Babybreie häufig mit zu wenig Eisen
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Babybreie häufig mit zu wenig Eisen

Stiftung Warentest ließ 20 Gläschen Babybrei untersuchen. Grundnährstoffe, Mineralstoffe, Vitamin C sowie die Fettsäurezusammensetzung standen auf dem Prüfplan. Hinzu kamen die Untersuchungen auf Pflanzenmittelrückstände, Nitrat, Schwermetalle, Perchlorat, 3-MCPD-Ester, Glycidyl-Ester, Mykotoxine, Weichmacher, Mineralölkohlenwasserstoffe und Furan.

Die strengen Anforderungen der Diät-Verordnung in Bezug auf die Gehalte an Pflanzenschutzmittelrückstände waren eingehalten, Auch die festgestellten Nitratgehalte waren niedrig. Lediglich ein Erzeugnis schöpfte den Höchstwert der Kontaminantenverordnung zu mehr als der Hälfte aus, Der Brei bestand aus Kürbis, Kartoffeln und Huhn. Er trug das Demeter-Siegel.

Das durch das Erhitzen bei der Sterilisation sich bildende Furan war in allen Erzeugnissen in Spuren nachweisbar. Im Tierversuch erwies sich die Verbindung als krebserregend. Dazu stellte das Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR) fest: „Ob die zeitlich begrenzte Aufnahme von hohen Mengen Furan im Säuglingsalter tatsächlich eine besondere Gefahr für die Gesundheit darstellt, kann derzeit anhand der verfügbaren Informationen nicht zuverlässig beurteilt werden.“

In Bezug auf den ernährungsphysiologischen Wert der Babybreie kritisierte Warentest die z.Tl. geringen Gehalte an Eisen. Das Magazin verweist auf die Ernährungswissenschaftlerin Mathilde Kersting. Danach ist der Eisenbedarf bei Babys im zweiten Lebenshalbjahr unglaublich hoch. Er kann durch den Fleischanteil der Nahrung gedeckt werden. „Wenig“ Eisen enthielten 13 der 20 Erzeugnisse der Testreihe, mit Werten zwischen 0,18 bis 0,32 mg/100g.

Für verbesserungswürdig hielt Warentest den Hinweis „nach dem 4. Monat“, wobei das Wörtchen „nach“ wesentlich kleiner gedruckt ist. Eltern könnten es überlesen und den Brei zu früh füttern. Mit vier Monaten sind viele Säuglinge motorisch noch nicht in der Lage Brei zu essen. Daher rührt auch die Forderung in §22b der Diätverordnung, nach der die Kennzeichnung durch „Angaben, ab welchem nach Vollendung des vierten Lebensmonats liegendem Alter die Beikost verwendet werden darf“, zu erfolgen hat. Unmissverständlich wäre laut Warentest die Angabe „ab dem 5. Monat“.

 

QUELLE:

  •    „ test, Ausgabe 1/2021, S. 10 ff
  •    „ Aktualisierte FAQ des BfR vom 28. Mai 2020

Dr. Herbert Otteneder

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