Glyphosat ist derzeit bis zum 15. Dezember 2022 für den Einsatz als Wirkstoff in Pflanzenschutzmitteln in der EU genehmigt. Das Verfahren zur Erneuerung der Genehmigung wurde im Dezember 2019 begonnen. Über dessen Verlauf informiert das Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR) mit seiner Mitteilung vom 01.02.2021:
Das Institut verweist auf das vorliegende Dokument mit dem Antrag zur Erneuerung der Zulassung, den die Firma Bayer Agriculture BVBA im Dezember 2019 im Auftrag weiterer 8 Unternehmen (GRG: Glyphosate Renewal Group) gestellt hatte. Berichterstatter für die Bewertung sind die Mitgliedstaaten Frankreich, Ungarn, die Niederlande und Schweden (AGG: Assessment Group on Glyphosate).
Zunächst hat die AGG geprüft, inwieweit die formalen Anforderungen der Durchführungsverordnung (EU) Nr. 844/2012 über das Erneuerungsverfahren für Wirkstoffe erfüllt sind. Die Dossiers mit den erforderlichen wissenschaftlichen Studien und Literaturdaten wurden von der GRG im Juni 2020 fristgerecht eingereicht. Deren Bewertung wird an die EFSA übermittelt, um dann das Peer-Review-Verfahren einzuleiten. Die öffentliche Konsultation der neuen Glyphosat-Bewertung ist derzeit im August/September 2021 vorgesehen. Das BfR wird sich, wie auch die europäischen Mitgliedsstaaten am Peer-Review-Prozess sowie der öffentlichen Konsultation beteiligen.
QUELLE:
- http://www.bfr.bund.de/de/a-z_index/glyphosat-126638.html
Mitteilung Nr. 002/2021 des BfR vom 1. Februar 2021
Dr. Herbert Otteneder