Allergene in Lebensmitteln

Allergene in Lebensmitteln

Die Chemischen und Veterinäruntersuchungsämter Freiburg, Karlsruhe, Sigmaringen und Stuttgart untersuchten im Jahr 2020 insgesamt 1 713 Proben Lebensmittel auf Allergene.
 
Darunter waren 8 Lebensmittel, die wegen nachweisbarer Allergene als potenziell gesundheitsschädlich beurteilt werden mussten. Festgestellt wurde Senf in Fetakäse, Schinkenwurst und Frikadellen bzw. Senf und Soja in Dönerfleisch, ohne dass dies aus der Kennzeichnung hervorging. Weiter enthielt Haselnusseis Soja und Mandeln in erhöhten Mengen ohne den entsprechenden Hinwies. Bei einer Pizza „glutenfrei“ waren hohe Anteile an Gluten nachweisbar. Bei Kartoffelknödeln fehlten Hinweise auf Gehalte an glutenhaltigen Getreidearten. Erdnuss und Walnuss in hohen Anteilen waren in einem "Nusskuchen" enthalten. Lediglich die Nussart Haselnuss war angegeben.
 
Insgesamt betrug der Anteil an Erzeugnissen mit nichtdeklarierten Allergenen 12,2 %. Als Grundlage für das weitere Vorgehen im Falle positiver Befunde nicht deklarierter Allergene wurden die von der ALS/ALTS-Arbeitsgruppe erstellten „Beurteilungswerte Allergene“ zu Grunde gelegt. Die Beurteilungswerte geben eine größenordnungsmäßige Orientierung, ab welchem Gehalt eines nachgewiesenen, aber nicht gekennzeichneten allergenen Bestandteils (weder im Zutatenverzeichnis noch als Spurenhinweis) die Erstellung eines Prüfberichtes angezeigt sein kann.
 
 
QUELLE:

  • www.ua-bw.de

 
Dr. Herbert Otteneder

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