Das CVUA Stuttgart hat seit Anfang 2017 insgesamt 269 Proben von unverarbeitetem Obst und Gemüse (ausgenommen frische Kräuter) auf Nikotin untersucht. Von diesen Proben waren ca. 7 % auffällig, da der Nikotingehalt über dem gesetzlich festgelegten Rückstandshöchstgehalt lag. Am Ende wurden 6 der 19 auffälligen Proben beanstandet.
Die Untersucher stellten sich nun die Frage: Wie konnte es zu einer Kontamination der Lebensmittel kommen? Durch eine Anwendung des Nikotins als Pestizidwirkstoff? Oder womöglich doch durch eine natürliche Produktion der Pflanze selbst? Die Untersucher interessierten sich insbesondere dafür, wie Nikotin im alltäglichen Leben auf Lebensmittel übergehen kann.
Dazu wurde in einem Experiment eine Einkaufssituation nachgestellt:
Salat, Äpfel und Pfirsiche wurden sowohl in feuchtem als auch im trockenen Zustand ausgelegt. Die Testperson, die zuvor eine Zigarette zwischen den Fingern gehalten hatte, fasste anschließend die ausgelegten Lebensmittel von allen Seiten an.
Der Versuch zeigte, dass bei trockenen Lebensmitteln kein bzw. vergleichsweise wenig Nikotin auf den Apfel bzw. Pfirsich überging. War das Lebensmittel dagegen feucht, konnten deutliche Nikotingehalte nachgewiesen werden. Der Kontakt mit den feuchten Lebensmitteln nach dem Rauchen einer Zigarette führte zu einer Überschreitung der Rückstandshöchstmenge von 0,01 mg/kg bei allen drei Lebensmitteln. Bei intensiverem Kontakt durch Anfassen und Schneiden des feuchten Lebensmittels wurden bei Salat und Pfirsich sogar noch etwas höhere Gehalte festgestellt.
Auch wenn es sich bei dem Versuch des CVUA Stuttgarts nur um einen Modellversuch handelt, zeigt es, dass nach dem Rauchen einer Zigarette durchaus relevante Gehalte an Nikotin auf das Lebensmittel übergehen können – daher gilt auch hier wieder: Hände waschen vor dem Umgang mit Lebensmitteln nicht vergessen.
QUELLE:
• CVUA Stuttgart, Meldung vom 29.01.2019
Dr. Christina Mesch