Lebensmittelklarheit beantwortet diese Verbraucheranfrage auf der Internetseite des Portals: Die Angabe „100 % pflanzlich“ ist rechtlich nicht definiert. Im Gegensatz dazu gibt es in den Leitsätzen für vegetarische und vegane Lebensmittel eine klare Definition für vegane Lebensmittel. Die Leitsätze stellen zudem klar, dass Angaben wie "pflanzenbasiert" nicht gleichbedeutend sind mit der Angabe "vegan".
Laut der Definition in den Leitsätzen sind für „vegane“ Lebensmittel alle Zutaten und Verarbeitungshilfsstoffe tierischen Ursprungs auf sämtlichen Produktions- und Verarbeitungsstufen ausgeschlossen, einschließlich Zusatzstoffe, Aromen, Vitamine und Enzyme. Beispielsweise wird Vitamin D häufig aus Wollfett gewonnen, der Zusatzstoff „Echtes Karmin“ (E 120) aus Schildläusen. Mikroorganismen wie Pilze und Bakterien hingegen sind in veganen Lebensmitteln erlaubt.
Die Leitsätze stellen zudem klar, dass Angaben wie „fleischfrei“ oder „pflanzenbasiert“ nicht gleichbedeutend sind mit vegan. Die Leitsätze sind rechtlich nicht bindend, dienen aber allen Beteiligten einschließlich der Lebensmittelüberwachung als Orientierung.
Nach den Beobachtungen von Lebensmittelklarheit enthalten Lebensmittel, die als "100 % pflanzlich" beworben werden, neben pflanzlichen Zutaten häufig auch Salz und Wasser. Allerdings erfährt man bei eventuell verwendeten Zusatzstoffen, Verarbeitungshilfsstoffen, Aromen oder Enzymen meist nicht, ob sie tierischen Ursprungs sind.
Nach Ansicht von Lebensmittelklarheit sollte ein Lebensmittel mit der Angabe „100 % pflanzlich“ mindestens die Vorgaben für „vegan“ entsprechend den Leitsätzen erfüllen. Aus der Sicht des Portals sind die beiden Angaben aber nicht gleichbedeutend. Mikroorganismen, Wasser und mineralische Bestandteile sind vegan, aber nicht pflanzlichen Ursprungs.
Quelle: Meldung lebensmittelklarheit.de vom 13.08.2026