5-jähriges Bestehen des Regionalfensters
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5-jähriges Bestehen des Regionalfensters

Seit Januar 2014 können Verbraucher beim Einkauf auf einen Blick erkennen, ob Lebensmittel aus der Region stammen. Mit dem sogenannten „Regionalfenster“, ein einheitliches, rechteckiges Logo, das von zwei hellblauen Querbalken mit der Aufschrift „Regionalfenster“ und dem Prüfunternehmen eingerahmt ist, wird dies deutlich gemacht.
Angegeben wird die Region aus der das Produkt stammt, z. B. der Landkreis, das Bundesland oder ein Radius in Kilometern. Die Hauptzutat und die wertgebenden Zutaten müssen zu 100 % aus der genannten Region stammen und mindestens 51 % des Gesamtgewichtes des Produktes ausmachen. Ist der Anteil der Hauptzutat niedriger als 51%, müssen die folgenden, weiteren Zutaten zu 100 % aus der Region stammen. Weiterhin wird der Ort der Verarbeitung angegeben.
Das Regionalfenster ist ein freiwilliges, privates Zeichen. Es wird von dem Trägerverein „Regionalfenster e. V.“ getragen. Dieser ist Inhaber des Zeichens, das als Marke eingetragen ist. Der Trägerverein vergibt nach Prüfung das Regionalfenster und beauftragt die Kontrollen.
Aus Anlass des 5-jährigen Bestehens fand in Berlin ein „Fachkongress für Regionalität und Transparenz in der Lebensmittelwirtschaft“ statt. Darin zog Peter Klingmann, Vorsitzender des Vereins Regionalfenster eine positive Bilanz: Danach hat sich das Regionalfenster als verbindliches Zeichen für die Herkunft von Produkten erfolgreich etabliert. Die bundesweite, transparente Kennzeichnung findet sich auf über 4 200 Lebensmitteln, Blumen und Zierpflanzen. Allerdings bestehe ein Nord-Süd-Gefälle, im Süden gibt es deutlich mehr Produkte, die das Label tragen, so Klingmann.
Wie der Ernährungsreport des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) zeigt, legen mehr als drei Viertel der Verbraucherinnen und Verbraucher (78 %) Wert darauf, dass ihre Lebensmittel aus ihrer Region stammen. Auch nach einer Studie der Universität Kassel sind 50 % der befragten Verbraucher sogar bereit für Lebensmittel aus ihrer Region mehr zu bezahlen.
Gegenüber der Lebensmittelzeitung betonte Bundeslandwirtschaftsministerin Julia Klöckner: „ Was ich über Freiwilligkeit regel kann, braucht kein Gesetz“. Dagegen fordert der Verbrauchzentale Bundesverband (VZBV) nach einer gesetzlichen Regelung von Regionalität.

QUELLE:
•   Lebensmittelzeitung vom 09.11.2018

Dr. Herbert Otteneder
 
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