Die Chemischen und Veterinäruntersuchungsämter Baden-Württemberg haben die umfangreichen Untersuchungen von Lebensmitteln auf Allergene 2021 fortgeführt. Insgesamt wurden 1693 Proben auf nicht deklarierte Allergene sowie 204 als „glutenfrei“ gekennzeichnete Proben untersucht.
16 Proben mussten wegen nachweisbarer Allergene als potenziell gesundheitsschädlich beurteilt werden. Als „glutenfrei“ in der Gastronomie angebotene Lebensmittel wiesen in 3 Fällen (2 Proben eines Reisgerichtes mit Currysauce und Hühnerfleisch sowie Frankfurter Kranz) deutlich erhöhte Glutengehalte auf, sodass beim Verzehr mit gesundheitlichen Beeinträchtigungen der hier besonders angesprochenen Zöliakiepatienten zu rechnen war. Auch wären erhöhte Anteile des Milchproteins Casein in einem veganen Speiseeis „ohne Milch“ den angesprochenen Milchallergikern nicht gut bekommen.
Aber auch Lebensmittel, die nicht besonders für Allergiker beworben waren, waren in einzelnen Fällen als potenziell gesundheitsschädlich zu bewerten: So war aufgrund der Kennzeichnung ein Verzehr auch durch die jeweiligen Allergiker denkbar und die zu erwartenden aufgenommenen Allergendosen so hoch, dass sehr wahrscheinlich viele Allergiker hier Reaktionen zeigen würden. Mit 10 von insgesamt 21 Befunden war dies besonders bei Senf in verschiedenen tierischen Lebensmitteln (Fleischerzeugnissen) der Fall. Gleich drei verschiedene Allergene (Senf, Soja und Ei) waren in allergologisch relevanten Mengen in einem Döner Kebab-Gericht enthalten, ohne dass dies auf der Speisekarte ersichtlich war. Gleichzeitig Erdnuss und Haselnuss in hohen Anteilen wurden in einem Mandelkeks gefunden. Weitere zweifach-Befunde nicht deklarierter Allergene in deutlich erhöhten Mengen betrafen Schinkenwurst (Senf und Soja) sowie Lyoner (Senf und Sellerie).
QUELLE:
- Meldung Chemische und Veterinäruntersuchungsämter (CVUA) Stuttgart, Karlsruhe, Freiburg und Sigmaringen vom 01.06.2022
Dr. Greta Riel