Wie das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) auf seiner Homepage mitteilt, prüft die EU-Kommission derzeit verpflichtende Herkunftsangaben bei Milch und Milch als Zutat, Fleisch als Zutat, Kaninchen- und Wildfleisch, Reis, Hartweizen in Teigwaren sowie Kartoffeln und Tomaten in bestimmten Tomatenprodukten einzuführen. Die Ausweitung der Herkunftskennzeichnung im Lebensmittelkennzeichnungsrecht ist Teil der Farm to Fork-Strategie der EU-Kommission. Ein Legislativvorschlag soll bis Ende 2022 vorliegen.
Auch die Bundesregierung hat sich im Koalitionsvertrag eine umfassende Herkunftskennzeichnung bei Lebensmitteln zum Ziel gesetzt. Als verpflichtende Angabe wird die Ausweisung der Herkunftsangabe auf mitgliedstaatlicher Ebene (z.B. "Deutschland") bevorzugt. Freiwillige Regionalangaben sollen ergänzend weiterhin möglich bleiben. Die Angaben sollen verpflichtend und einheitlich innerhalb der EU gelten.
Das BMEL unterstützt die Pläne der EU-Kommission, die verpflichtende Herkunftskennzeichnung auf weitere Lebensmittel auszuweiten und beteiligt sich an den laufenden Konsultationen der Kommission. Für den Fall, dass eine EU-Regelung nicht gelingt, wird das BMEL eine nationale Regelung auf den Weg bringen.
Quelle:
- https://www.bmel.de/DE/themen/ernaehrung/lebensmittel-kennzeichnung/lebensmittel-kennzeichnung_node.html
Dr. Herbert Otteneder