Wer bei einer unliebsamen Anweisung durch seinen Arbeitgeber damit droht, sich am nächsten Tag krank zu melden, riskiert eine rechtmäßig ausgesprochene außerordentliche Kündigung.
Das Landesarbeitsgericht Rheinland-Pfalz (Az 8 Sa 430/19) hat in Bestätigung der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts entschieden, dass bei Drohung mit einer Krankschreibung durch einen Arbeitnehmer oder einer Arbeitnehmerin eine fristlose Kündigung grundsätzlich wirksam sein kann. Das Gericht führt aus, dass es in diesem Fall für einen Arbeitgeber nicht mehr zumutbar ist, am Arbeitsverhältnis festzuhalten.
Dies gelte auch dann, wenn der Arbeitnehmer oder die Arbeitnehmerin tatsächlich erkrankt oder wenn die Weisung gar rechtswidrig war.
ABVP – Arbeitgeber- und BerufsVerband Privater Pflege e. V.
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