Die mikrobiologische Beschaffenheit von zehn Proben Sushi aus handwerklicher Herstellung wurde durch das Landesamt für Landwirtschaft, Lebensmittelsicherheit und Fischerei Mecklenburg-Vorpommern (LALLF) untersucht. Grobe hygienische Abweichungen lagen nicht vor. Die Sushi-Erzeugnisse stammten aus Sushi-Bars oder Verkaufsständen im Lebensmitteleinzelhandel, sie waren also nicht industriell vorabgepackt oder eingefroren.
Drei Proben waren hinsichtlich erhöhter, aber noch nicht beanstandungswürdiger Gehalte an Verderbniserregern, z. B. Hefen, Schimmelpilze und Pseudomonaden bzw. Hygieneindikatoren, wie Enterobacterien, auffällig. In einer Probe wurde das Vorhandensein des Krankheitserregers Listeria monocytogenes nachgewiesen, der aber in nicht quantifizierbaren Mengen vorhanden war. Letztlich sind zwei Proben wegen nicht korrekter Allergenkennzeichnungen beanstandet worden.
Die Untersuchungsergebnisse belegen, dass das Herstellen und Verkaufen von Sushi-Erzeugnissen aus frischen oder gefrorenen rohen Fischen kein Problem ist, wenn optimale hygienische Bedingungen unter Einhaltung der Kühlkette auf dem Transport und in den Küchen der Sushi-Hersteller eingehalten werden. Trotzdem müsse diese sensible Produktgruppe weiter im Fokus der Überwachung bleiben, da Verderbgefahr und die Kontamination mit Krankheitserregern grundsätzlich gegeben sei.
QUELLE:
- Meldung Landesamt für Landwirtschaft, Lebensmittelsicherheit und Fischerei Mecklenburg-Vorpommern vom 03.11.2020
Dr. Greta Riel