Acrylamid in Kartoffel- und Gemüsechips

Acrylamid in Kartoffel- und Gemüsechips

Gemüsechips, beispielsweise aus Süßkartoffeln, Möhren, Pastinaken oder rote Bete, sind neuere Handelsprodukte. Das Landesamt für Landwirtschaft, Lebensmittelsicherheit und Fischerei (LALLF) verglich den Gehalt an vermutlich krebserregendem Acrylamid in Gemüsechips und klassischen Kartoffelchips.
Die Analysen der zehn Proben Kartoffel- und ebenso vielen Gemüsechips ergaben unterschiedliche Ergebnisse: Der Richtwert für Kartoffelchips von 750 µg/kg Acrylamid wurde in keiner Probe überschritten. Die Acrylamidgehalte der Gemüsechipsproben lagen im Mittel statistisch abgesichert höher, bei 1.236 µg/kg. Der höchste ermittelte Acrylamidgehalt in Gemüsechips betrug knapp 1.900 µg/kg.

Die Bildung der unerwünschten Substanz werde in den Gemüsechips höchstwahrscheinlich durch den höheren Zuckergehalt der verwendeten Gemüsesorten im Vergleich zu Kartoffeln begünstigt. Bei Kartoffelchips werde das Risiko der Überschreitung der Richtwerte für Acrylamid inzwischen als gering eingeschätzt. Die Hersteller haben in den letzten Jahren Maßnahmen zur Minimierung des Acrylamids in ihren Produktionsverfahren erfolgreich angepasst und umgesetzt.
Für Gemüsechips gibt es bisher noch keinen separaten Richtwert. Die Datenbasis für Acrylamidwerte müsse weiterhin vergrößert werden, damit zukünftig eine entsprechende Zahl für diese Produktgruppe festgelegt werden kann. Derzeit wird vermutet, dass durch den geringeren Verzehr der Gemüsechips eher kein Gesundheitsrisiko für Verbraucher besteht.

QUELLE:

  •   Meldung Landesamt für Landwirtschaft, Lebensmittelsicherheit und Fischerei Mecklenburg-Vorpommern (LALLF) vom 09.06.2020

Dr. Greta Riel

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