Das Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR) hat auf Grundlage der Gehaltsdaten aus dem Bundesweiten Überwachungsplan (BÜp) 2015 und dem Monitoring 2015 die Gehalte von Blei und Cadmium in Säuglings- und Kleinkindernahrung gesundheitlich bewertet. Das BfR kommt für Deutschland zu dem Ergebnis, dass bei den geprüften Produkten der Kategorie „Milchnahrung in Pulverform“ und „verzehrsfertig“ sowie „Getreidebeikost in Pulverform“ und „verzehrsfertig“ eine gesundheitliche Beeinträchtigung durch Cadmium aktuell nicht wahrscheinlich ist. Dieses gilt für Kinder der Altersgruppe 0,5 bis <3 Jahre sowohl bei durchschnittlichem als auch bei hohem Verzehr.
Das BfR leitet aus den vorliegenden Daten aus gesundheitlicher Sicht keine Erfordernisse für eine Absenkung der Höchstgehalte ab. Bei der Bewertung des Bleigehaltes in Säuglings- und Kleinkindernahrung wurde der Margin of Exposure- (MoE-) Ansatz herangezogen. Bei Stoffen wie Blei, für die keine Aussage über eine „sichere“ Aufnahmemenge möglich ist, gibt der MoE-Ansatz Hinweise auf die Dringlichkeit, mit der Maßnahmen erforderlich sind.
Als Grundlage für die gesundheitliche Beurteilung der Aufnahme von Blei durch Säuglinge und Kleinkinder diente der Benchmark Dose Lower Limit- (BMDL01-) Wert für Entwicklungsneurotoxizität von 0,5 μg/kg Körpergewicht/Tag. Die Aufnahme von Blei lag sowohl für Kinder mit durchschnittlichem Verzehr der geprüften Produkte als auch für die Vielverzehrer unterhalb dieses Wertes. Das BfR bleibt jedoch bei der Einschätzung, dass bezüglich der entwicklungsneurotoxischen Wirkung bei Kindern keine sichere Aufnahmemenge für Blei benannt werden kann, sodass die Exposition dementsprechend auf das erreichbare Minimum reduziert werden sollte.
KURZGEFASST:
BfR: „Aufgrund der gesundheitlichen Vorteile für Mutter und Kind sollten Säuglinge mindestens bis zum Beginn des fünften Monats ausschließlich und nach Einführung von angemessener Beikost weiter gestillt werden, so lange Mutter und Kind es wünschen ‒ Kinder sollen frühestens ab dem fünften Lebensmonat und spätestens ab dem siebten Lebensmonat Beikost erhalten, um Muttermilch oder -ersatzprodukte zu ergänzen.“
QUELLE:
- Stellungnahme Nr. 26 des BfR vom 07.08.2018 (DOI: 10.17590/20180807-132503-0)
Univ.-Prof. Dr. Walther Heeschen
Dipl.-Ing. Agr. Jan Peter Heeschen