Alternativen zu Milch aus Hafer, Soja oder Mandeln
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Alternativen zu Milch aus Hafer, Soja oder Mandeln

Das Angebot an alternativen Kuhmilchprodukten wird immer vielfältiger, stellt das Lebensmittel- und Veterinärinstitut Braunschweig/Hannover (LVI) des LAVES fest. Das Institut stellte daher warenkundliche Informationen und aktuelle Untersuchungsergebnisse der Überwachung auf seiner Homepage vor:
 
Häufig sind Hafer, Mandeln und Reis die Rohstoffe dieser Pflanzendrinks. Es dienen aber auch Cashewnüsse, Haselnüsse, Lupinen oder sogar Erbsenprotein als Basis für Milchalternativen. Zur Herstellung von z.B. Sojadrinks werden Bohnen oder der Presskuchen der Ölgewinnung in Wasser eingeweicht und anschließend hoch erhitzt, um noch vorhandene verdauungshemmende Trypsin-Inhibitoren zu entfernen und um das Getränk haltbar zu machen. Ähnlich verläuft die Herstellung der Drinks aus Hafer und Mandeln.
 
Laut LVI unterscheiden sich pflanzliche Alternativen deutlich von Kuhmilch. So sind der Brennwert und der Fettanteil der pflanzlichen Alternativen geringer als von Kuhmilch. Da insbesondere der Calciumgehalt viel niedriger ist als in Kuhmilch, werden den Pflanzendrinks oft Mineralstoffe beigefügt.
 
Das Lebensmittel- und Veterinärinstitut untersuchte insgesamt 102 Proben Milchalternativen, überwiegend Soja und Haferdrinks. Darunter warb ein Haferdrink mit der Angabe „Buttermilk“. Hinweise auf Milcherzeugnisse sind bei Pflanzendrinks auf Grund der Verordnung (EU) Nr. 1308/2013 (Art. 78 Abs.1 i. V. m. Anhang VII Teil III) nicht erlaubt. In seinem Urteil vom Juni 2017 stellte der EuGH fest: „Rein pflanzliche Produkte dürfen grundsätzlich nicht unter Bezeichnungen wie „Milch“, „Rahm“, „Butter“, „Käse“ oder „Joghurt“ vermarktet werden, die das Unionsrecht Produkten tierischen Ursprungs vorbehält (Urteil in der Rechtssache C-422/16).
 
Weiter wurde bei 13 Haferdrinks die Angabe der Zutat „Hafer“ im Zutatenverzeichnis als irreführend beurteilt. Dazu erläuterte das LVI, dass bei der Herstellung der Hafergetränke die Stärke des Hafers teilweise in Zucker umgewandelt wird, worauf hier nicht hingewiesen wurde. Weiter wurde bei mehreren Haferdrinks der Hinweis „enthält von Natur aus Zucker“ als nicht zulässig bewertet, da Hafer keinen Zucker enthält. Er wird erst durch die Fermentation gebildet. Den Hinwies „Milcheiweiß- und laktosefrei“ hat das LVI als Werbung mit Selbstverständlichkeiten beurteilt. Die Angabe „leicht bekömmlich, da von Natur aus laktosefrei“ bei sieben Sojadrinks wurde als unzulässige gesundheitsbezogene Angabe nach der Health Claim-Verordnung VO (EG) Nr. 1924/2006 beanstandet.
 
 
QUELLE:

  • www.laves.niedersachsen.de/milchersatz-was-steckt-drin

 
Dr. Herbert Otteneder

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