Bundesweiter Überwachungsplan 2019
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Bundesweiter Überwachungsplan 2019

Mit dem bundesweiten Überwachungsplan (BÜp) haben das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) und die Länder für ein Jahr die Durchführung bestimmter Programme im Rahmen der amtlichen Kontrollen abgestimmt. Die Ergebnisse hat das BVL nunmehr vorgestellt:

Im Rahmen der vereinbarten 14 Programme haben die Länder 3 392 Proben untersucht und 3 181 Betriebe kontrolliert. Verstärkte Kontrollen empfahlen die Berichterstatter bei getrocknetem Oregano, nachdem 13 % der untersuchten Proben mit Olivenblättern verfälscht waren. Auch Lorbeerblätter und Bohnenkraut sollten verstärkt auf PAKs untersucht werden. Hier wurden in fast allen Proben des Projekts PAKs festgestellt.

Der Bericht zum BÜp regt weiter an, Süßwasserfischzuschnitte und offen angebotene Oliven verstärkt mikrobiologisch zu untersuchen. Die gemeinsamen Kontrollen der Länder ergaben in einer Reihe von Proben von Fischzuschnitten hohe Belastungen mit hygienerelevanten Mikroorganismen. Außerdem wurden bei einigen Olivenproben Listerien nachgewiesen.

Die Ergebnisse der durchgeführten Betriebskontrollen zeigten, dass die Reinigung und die Desinfektion von Sahneaufschlagmaschinen verstärkt überwacht werden sollte. Angezeigt ist auch vermehrt die korrekte Bezeichnung ggf. verwendeter kakaohaltiger Fettglasur bei Stracciatella-Eis zu kontrollieren.

Bei den übrigen Programmen, bei denen Lebensmitteln und von kosmetischen Mittel untersucht wurden,  hielten die Berichterstatter die routinemäßige Kontrolle auf Grund der erhaltenen Ergebnisse für ausreichend.


QUELLE:

  •         Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL): BVL-Report 15.1, Berichte zur Lebensmittelsicherheit, Bundesweiter Überwachungsplan 2019 (siehe auch Food & Recht, 5/2021)


Dr. Herbert Otteneder

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