Lebensmittelindustrie
Werbung für Lebensmittel
Werbung für Lebensmittel
Online-Seminar

Werbung für Lebensmittel

Potenzial und Grenzen der Produktdeklaration neben der Pflichtkennzeichnung

Umfassend informiert zu allen Werbe-Regelungen abseits der Pflichtkennzeichnung.

  • Zuverlässig werben mit Natural und Clean Labelling: Potenzial von „Frische“, „Natürlichkeit“ und „ohne…“-Claims ausschöpfen!
  • Nachhaltig punkten mit Green Claims und Health & Nutrition Claims: Mit den aktuellen Regelungen zu Klimaneutralität, Nachhaltigkeit und Gesundheitsversprechen auf der sicheren Seite
  • Rechtssicher bei Testsiegeln, Influencern und auf Social Media: Stolperfallen vermeiden und rechtliche Anforderungen für eine erfolgreiche Werbung auf allen Kanälen erfüllen
  • „No Milk, No Problem?” – Pflanzliche Alternativen korrekt und überzeugend vermarkten
  • Irreführung bei „besserer“ und „neuerer“ Rezeptur vermeiden: Sicher durch die Vorgaben zu „Shrinkflation“, „Skimpflation“ und der Preisangabenverordnung navigieren

 

Bildquelle: shutterstock.com

Alle Termine & Details

Ideal für

Leitung und Mitarbeitende der Fachbereiche R&D, QM/QS, Marketing und Produktion. Besonders angesprochen sind Fachkräfte, die die Deklaration und Werbung von Lebensmitteln erstellen, prüfen und bewerten, darunter auch Consulting, Überwachung, Handel.

Ihr PLUS

  • Kostenloses Online Modul „Lebensmittelkennzeichnung und Werbung“: ab dem Zeitpunkt Ihrer Anmeldung bis 3 Monate nach dem Seminar
  • Klären Sie Ihre persönlichen Fragen direkt mit den Experten: Am Online-Seminar mit Kamera und Mikrofon interaktiv teilnehmen und Antworten erhalten!
  • Perfekte Planungssicherheit: Sollten Sie kurzfristig den Termin nicht wahrnehmen, können Sie die Teilnahme an eine Kollegin/einen Kollegen übertragen!

Programm

Mittwoch, 07. Mai 2025
08:55 Uhr - 12:45 Uhr

Online Check-in

09.00 Begrüßung und Überblick über das Seminar

09.15 Ob Frische, natürlich oder regional – Hauptsache legal
Bärbel Hintermeier

  • „mit natürlichen Zutaten“ und „enthält von Natur aus Zucker“
  • „von regionalen Höfen“, „heimischem Basilikum“ und anderen Regionen – wird es nationale Vorgaben geben? Und was sagt die Rechtsprechung?
  • Im Trend „fresh food“

 

10.00 Green Claims – heute und morgen
Nadine Schreiner

  • Green Claims heute – von klimaneutralen Süßigkeiten und nachhaltiger Marmelade
  • Rechtsprechung des BGH zu „klimaneutral“
  • Green Claims morgen – neue Regelungsvorhaben aus Brüssel
  • Was ändert sich durch EmpCo-RL und Green Claims-RL?

 

11.00 Pause

11.15 HCVO Update: Von „after Party Shots“, „Immun-Produkten“ und Proteinangaben
Bärbel Hintermeier

  • „Anti-Kater”/„Anti-Hangover” oder „after Party shots”
  • Immunsystem: Ist „gesund“ gleichbedeutend mit „normal“
  • „High Protein“ unter Angabe des Proteingehalts – möglich oder nicht?
  • Anforderungen an die (Mindest-)Verzehrsmenge

 

12.00 Zulässige Werbung mit „Testsieger“ und Gütesiegeln
Nadine Schreiner

  • Allgemeine Anforderungen an Testergebnis-Werbung
  • Firmeneigenes Bio-Logo und EU-Bio-Logo – was ist zulässig?
  • Fundstellenangabe bei „Stiftung Warentest“-Testsiegel auf Produktabbildungen erforderlich?

 

12.30 Alle Fragen geklärt?
Diskutieren Sie offene Themen und Herausforderungen aus Ihrem Arbeitsalltag

12.45 Ende des ersten Veranstaltungstages

Donnerstag, 08. Mai 2025
08:55 Uhr - 12:30 Uhr

Online Check-in

09.00 Ohne alles – und doch irreführend? Clean Labelling zwischen Marketing und Recht
Bärbel Hintermeier

  • Der „glutenfrei“ Trend geht weiter
  • Zuckerreduktionsstrategie ruft Angabe „ohne Zucker“ aufs Tableau
  • „ohne Farbstoffe“ aber mit färbenden Lebensmitteln – wie geht das?
  • „ohne Zusatzstoffe“– Versprechen oder Täuschung?

 

09.45 Social Media und Influencer Marketing: was ist rechtlich zu beachten?
Nadine Schreiner

  • Social Media ist keine Grauzone – allgemeine Informationspflichten von Impressum bis Gewinnspielwerbung
  • #Werbung – Warum ist die Werbekennzeichnung notwendig und wie wird diese richtig umgesetzt?
  • Dos und Don’ts aus der Werbepraxis

 

10.30 Pause

11.00 „No Milk, No Problem?”: Rechtliche Anforderungen an veggie/vegan Kennzeichnung
Bärbel Hintermeier

  • Welche Änderungen bringen die neuen Leitsätze mit sich? „Veganes Steak“ jetzt erlaubt?
  • Wie sieht es in Nachbarländern aus?
  • Verfremdungs- und Antiwerbung: NOT Milk, ChoViva, Sim-Salami-Bim – ist das erlaubt?
  • Entwicklungen in der Rechtsprechung: Von „Tofu Town“ über Pflanzenkäse bis zu „Käsealternative“ und „Joghurtvariation“

 

11.30 „Shrinkflation“, „Skimpflation“ und Preisangabenverordnung
Nadine Schreiner

  • „neue Rezeptur“ und „bessere Qualität“ – wie mit versteckten Preiserhöhungen getrickst wird
  • Rechtliche Anforderungen bei Änderung der Zusammensetzung oder der Menge eines Produkts – Besteht eine Hinweispflicht?
  • Von „Grundpreisangabe“ über „Referenzpreis“ – wie sind Preise korrekt anzugeben?
  • Aktuelle Rechtsprechung zu § 11 PangV

 

12.15 Alle Fragen geklärt?
Nutzen Sie die Chance für Fragen an die Expertinnen

12.30 Ende der Veranstaltung

Vollständiges Programm anzeigen

Termine

Plätze frei
Plätze frei (Programm in Planung)
Ausgebucht
07.05.2025 - 08.05.2025
Zoom
€ 1.498,00
zzgl. MwSt (€ 284,62)
Details

Referierende

Bärbel Hintermeier ist Anwältin für Lebensmittelrecht. Zusammen mit ihrer Kollegin hat Sie 2023 ihre eigene Kanzlei LEKKER Partners gegründet. Sie berät nationale und internationale Unternehmen insbesondere zur Verkehrsfähigkeit innovativer Produktentwicklungen, zu kennzeichnungs- und wettbewerbsrechtlichen Fragen sowie zu behördlichen Beanstandungen und Produktrückrufen. Zuvor war sie mehrere Jahre als Rechtsanwältin bei meyer.rechtsanwälte in München tätig, bevor Sie 2021 als Syndikusrechtsanwältin zum Verband der Getreide-, Mühlen- und Stärkewirtschaft wechselte. Zudem studierte sie berufsbegleitend an der FH Hamburg Nachhaltigkeitsmanagement. Neben Publikationen in Fachzeitschriften hält Sie regelmäßig Vorträge und lehrt an der DHBW Heilbronn.
Nadine Schreiner ist seit April 2023 als Rechtsanwältin (Syndikusanwältin) für die Wettbewerbszentrale in den Bereichen der Lebensmittel- und Getränkebranche sowie des Gesundheitswesens (Pharmaindustrie, Krankenkasen/-versicherungen, Gesundheitshandwerke) tätig. Darüber hinaus ist sie Teil des LinkedIn-Redaktionsteam. Zuvor arbeitete Frau Schreiner mehrere Jahre als Rechtsanwältin in einer auf den gewerblichen Rechtsschutz spezialisierten Kanzlei in Bad Homburg.

Kontakt

Bei Fragen zur Veranstaltung, melden Sie sich gerne bei unserem Team.
persone bild
Frau Caroline Kaul
040/ 227008-62
040/ 227008-51
caroline.kaul@behrs.de
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Umfassend informiert zu allen Werbe-Regelungen abseits der Pflichtkennzeichnung.

  • Zuverlässig werben mit Natural und Clean Labelling: Potenzial von „Frische“, „Natürlichkeit“ und „ohne…“-Claims ausschöpfen!
  • Nachhaltig punkten mit Green Claims und Health & Nutrition Claims: Mit den aktuellen Regelungen zu Klimaneutralität, Nachhaltigkeit und Gesundheitsversprechen auf der sicheren Seite
  • Rechtssicher bei Testsiegeln, Influencern und auf Social Media: Stolperfallen vermeiden und rechtliche Anforderungen für eine erfolgreiche Werbung auf allen Kanälen erfüllen
  • „No Milk, No Problem?” – Pflanzliche Alternativen korrekt und überzeugend vermarkten
  • Irreführung bei „besserer“ und „neuerer“ Rezeptur vermeiden: Sicher durch die Vorgaben zu „Shrinkflation“, „Skimpflation“ und der Preisangabenverordnung navigieren

 

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Leitung und Mitarbeitende der Fachbereiche R&D, QM/QS, Marketing und Produktion. Besonders angesprochen sind Fachkräfte, die die Deklaration und Werbung von Lebensmitteln erstellen, prüfen und bewerten, darunter auch Consulting, Überwachung, Handel.

Ihr PLUS

  • Kostenloses Online Modul „Lebensmittelkennzeichnung und Werbung“: ab dem Zeitpunkt Ihrer Anmeldung bis 3 Monate nach dem Seminar
  • Klären Sie Ihre persönlichen Fragen direkt mit den Experten: Am Online-Seminar mit Kamera und Mikrofon interaktiv teilnehmen und Antworten erhalten!
  • Perfekte Planungssicherheit: Sollten Sie kurzfristig den Termin nicht wahrnehmen, können Sie die Teilnahme an eine Kollegin/einen Kollegen übertragen!

Programm

Mittwoch, 07. Mai 2025
08:55 Uhr - 12:45 Uhr

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09.15 Ob Frische, natürlich oder regional – Hauptsache legal
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  • „mit natürlichen Zutaten“ und „enthält von Natur aus Zucker“
  • „von regionalen Höfen“, „heimischem Basilikum“ und anderen Regionen – wird es nationale Vorgaben geben? Und was sagt die Rechtsprechung?
  • Im Trend „fresh food“

 

10.00 Green Claims – heute und morgen
Nadine Schreiner

  • Green Claims heute – von klimaneutralen Süßigkeiten und nachhaltiger Marmelade
  • Rechtsprechung des BGH zu „klimaneutral“
  • Green Claims morgen – neue Regelungsvorhaben aus Brüssel
  • Was ändert sich durch EmpCo-RL und Green Claims-RL?

 

11.00 Pause

11.15 HCVO Update: Von „after Party Shots“, „Immun-Produkten“ und Proteinangaben
Bärbel Hintermeier

  • „Anti-Kater”/„Anti-Hangover” oder „after Party shots”
  • Immunsystem: Ist „gesund“ gleichbedeutend mit „normal“
  • „High Protein“ unter Angabe des Proteingehalts – möglich oder nicht?
  • Anforderungen an die (Mindest-)Verzehrsmenge

 

12.00 Zulässige Werbung mit „Testsieger“ und Gütesiegeln
Nadine Schreiner

  • Allgemeine Anforderungen an Testergebnis-Werbung
  • Firmeneigenes Bio-Logo und EU-Bio-Logo – was ist zulässig?
  • Fundstellenangabe bei „Stiftung Warentest“-Testsiegel auf Produktabbildungen erforderlich?

 

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Diskutieren Sie offene Themen und Herausforderungen aus Ihrem Arbeitsalltag

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Donnerstag, 08. Mai 2025
08:55 Uhr - 12:30 Uhr

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09.00 Ohne alles – und doch irreführend? Clean Labelling zwischen Marketing und Recht
Bärbel Hintermeier

  • Der „glutenfrei“ Trend geht weiter
  • Zuckerreduktionsstrategie ruft Angabe „ohne Zucker“ aufs Tableau
  • „ohne Farbstoffe“ aber mit färbenden Lebensmitteln – wie geht das?
  • „ohne Zusatzstoffe“– Versprechen oder Täuschung?

 

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Nadine Schreiner

  • Social Media ist keine Grauzone – allgemeine Informationspflichten von Impressum bis Gewinnspielwerbung
  • #Werbung – Warum ist die Werbekennzeichnung notwendig und wie wird diese richtig umgesetzt?
  • Dos und Don’ts aus der Werbepraxis

 

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11.00 „No Milk, No Problem?”: Rechtliche Anforderungen an veggie/vegan Kennzeichnung
Bärbel Hintermeier

  • Welche Änderungen bringen die neuen Leitsätze mit sich? „Veganes Steak“ jetzt erlaubt?
  • Wie sieht es in Nachbarländern aus?
  • Verfremdungs- und Antiwerbung: NOT Milk, ChoViva, Sim-Salami-Bim – ist das erlaubt?
  • Entwicklungen in der Rechtsprechung: Von „Tofu Town“ über Pflanzenkäse bis zu „Käsealternative“ und „Joghurtvariation“

 

11.30 „Shrinkflation“, „Skimpflation“ und Preisangabenverordnung
Nadine Schreiner

  • „neue Rezeptur“ und „bessere Qualität“ – wie mit versteckten Preiserhöhungen getrickst wird
  • Rechtliche Anforderungen bei Änderung der Zusammensetzung oder der Menge eines Produkts – Besteht eine Hinweispflicht?
  • Von „Grundpreisangabe“ über „Referenzpreis“ – wie sind Preise korrekt anzugeben?
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Bärbel Hintermeier ist Anwältin für Lebensmittelrecht. Zusammen mit ihrer Kollegin hat Sie 2023 ihre eigene Kanzlei LEKKER Partners gegründet. Sie berät nationale und internationale Unternehmen insbesondere zur Verkehrsfähigkeit innovativer Produktentwicklungen, zu kennzeichnungs- und wettbewerbsrechtlichen Fragen sowie zu behördlichen Beanstandungen und Produktrückrufen. Zuvor war sie mehrere Jahre als Rechtsanwältin bei meyer.rechtsanwälte in München tätig, bevor Sie 2021 als Syndikusrechtsanwältin zum Verband der Getreide-, Mühlen- und Stärkewirtschaft wechselte. Zudem studierte sie berufsbegleitend an der FH Hamburg Nachhaltigkeitsmanagement. Neben Publikationen in Fachzeitschriften hält Sie regelmäßig Vorträge und lehrt an der DHBW Heilbronn.
Nadine Schreiner ist seit April 2023 als Rechtsanwältin (Syndikusanwältin) für die Wettbewerbszentrale in den Bereichen der Lebensmittel- und Getränkebranche sowie des Gesundheitswesens (Pharmaindustrie, Krankenkasen/-versicherungen, Gesundheitshandwerke) tätig. Darüber hinaus ist sie Teil des LinkedIn-Redaktionsteam. Zuvor arbeitete Frau Schreiner mehrere Jahre als Rechtsanwältin in einer auf den gewerblichen Rechtsschutz spezialisierten Kanzlei in Bad Homburg.

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