Lebensmittelindustrie
Amtliche Lebensmittelkontrollen in Herstellungsbetrieben
Amtliche Lebensmittelkontrollen in Herstellungsbetrieben
Online-Seminar PLUS

Amtliche Lebensmittelkontrollen in Herstellungsbetrieben

Rechtsvorschriften einhalten – mögliche Schäden minimieren

Nach einem Tag werden Sie:

  • Ihren Mitwirkungspflichten nachkommen – jedoch auch nicht mehr durch gezielte Maßnahmen möglichst in eine niedrige Risikoklasse/Scoring gestuft werden
  • bei Maßnahmen der Behörden bestmöglich reagieren, um den Schaden gering zu halten
  • Verfahrensfehler ausschließen, die den Schaden vergrößern würden
  • Veröffentlichungen durch Behörden prüfen – und möglichst verhindern • alle aussichtsreichen Rechtsmittel gegen behördliche Maßnahmen einleiten
Alle Termine & Details

Ihr PLUS

  • Online Modul „Vorschriften zum Lebensmittelrecht“: Recherchieren Sie ab dem Zeitpunkt Ihrer Anmeldung bis 3 Monate nach dem Seminar
  • Aufzeichnung des Seminars: Nutzen Sie die Aufzeichnung bis 4 Wochen nach dem Seminar, um Fragestellungen mühelos nachzuarbeiten!
  • Individuelle Beratung: In der Seminargebühr sind insgesamt zwei 30-minutige individuelle Beratungsgespräche mit Herrn Dr. Boris Riemer (bis 31.12.2025) enthalten. In vertraulichen Telefongesprächen erhalten Sie Unterstützung zu Ihren konkreten Fragestellungen.

Programm

Donnerstag, 3.Juli 2025
08:55 Uhr

Check-in

09:00 Uhr

Durchführung Kontrolle, Probenahme und Risikobewertung durch amtliche LMÜ

Klaus Meyer
Die Kontrolle vor Ort durch die amtliche Lebensmittelüberwachung und die Kontrolle Ihrer ausgelieferten Fertigprodukte

  • Die Vorgaben der EU-Kontrollverordnung und der AVV-Rüb
  • Nach welchen Kriterien stuft die Behörde Sie in welche Risikoklassen ein?
  • Was sind Zertifikate nach IfS, FSSC 22000 oder ISO 9001 bei den Behörden wert?
  • So können Sie Ihr Scoring bei der amtlichen Überwachung verbessern

 

Pflichten des Unternehmens

  • Mitwirkungspflicht der Unternehmer bei amtlichen Kontrollen gem. LFGB
  • Was müssen Sie „nur“ zulassen?
  • Wo sind Sie mitwirkungspflichtig?
  • Hier sind die Grenzen der amtlichen Kontrolle
10:00 Uhr

Ahndung und Maßnahmen der Behörde

Klaus Meyer

Der Ablauf nach der amtlichen Kontrolle oder bei Beanstandungen: Welche Szenarien sind möglich und wie können Sie darauf reagieren?


Ordnungswidrigkeit

  • Ablauf und Einspruchmöglichkeiten bei Ordnungswidrigkeiten: für welche Verstöße mit welchen Auswirkungen
  • Wann ist es sinnvoll dagegen wie vorzugehen?
  • Was ist eine Gewinnabschöpfung?
  • Für welche Taten können welche Beträge abgeschöpft werden?
  • Welche Möglichkeiten des Widerspruchs und der Beeinflussung der Berechnung gibt es?
  • Welche Auswirkungen für das Unternehmen und die betroffenen Personen, wenn mehrfach eingetragen?
10:45 Uhr

Pause

11:00 Uhr

Strafverfahren

Dr. Boris Riemer

  • Einleitung und Ablauf des Verfahrens: Vom Ermittlungsverfahren zur Anklage
  • Sie werden als Zeuge geladen: Pflichten des Zeugen und Zeugnis-/Aussageverweigerungsrechte
  • Wie läuft eine „Razzia“ ab? Rechte und Pflichten der Ermittlungsbehörden
11:45 Uhr

Welche Maßnahmen kann bzw. muss die Behörde ergreifen?

Klaus Meyer

 

  • Der vorgeschriebene Ablauf bei einer Anordnung
  • Wie reagiert man auf Fristen richtig?
  • Rechtliche Basis behördlichen Handelns
  • Ermessensspielraum der Behörde
  • Unterschied und Rechtsgrundlagen Rücknahme versus Rückruf
  • Unterschied „unsicheres LM“ versus „nicht verkehrsfähiges LM“
12:30 Uhr

Mittagspause

13:30 Uhr

Veröffentlichungen durch die Behörde, Lebensmitteltransparenz

Veröffentlichungspflicht der Behörden nach LFGB § 40 Abs. 1a: geänderte Vorgehensweise der Behörden
Klaus Meyer

  • Wann veröffentlicht die amtliche Lebensmittelüberwachung?
  • Wie geht die Behörde bei einer beabsichtigten Veröffentlichung vor?
  • Möglichkeiten für Unternehmen, beabsichtigte Veröffentlichung abzuwenden
  • Urteile zu Veröffentlichungen der amtlichen Überwachung gemäß § 40 Abs. 1a
  • Zuständigkeiten innerhalb LFGB und zwischen den Behörden
  • Voraussetzungen für Informationen der Behörden an die Öffentlichkeit: Pflicht vs. Freiwilligkeit vs. gebotener Vorsicht
  • Transparenz behördlicher Maßnahmen und mögliche Folgen für das Unternehmen: die „350-EUR-Grenze“
14:15 Uhr

Rechtsmittel gegen die behördlichen Maßnahmen einleiten

Dr. Boris Riemer

  • Noch kein offizielles Verfahren: „Inoffizielle“ Beanstandung und Stellungnahme
  • Widerspruch und Anfechtungsklage gegen behördliche Verbotsverfügung
  • Anordnung der sofortigen Vollziehbarkeit und Eilrechtsschutz
  • Rechtliche Folgen nach Verfahrensabschluss
  • Mögliche Verfahrensfehler aufdecken, um Fall zu beenden
15:15 Uhr

§ 40 Abs. 1a LFGB im Spiegel der Rechtsprechung

Dr. Boris Riemer

  • Urteile zu Veröffentlichungen der amtlichen Überwachung gemäß § 40 Abs. 1a: LG, OLG und Endscheidung des BVerfG
  • Knackpunkte: Unverzüglichkeit & Bußgeldprognose
  • Strategie bei der Kommunikation mit der Behörde
  • Veröffentlichung aufgrund von Verfahrensfehlern kippen
16:00 Uhr

Privatrecht/Haftungsfragen Haftungsrisiken für den Schadensfall reduzieren

Dr. Boris Riemer

  • Wofür kann das Unternehmen und wofür können die Mitarbeitenden wann haftbar gemacht werden?
16:15 Uhr

Der kooperative Umgang mit der Behörde im Krisenfall

Klaus Meyer / Dr. Boris Riemer

  • Kreisveterinärbehörde oder Landesuntersuchungsamt: An wen muss sich die QM-Abteilung eines Unternehmens/Ihr Rechtsanwalt wenden?
  • Was erleichtert der amtlichen Überwachung wichtige Entscheidungen im Krisenfall?
  • Wie Unternehmen und Überwachung außerhalb einer Krisensituation kooperieren können
16:45 Uhr

Letzte Fragen und Diskussion

17:30 Uhr

Ende des Online-Seminars

Vollständiges Programm anzeigen

Termine

Plätze frei
Plätze frei (Programm in Planung)
Ausgebucht
03.07.2025
Zoom
€ 1.498,00
zzgl. MwSt (€ 284,62)
Details

Referierende

Leitender Städtischer Veterinärdirektor, Fachtierarzt für öffentliches Veterinärwesen, seit 2010 Leiter des Amtes für Verbraucherschutz der Landeshauptstadt Düsseldorf, seit 2001 Dozent an der Akademie für öffentliches Gesundheitswesen für die Ausbildung von Lebensmittelkontrolleuren, amtlichen Fachassistenten und amtlichen Kontrollassistenten, seit 2006 Dozent am Institut für öffentliche Verwaltung NRW für die Ausbildung der Veterinärreferendare, seit 1997 DGQ-Qualitätsbeauftragter und Interner Auditor für die Lebensmittelwirtschaft.
Rechtsanwalt; Partner bei SEITZ & RIEMER, spezialisiert auf Lebensmittelrecht und Gewerblichen Rechtsschutz, Lehrbeauftragter an der Dualen Hochschule Baden-Württemberg, Mitglied im Rechtsausschuss des Lebensmittelverband Deutschland e. V.

Kontakt

Bei Fragen zur Veranstaltung, melden Sie sich gerne bei unserem Team.
persone bild
Frau Caroline Kaul
040/ 227008-62
040/ 227008-51
caroline.kaul@behrs.de
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Rechtsvorschriften einhalten – mögliche Schäden minimieren

Nach einem Tag werden Sie:

  • Ihren Mitwirkungspflichten nachkommen – jedoch auch nicht mehr durch gezielte Maßnahmen möglichst in eine niedrige Risikoklasse/Scoring gestuft werden
  • bei Maßnahmen der Behörden bestmöglich reagieren, um den Schaden gering zu halten
  • Verfahrensfehler ausschließen, die den Schaden vergrößern würden
  • Veröffentlichungen durch Behörden prüfen – und möglichst verhindern • alle aussichtsreichen Rechtsmittel gegen behördliche Maßnahmen einleiten

Ihr PLUS

  • Online Modul „Vorschriften zum Lebensmittelrecht“: Recherchieren Sie ab dem Zeitpunkt Ihrer Anmeldung bis 3 Monate nach dem Seminar
  • Aufzeichnung des Seminars: Nutzen Sie die Aufzeichnung bis 4 Wochen nach dem Seminar, um Fragestellungen mühelos nachzuarbeiten!
  • Individuelle Beratung: In der Seminargebühr sind insgesamt zwei 30-minutige individuelle Beratungsgespräche mit Herrn Dr. Boris Riemer (bis 31.12.2025) enthalten. In vertraulichen Telefongesprächen erhalten Sie Unterstützung zu Ihren konkreten Fragestellungen.

Programm

Donnerstag, 3.Juli 2025
08:55 Uhr

Check-in

09:00 Uhr

Durchführung Kontrolle, Probenahme und Risikobewertung durch amtliche LMÜ

Klaus Meyer
Die Kontrolle vor Ort durch die amtliche Lebensmittelüberwachung und die Kontrolle Ihrer ausgelieferten Fertigprodukte

  • Die Vorgaben der EU-Kontrollverordnung und der AVV-Rüb
  • Nach welchen Kriterien stuft die Behörde Sie in welche Risikoklassen ein?
  • Was sind Zertifikate nach IfS, FSSC 22000 oder ISO 9001 bei den Behörden wert?
  • So können Sie Ihr Scoring bei der amtlichen Überwachung verbessern

 

Pflichten des Unternehmens

  • Mitwirkungspflicht der Unternehmer bei amtlichen Kontrollen gem. LFGB
  • Was müssen Sie „nur“ zulassen?
  • Wo sind Sie mitwirkungspflichtig?
  • Hier sind die Grenzen der amtlichen Kontrolle
10:00 Uhr

Ahndung und Maßnahmen der Behörde

Klaus Meyer

Der Ablauf nach der amtlichen Kontrolle oder bei Beanstandungen: Welche Szenarien sind möglich und wie können Sie darauf reagieren?


Ordnungswidrigkeit

  • Ablauf und Einspruchmöglichkeiten bei Ordnungswidrigkeiten: für welche Verstöße mit welchen Auswirkungen
  • Wann ist es sinnvoll dagegen wie vorzugehen?
  • Was ist eine Gewinnabschöpfung?
  • Für welche Taten können welche Beträge abgeschöpft werden?
  • Welche Möglichkeiten des Widerspruchs und der Beeinflussung der Berechnung gibt es?
  • Welche Auswirkungen für das Unternehmen und die betroffenen Personen, wenn mehrfach eingetragen?
10:45 Uhr

Pause

11:00 Uhr

Strafverfahren

Dr. Boris Riemer

  • Einleitung und Ablauf des Verfahrens: Vom Ermittlungsverfahren zur Anklage
  • Sie werden als Zeuge geladen: Pflichten des Zeugen und Zeugnis-/Aussageverweigerungsrechte
  • Wie läuft eine „Razzia“ ab? Rechte und Pflichten der Ermittlungsbehörden
11:45 Uhr

Welche Maßnahmen kann bzw. muss die Behörde ergreifen?

Klaus Meyer

 

  • Der vorgeschriebene Ablauf bei einer Anordnung
  • Wie reagiert man auf Fristen richtig?
  • Rechtliche Basis behördlichen Handelns
  • Ermessensspielraum der Behörde
  • Unterschied und Rechtsgrundlagen Rücknahme versus Rückruf
  • Unterschied „unsicheres LM“ versus „nicht verkehrsfähiges LM“
12:30 Uhr

Mittagspause

13:30 Uhr

Veröffentlichungen durch die Behörde, Lebensmitteltransparenz

Veröffentlichungspflicht der Behörden nach LFGB § 40 Abs. 1a: geänderte Vorgehensweise der Behörden
Klaus Meyer

  • Wann veröffentlicht die amtliche Lebensmittelüberwachung?
  • Wie geht die Behörde bei einer beabsichtigten Veröffentlichung vor?
  • Möglichkeiten für Unternehmen, beabsichtigte Veröffentlichung abzuwenden
  • Urteile zu Veröffentlichungen der amtlichen Überwachung gemäß § 40 Abs. 1a
  • Zuständigkeiten innerhalb LFGB und zwischen den Behörden
  • Voraussetzungen für Informationen der Behörden an die Öffentlichkeit: Pflicht vs. Freiwilligkeit vs. gebotener Vorsicht
  • Transparenz behördlicher Maßnahmen und mögliche Folgen für das Unternehmen: die „350-EUR-Grenze“
14:15 Uhr

Rechtsmittel gegen die behördlichen Maßnahmen einleiten

Dr. Boris Riemer

  • Noch kein offizielles Verfahren: „Inoffizielle“ Beanstandung und Stellungnahme
  • Widerspruch und Anfechtungsklage gegen behördliche Verbotsverfügung
  • Anordnung der sofortigen Vollziehbarkeit und Eilrechtsschutz
  • Rechtliche Folgen nach Verfahrensabschluss
  • Mögliche Verfahrensfehler aufdecken, um Fall zu beenden
15:15 Uhr

§ 40 Abs. 1a LFGB im Spiegel der Rechtsprechung

Dr. Boris Riemer

  • Urteile zu Veröffentlichungen der amtlichen Überwachung gemäß § 40 Abs. 1a: LG, OLG und Endscheidung des BVerfG
  • Knackpunkte: Unverzüglichkeit & Bußgeldprognose
  • Strategie bei der Kommunikation mit der Behörde
  • Veröffentlichung aufgrund von Verfahrensfehlern kippen
16:00 Uhr

Privatrecht/Haftungsfragen Haftungsrisiken für den Schadensfall reduzieren

Dr. Boris Riemer

  • Wofür kann das Unternehmen und wofür können die Mitarbeitenden wann haftbar gemacht werden?
16:15 Uhr

Der kooperative Umgang mit der Behörde im Krisenfall

Klaus Meyer / Dr. Boris Riemer

  • Kreisveterinärbehörde oder Landesuntersuchungsamt: An wen muss sich die QM-Abteilung eines Unternehmens/Ihr Rechtsanwalt wenden?
  • Was erleichtert der amtlichen Überwachung wichtige Entscheidungen im Krisenfall?
  • Wie Unternehmen und Überwachung außerhalb einer Krisensituation kooperieren können
16:45 Uhr

Letzte Fragen und Diskussion

17:30 Uhr

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Referierende

Leitender Städtischer Veterinärdirektor, Fachtierarzt für öffentliches Veterinärwesen, seit 2010 Leiter des Amtes für Verbraucherschutz der Landeshauptstadt Düsseldorf, seit 2001 Dozent an der Akademie für öffentliches Gesundheitswesen für die Ausbildung von Lebensmittelkontrolleuren, amtlichen Fachassistenten und amtlichen Kontrollassistenten, seit 2006 Dozent am Institut für öffentliche Verwaltung NRW für die Ausbildung der Veterinärreferendare, seit 1997 DGQ-Qualitätsbeauftragter und Interner Auditor für die Lebensmittelwirtschaft.
Rechtsanwalt; Partner bei SEITZ & RIEMER, spezialisiert auf Lebensmittelrecht und Gewerblichen Rechtsschutz, Lehrbeauftragter an der Dualen Hochschule Baden-Württemberg, Mitglied im Rechtsausschuss des Lebensmittelverband Deutschland e. V.

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