Das Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR) teilte über seine Presseinformation vom 27.09.2018 mit, dass die Anzahl der jährlich beim Robert Koch-Institut (RKI) erfassten Listeriosefälle in Deutschland seit 2009 von 396 auf 771 im Jahr 2017 deutlich zugenommen haben.
Aufgrund ihrer weiten Verbreitung in der Umwelt und ihrer geringen Wachstumsansprüche können die Bakterien in einer Vielzahl unterschiedlicher Lebensmittel vorkommen. Sowohl rohe Lebensmittel tierischer Herkunft als auch bereits erhitzte oder anderweitig haltbar gemachte Lebensmittel sowie Fertigprodukte können Listerien enthalten. Aber auch pflanzliche Lebensmittel wie Obst, Gemüse, Kräuter und Salate können mit Listerien belastet sein. Da sich Listerien auch bei Kühlschranktemperaturen sowie in Vakuumverpackungen vermehren, können länger gelagerte Lebensmittel trotz der Aufbewahrung im Kühlschrank hohe, krankmachende Keimzahlen an Listerien aufweisen.
Verbraucherinnen und Verbraucher können sich über Lebensmittel, die mit dem Bakterium Listeria monocytogenes kontaminiert sind, infizieren und erkranken. „Vor allem ältere Personen sowie Schwangere und Menschen mit verminderter Immunabwehr laufen Gefahr, an einer Listeriose zu erkranken“, sagt Professor Dr. Dr. Andreas Hensel, Präsident des BfR.
Das BfR rät, leicht verderbliche Lebensmittel in Fertigpackungen (z. B. Käse- oder Wurstaufschnitt, erhitzte Fleischerzeugnisse) nur in kleinen Mengen und lange vor Ablauf der Mindesthaltbarkeit gekauft, ausreichend gekühlt und innerhalb von zwei bis drei Tagen zu verbrauchen. Umfassende Verbrauchertipps, wie Erkrankungen vermieden werden können, hat das BfR in seinem Merkblatt „Schutz vor Lebensmittelinfektionen mit Listerien“ zusammengefasst.
QUELLE:
• www.bfr.bund.de (Start > Presse > Presseinformationen > 2018 > Listeriose: Selten, aber gefährlich für Alte, Schwangere und Personen mit verminderter Immunabwehr) vom 27.09.2018
Dr. Herbert Otteneder (siehe auch Food & Recht, 1/2019)