Der Bundestag hat am 26.11.2020 das Gesetz zur Verbesserung der Gesundheitsversorgung und Pflege beschlossen. Das Gesetz bedarf nicht der Zustimmung des Bundesrates und soll im Januar 2021 in Kraft treten.
Neben verschiedenen Regelungen des Gesetzes, z.B. die Schaffung von 20.000 zusätzlichen Stellen für Pflegehilfskräfte in der vollstationären Altenpflege, die vollständig durch die Pflegeversicherung finanziert werden sollen, greifen zum Jahresbeginn auch Verbesserungen für Pflegebedürftige und ihre Angehörigen.
So können vor dem Hintergrund der Corona-Pandemie z.B. die Beratungseinsätze gemäß § 37 Abs. 3 SGB XI für Pflegegeldempfänger bis zum 31.03.2021 auch in telefonischer oder digitaler Form durchgeführt werden. Das Gesetz formuliert es folgendermaßen: Abweichend von § 37 Absatz 3 Satz 1 erfolgt die von den Pflegebedürftigen abzurufende Beratung bis einschließlich 31. März 2021 telefonisch, digital oder per Videokonferenz, wenn die oder der Pflegebedürftige dies wünscht. Die Kostenerstattungsregelungen des Rettungsschirms, um die pandemiebedingten Mehrausgaben und Mindereinnahmen erstattet zu bekommen, werden ebenfalls bis zum 31.03.2021 verlängert.
ABVP – Arbeitgeber- und BerufsVerband Privater Pflege e. V.
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