Apfelschorle mit wenig Apfelaroma
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Apfelschorle mit wenig Apfelaroma

Stiftung Warentest ließ 24 verschiedene Apfelschorlen testen, davon 15, die mit Apfelsaft aus Konzentrat, 7, die mit Direktsaft und 2, die mit beidem hergestellt wurden. Darunter waren insgesamt neun Bioprodukte.

Die mit Direktsaft hegestellten Schorlen waren im Geschmackstest durchschnittlich besser als die aus rückverdünnten Säften hergestellten Getränke. Nach Auffassung der Prüfer fehlte letzteren das typische Apfelaroma. Sie stellten bei diesen Erzeugnissen nur eine „flache Apfelnote“ fest. Dagegen präsentierten sich die Schorlen aus Direktsaft als „kräftig nach reifem Apfel, fruchtsäuerlich und süß“. Als Grund für den Mangel nannte Warentest die geringen Gehalte an Aromastoff der verwendeten, aus Konzentrat hergestellten Ausgangssäfte. Bei deren Rückverdünnung nicht, wie von der Fruchtsaftverordnung gefordert, die wesentlichen physikalischen, chemischen, organoleptischen und nährstoffbezogenen Merkmale eines durchschnittlichen, aus Früchten derselben Art hergestellten Saftes erhalten wurden. Mit anderen Worten, die Tester hielten die Aromastoffgehalte der jeweils verwendeten, rückverdünnten Säfte bei fünf Schorlen für zu niedrig, gemessen an dem eines durchschnittlichen Apfeldirektsafts. Dies obwohl in fast allen Fällen den Schorlen laut Deklaration natürliches Apfelaroma zugesetzt worden war.

Bei sechs Erzeugnissen konnten unter anderem Ethanol, flüchtige Säuren, Milch- und Fumarsäure sowie 3-Methylbutanol und Acetoin nachgewiesen werden. Es handelt sich um Stoffwechselprodukte von Mikroorganismen, die beim Verderb von Fruchtsäften aktiv sind. Warentest schloss daraus, dass bei der Saftherstellung nicht sauber gearbeitet wurde. Zwei Erzeugnisse enthielten auffällig hohe Methanolgehalte. Zwar erwächst daraus keine Gesundheitsgefahr. Die Werte sind jedoch ein deutlicher Hinweis darauf, dass bei der Saftherstellung mit pektolytischem Enzym gearbeitet wurde, um die Saftausbeute zu erhöhen. Für Warentest eine Verfahrensweise, die nicht mit guter Herstellungspraxis einhergeht.

Die Saftgehalte lagen mehrheitlich bei 60 % in Einzelfällen bei 55 % bzw. 50 %. Nach den durchgeführten Untersuchungen, die Warentest vornehmen ließ, war in keinem Fall Zucker zugesetzt. Ein Erzeugnis war mit Sorbinsäure (E 200) konserviert. Bei fünf Schorlen wurde mit Dimethyldicarbonat (E 242) zwecks Kaltsterilisation abgefüllt. Die Verbindung zersetzt sich unmittelbar nach der Zumischung in Methanol und Kohlendioxid.

Abschließend wies Warentest auf den hohen Zuckergehalt von Apfelschorle hin: „Als Durstlöscher im Alltag taugen sie daher nur hin und wieder“.


QUELLE:

•  test, Ausgabe April/2019, S. 10 ff

Dr. Herbert Otteneder

 

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