommentar (UWG) von Fezer und in dem Handbuch des Fachanwalts Gewerblicher Rechtsschutz. Er ist Herausgeber und Autor des Kommentars zur KosmetikVO (1223/2009) und des Praxishandbuchs kosmetische Mittel, eines Kommentars zum Heilmittelwerberecht (HWG) und eines Kommentars zur Novel Food-VO.

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Bei Fragen zur Veranstaltung, melden Sie sich gerne bei unserem Team.
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