Im April 2024 veröffentlichte das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) die erste Auflage der Algenliste, die nun zusammen mit dem aktualisierten Vorwort auch in englischer Sprache zur Verfügung steht. Die Liste wurde von der Arbeitsgemeinschaft Stoffliste, zu der Expertinnen und Experten aus Deutschland, Österreich und der Schweiz gehören, erarbeitet und ergänzt die bereits bestehenden Listen zu Pflanzen und Pilzen. Die Veröffentlichung berücksichtigt bereits jüngste Erkenntnisse zur Einstufung aus dem Novel Food status Catalogue sowie Anmerkungen, die in der Kommentierungsphase eingingen.
Mit der Übersetzung richtet sich die AG vornehmlich an Unternehmen, Behörden und die Verbraucherschaft außerhalb des deutschsprachigen Raums. Die Ergänzung um englische Bezeichnungen hilft darüber hinaus, die oftmals nicht zutreffend oder verallgemeinernd bezeichneten Algenarten richtig zuzuordnen.
Zugleich wurde das Vorwort zu den Stofflisten übersetzt (3. Auflage). Die Erläuterungen sind für das Verständnis und die Anwendung der Stofflisten relevant. So wird definiert, welche Lebewesen von der AG unter Begriff „Algen“ verstanden werden. Aus praktischen Gründen werden neben eukaryotischen Stämmen auch Cyanobakterien sowie einige Vertreter, die derzeit nicht eindeutig zuordenbar sind, aufgeführt. Weitere Ausführungen betreffen den Umgang mit toxischen Elementen und Jod und zitieren neben der Kontaminantenverordnung auch die Empfehlungen der Kommission und nationaler Behörden wie des BfR und der französischen ANSES.
Die Liste enthält rund 60 Einträge und folgt dabei dem gleichen Schema wie die bisherigen Listen. Es wurden nur Algen aufgenommen, deren Status geklärt ist. Eine Ausnahme bildet die Gattung „Chlorella“ mit etwa 30 Arten, was eine differenziertere Einstufung durch die Unternehmer erfordert. Auffallend ist die große Bandbreite an taxonomischen Synonymen und deutschen Bezeichnungen, unter denen die Algen gehandelt werden können. Dr. Marion Gebhart
Quelle:
Aktuelle Meldung der AG Stoffliste vom 13.02.2025 mit Link zu den Dokumenten (www.bvl.bund.de, Home > Arbeitsbereiche > Aufgaben im Bereich Lebensmittel > Stofflisten des Bundes und der Bundesländer)