BVL: Sushi-Blätter häufig mit Schadstoffen belastet
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BVL: Sushi-Blätter häufig mit Schadstoffen belastet

Im Rahmen des bundesweiten Monitoring-Programms im Jahr 2018 wurden 165 Proben getrocknete Meeresalgen insbesondere auf Cadmium, Blei, Arsen und Aluminium untersucht. Dabei traten teilwiese hohe Werte auf. Das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) hat die Ergebnisse zusammengefasst in seinem Pressebericht vom 28.05. vorgestellt:

Die festgestellten Werte für Cadmium überschritten in  jeder zehnten Probe den für getrocknete Algen zur Verwendung in Nahrungsergänzungsmittel geltenden Höchstgehalt der EU-Kontaminanten-Verordnung (Verordnung (EG) Nr.1881/2006) von 3,0 mg/kg.

Etwa 10 % der Proben mit den höchsten Bleigehalten lagen im Bereich von 1 bis 10 mg/kg. Bislang wurde kein maximal zulässiger Höchstgehalt für Blei in Meeresalgen festgelegt. Die Einführung eines Höchstgehaltes ist geplant und Gegenstand der aktuellen Beratungen.

Die untersuchten Algenproben weisen zwar hohe durchschnittliche Arsengehalte von etwa 25 mg/kg auf, jedoch nahezu ausschließlich in der organisch gebundenen Form, die bislang hinsichtlich ihres gesundheitlichen Risikos noch nicht ausreichend untersucht wurde. Als gesundheitlich problematisch werden laut Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR) insbesondere die anorganischen Arsenverbindungen erachtet. In 42 % der Proben wurde anorganisches Arsen geringfügig über der laboranalytischen Nachweisgrenze nachgewiesen.

Die durchschnittlichen Aluminiumgehalte lagen bei den untersuchten Algenblättern bei etwa 100 mg/kg. Gemäß einer Expositionsabschätzung des BfR wird die für Aluminium festgelegte tolerierbare wöchentliche orale Aufnahme (TWI) von 1 mg/kg Körpergewicht durch den Verzehr von Algen nur zu einem Anteil von maximal 0,15 % ausgeschöpft. Damit ist nach derzeitigem Erkenntnisstand nicht von einem gesundheitlichen Risiko durch Aluminium in Algenprodukten auszugehen.

Bei den 2018 erstmalig in Algen vorgenommenen Analysen auf Uran zeigten sich hohe Konzentrationen. Die Ausschöpfungsrate der tolerierbaren täglichen Aufnahmemenge (TDI) von 0,6 μg/kg Körpergewicht beträgt laut BfR maximal 0,19 %. Somit ist hinsichtlich der gemessenen Uranbefunde nicht mit einem gesundheitlichen Risiko zu rechnen.

Bei dem 2018 durchgeführten Monitoring wurden in gut drei Viertel aller Algenproben Jodgehalte von über 20 mg/kg gemessen. In einer toxikologischen Risikobewertung weist das BfR darauf hin, dass Jod in einem gefährlichen Übermaß aufgenommen wird, wenn Algenerzeugnisse mit einem Jodgehalt von mehr als 20 mg/kg verzehrt werden (BfR Aktualisierte Stellungnahme Nr. 026/2007). In diesen Fällen ist aus Gründen des vorsorgenden Gesundheitsschutzes der Warnhinweis erforderlich, dass eine übermäßige Zufuhr von Jod zu Störungen der Schilddrüsenfunktion führen kann. Außerdem sind Angaben zum Jodgehalt und zur maximalen Verzehrmenge anzubringen. Das BVL weist daraufhin, dass Algenerzeugnisse mit Jodgehalten über 20 mg/kg ohne Warnhinweise oder Verbraucherinformationen geeignet sind, die Gesundheit zu schädigen und nicht in den Verkehr gebracht werden dürfen.


  QUELLEN:

  •    www.bvl.bund.de (Startseite > Service > Presse > Pressemitteilungen > Sushi-Blätter häufig mit Schadstoffen belastet) vom 28.05.2020
  •    Aktualisierte Stellungnahme Nr. 026/2007 des BfR vom 22. Juni 2004 aktualisiert am 12. Juni 2007


Dr. Herbert Otteneder

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