Lebensmittelindustrie
Botanicals kompakt
Botanicals kompakt
Online-Seminar PLUS

Botanicals kompakt

„On hold“-Claims bei Pflanzenstoffen: sicher anwenden, korrekt kennzeichnen, erfolgreich werben

Ein kompakter Tag mit allen Basics zu Botanicals!

  • Rechtssicherheit bei Pflanzenstoffen: Pflanzen, Heilkräuter und Extrakte rechtlich korrekt und beanstandungsfrei einsetzen.
  • „On hold“-Claims gezielt nutzen: Produkte mit Pflanzenstoffen mühelos kennzeichnen und wirkungsvoll bewerben.
  • Vorgaben zu Novel Food sicher anwenden: Profitieren Sie von Beispielen aus der Praxis und Sonderfällen.
  • Pflanzenteile effektiv einsetzen: Lösungen für die sichere Verwendung von Pulvern, Extrakten und Pflanzenteilen.
  • Praxiswissen aus erster Hand: Wertvolle Einblicke, wie Behörden und Gerichte mit Botanicals umgehen.

 

Bildquelle: shutterstock.com

Ideal für

Fach- und Führungskräfte mit den Schwerpunkten Lebensmittelrecht, Qualitätsmanagement, Qualitätssicherung, R&D sowie Produktmanagement

Ihr PLUS

  • Online-Modul „Praxiskommentar Health & Nutrition Claims“: kostenlos ab dem Zeitpunkt Ihrer Anmeldung bis 4 Wochen nach dem Seminar.
  • Aufzeichnung des Seminars: Nutzen Sie die Aufzeichnung bis 4 Wochen nach dem Seminar, um Fragestellungen mühelos nachzuarbeiten!
  • Klären Sie Ihre persönlichen Fragen direkt mit den Experten: Am Online-Seminar mit Kamera und Mikrofon interaktiv teilnehmen und Antworten erhalten!

Programm

Donnerstag, 26. März 2026

Artikel-Nr. 7788-O

08:55 Uhr

Online Check-in

09:00 Uhr

Begrüßung und Vorstellungsrunde

09:15 Uhr

Was sind Botanicals? – Rechtsrahmen zu Pflanzenstoffen und die Einordnung in das Lebensmittelrecht

  • Begriffsverständnis: Pflanzen, Kräuter und Extrakte
  • Anforderungen an die Sicherheit und Rohstoffqualität
  • Verwendung in Lebensmitteln und Nahrungsergänzungsmitteln
  • Pflanzenlisten: national und aus anderen EU-Mitgliedsstaaten (BVL-Liste, BELFRIT, Tschechien etc.)
10:00 Uhr

Botanicals und die mögliche Einordnung als Novel Food

  • Diese relevanten Fallgruppen gibt es!
  • Sonderfall Aromen: Darauf müssen Sie achten!
  • Exotische Früchte und „bisher“ nicht verzehrte Pflanzen(-teile)
  • Erfolgreiche Fallbeispiele: Verwendungsgeschichte als sicheres Lebensmittel
  • Traditionelle Lebensmittel aus einem Drittland – Welche Vorgaben gibt es?
11:00 Uhr

Pause

11:15 Uhr

Alle Details kennen: So verwenden Sie Pflanzen und Pflanzenextrakte beanstandungsfrei!

  • Verarbeitung zu Pulvern, Extrakten und Pflanzenteilen
  • Pflanzenextrakte: Wesentliche Eigenschaften des Ausgangsstoffs oder selektive Extraktion
  • Grundlagenpapier der LChG über Pflanzenextrakte in Lebensmitteln
  • Leitlinien verschiedener Fachgesellschaften
12:00 Uhr

Mittagspause

13:00 Uhr

Korrekte Kennzeichnung von Botanicals!

  • Kennzeichnung von Pflanzen(-teilen) im Zutatenverzeichnis
  • Deklaration von Pflanzenextrakten bei NEMs
  • Extrakt oder Markersubstanz benennen
  • Mengenkennzeichnung
  • Beispiele aus der Praxis
13:45 Uhr

Erfolgreiche Auslobung von Botanicals – Richtige Werbung mit „on-hold“-Claims

  • Praktische Tipps zur Recherche nach „on hold“-Claims
  • Signifikante Menge, physiologische Zweckbestimmung, Wissenschaftlicher Nachweis
  • Blick in die Zukunft: Untätigkeit der Kommission vs. Forderungen der Mitgliedstaaten
  • Kein Krankheitsbezug: Vorsicht bei Ayurveda, TCM & Co.
14:30 Uhr

Wie gehen Behörden und Gerichte mit Botanicals um?

  • Welche Folgen drohen?
  • Risiken, Beanstandungen, Sanktionen etc. – Wie können Sie sich schützen?
  • Aktuelle Rechtsprechung zu Botanicals
  • Verwendung von on hold claims
  • Sicherheitsbewertung von Botanicals: Aktuelle Artikel 8-Verfahren (Fenchel)
15:15 Uhr

Pause

15:30 Uhr

Fallbeispiele aus der Praxis und Ihre Fragen

Aktuelle Fragen aus Ihrer Praxis:

  • Abgrenzung zu anderen Produktkategorien
  • Spezifische Kennzeichnungsfälle
  • Werben mit Health Claims
16:30 Uhr

Abschlussdiskussion: Alle Fragen geklärt?

16:45 Uhr

Ende der Veranstaltung

Vollständiges Programm anzeigen

Termine

Plätze frei
Plätze frei (Programm in Planung)
Ausgebucht
26.03.2026
Zoom
€ 1.498,00
zzgl. MwSt (€ 284,62)

Referierende

Diplom-Oecotrophologin und vereidigte Sachverständige für die Abgrenzung Arzneimittel, Lebensmittel und Kosmetika; bietet Beratung, Vortrags- (IHK München und Oberbayern) und Autorentätigkeit zu medizinisch-wissenschaftlichen sowie regulatorischen Fragestellungen an, insbesondere im Bereich Nahrungsergänzungsmittel und spezielle Lebensmittel, vorher langjährige Erfahrungen in den Ernährungs- und Pharmaindustrie und Lehrbeauftragte an der Technischen Universität Nürnberg und an der Dualen Hochschule Baden-Württemberg/Heidenheim, zahlreiche Publikationen zu wissenschaftlichen und regulatorischen Themen.
Rechtsanwalt und Partner der REINHART Rechtsanwälte mbB, München. Lehrbeauftragter für Lebensmittelrecht an der TU München. Dr. Reinhart berät und vertritt Mandanten aus der Lebensmittel-, Kosmetik- und Pharmaindustrie zu produktspezifischen und wettbewerbsrechtlichen Fragestellungen. Er ist schwerpunktmäßig auf dem Gebiet des Lebensmittel- und Kosmetikrechts tätig, von der Produktentwicklung, über Vertrieb und Vermarktung, bis hin zur Verteidigung des Produkts gegenüber Behörden und vor Gericht. Dr. Reinhart ist Autor u.a. in dem Lebensmittelrecht-Kommentar von Meyer/Streinz, dem Behr's Kommentar zum Lebensmittelrecht von Dannecker/Gorny, dem Wettbewerbsrecht-Kommentar (UWG) von Fezer und in dem Handbuch des Fachanwalts Gewerblicher Rechtsschutz. Er ist Herausgeber und Autor des Kommentars zur KosmetikVO (1223/2009) und des Praxishandbuchs kosmetische Mittel, eines Kommentars zum Heilmittelwerberecht (HWG) und eines Kommentars zur Novel Food-VO.

Kontakt

Bei Fragen zur Veranstaltung, melden Sie sich gerne bei unserem Team.
persone bild
Frau Caroline Kaul
040/ 227008-62
040/ 227008-51
caroline.kaul@behrs.de
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„On hold“-Claims bei Pflanzenstoffen: sicher anwenden, korrekt kennzeichnen, erfolgreich werben

Ein kompakter Tag mit allen Basics zu Botanicals!

  • Rechtssicherheit bei Pflanzenstoffen: Pflanzen, Heilkräuter und Extrakte rechtlich korrekt und beanstandungsfrei einsetzen.
  • „On hold“-Claims gezielt nutzen: Produkte mit Pflanzenstoffen mühelos kennzeichnen und wirkungsvoll bewerben.
  • Vorgaben zu Novel Food sicher anwenden: Profitieren Sie von Beispielen aus der Praxis und Sonderfällen.
  • Pflanzenteile effektiv einsetzen: Lösungen für die sichere Verwendung von Pulvern, Extrakten und Pflanzenteilen.
  • Praxiswissen aus erster Hand: Wertvolle Einblicke, wie Behörden und Gerichte mit Botanicals umgehen.

 

Bildquelle: shutterstock.com

Ideal für

Fach- und Führungskräfte mit den Schwerpunkten Lebensmittelrecht, Qualitätsmanagement, Qualitätssicherung, R&D sowie Produktmanagement

Ihr PLUS

  • Online-Modul „Praxiskommentar Health & Nutrition Claims“: kostenlos ab dem Zeitpunkt Ihrer Anmeldung bis 4 Wochen nach dem Seminar.
  • Aufzeichnung des Seminars: Nutzen Sie die Aufzeichnung bis 4 Wochen nach dem Seminar, um Fragestellungen mühelos nachzuarbeiten!
  • Klären Sie Ihre persönlichen Fragen direkt mit den Experten: Am Online-Seminar mit Kamera und Mikrofon interaktiv teilnehmen und Antworten erhalten!

Programm

Donnerstag, 26. März 2026

Artikel-Nr. 7788-O

08:55 Uhr

Online Check-in

09:00 Uhr

Begrüßung und Vorstellungsrunde

09:15 Uhr

Was sind Botanicals? – Rechtsrahmen zu Pflanzenstoffen und die Einordnung in das Lebensmittelrecht

  • Begriffsverständnis: Pflanzen, Kräuter und Extrakte
  • Anforderungen an die Sicherheit und Rohstoffqualität
  • Verwendung in Lebensmitteln und Nahrungsergänzungsmitteln
  • Pflanzenlisten: national und aus anderen EU-Mitgliedsstaaten (BVL-Liste, BELFRIT, Tschechien etc.)
10:00 Uhr

Botanicals und die mögliche Einordnung als Novel Food

  • Diese relevanten Fallgruppen gibt es!
  • Sonderfall Aromen: Darauf müssen Sie achten!
  • Exotische Früchte und „bisher“ nicht verzehrte Pflanzen(-teile)
  • Erfolgreiche Fallbeispiele: Verwendungsgeschichte als sicheres Lebensmittel
  • Traditionelle Lebensmittel aus einem Drittland – Welche Vorgaben gibt es?
11:00 Uhr

Pause

11:15 Uhr

Alle Details kennen: So verwenden Sie Pflanzen und Pflanzenextrakte beanstandungsfrei!

  • Verarbeitung zu Pulvern, Extrakten und Pflanzenteilen
  • Pflanzenextrakte: Wesentliche Eigenschaften des Ausgangsstoffs oder selektive Extraktion
  • Grundlagenpapier der LChG über Pflanzenextrakte in Lebensmitteln
  • Leitlinien verschiedener Fachgesellschaften
12:00 Uhr

Mittagspause

13:00 Uhr

Korrekte Kennzeichnung von Botanicals!

  • Kennzeichnung von Pflanzen(-teilen) im Zutatenverzeichnis
  • Deklaration von Pflanzenextrakten bei NEMs
  • Extrakt oder Markersubstanz benennen
  • Mengenkennzeichnung
  • Beispiele aus der Praxis
13:45 Uhr

Erfolgreiche Auslobung von Botanicals – Richtige Werbung mit „on-hold“-Claims

  • Praktische Tipps zur Recherche nach „on hold“-Claims
  • Signifikante Menge, physiologische Zweckbestimmung, Wissenschaftlicher Nachweis
  • Blick in die Zukunft: Untätigkeit der Kommission vs. Forderungen der Mitgliedstaaten
  • Kein Krankheitsbezug: Vorsicht bei Ayurveda, TCM & Co.
14:30 Uhr

Wie gehen Behörden und Gerichte mit Botanicals um?

  • Welche Folgen drohen?
  • Risiken, Beanstandungen, Sanktionen etc. – Wie können Sie sich schützen?
  • Aktuelle Rechtsprechung zu Botanicals
  • Verwendung von on hold claims
  • Sicherheitsbewertung von Botanicals: Aktuelle Artikel 8-Verfahren (Fenchel)
15:15 Uhr

Pause

15:30 Uhr

Fallbeispiele aus der Praxis und Ihre Fragen

Aktuelle Fragen aus Ihrer Praxis:

  • Abgrenzung zu anderen Produktkategorien
  • Spezifische Kennzeichnungsfälle
  • Werben mit Health Claims
16:30 Uhr

Abschlussdiskussion: Alle Fragen geklärt?

16:45 Uhr

Ende der Veranstaltung

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Termine

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26.03.2026
Zoom
€ 1.498,00
zzgl. MwSt (€ 284,62)

Referierende

Diplom-Oecotrophologin und vereidigte Sachverständige für die Abgrenzung Arzneimittel, Lebensmittel und Kosmetika; bietet Beratung, Vortrags- (IHK München und Oberbayern) und Autorentätigkeit zu medizinisch-wissenschaftlichen sowie regulatorischen Fragestellungen an, insbesondere im Bereich Nahrungsergänzungsmittel und spezielle Lebensmittel, vorher langjährige Erfahrungen in den Ernährungs- und Pharmaindustrie und Lehrbeauftragte an der Technischen Universität Nürnberg und an der Dualen Hochschule Baden-Württemberg/Heidenheim, zahlreiche Publikationen zu wissenschaftlichen und regulatorischen Themen.
Rechtsanwalt und Partner der REINHART Rechtsanwälte mbB, München. Lehrbeauftragter für Lebensmittelrecht an der TU München. Dr. Reinhart berät und vertritt Mandanten aus der Lebensmittel-, Kosmetik- und Pharmaindustrie zu produktspezifischen und wettbewerbsrechtlichen Fragestellungen. Er ist schwerpunktmäßig auf dem Gebiet des Lebensmittel- und Kosmetikrechts tätig, von der Produktentwicklung, über Vertrieb und Vermarktung, bis hin zur Verteidigung des Produkts gegenüber Behörden und vor Gericht. Dr. Reinhart ist Autor u.a. in dem Lebensmittelrecht-Kommentar von Meyer/Streinz, dem Behr's Kommentar zum Lebensmittelrecht von Dannecker/Gorny, dem Wettbewerbsrecht-Kommentar (UWG) von Fezer und in dem Handbuch des Fachanwalts Gewerblicher Rechtsschutz. Er ist Herausgeber und Autor des Kommentars zur KosmetikVO (1223/2009) und des Praxishandbuchs kosmetische Mittel, eines Kommentars zum Heilmittelwerberecht (HWG) und eines Kommentars zur Novel Food-VO.

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Bei Fragen zur Veranstaltung, melden Sie sich gerne bei unserem Team.
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