Ab Februar 2019 ändert sich der rechtliche Rahmen für Speziallebensmittel. Dann müssen Sie für Lebensmittel für Säuglinge und Kleinkinder, Lebensmittel für besondere medizinische Zwecke und Tagesrationen für gewichtskontrollierende Ernährung neue Vorgaben einhalten, die u.a. die Kennzeichnung und Werbung betreffen
Die Broschüre "Fragen & Antworten Speziallebensmittel" beantwortet Ihnen u.a. diese Fragen: