Die Cannabis-Legalisierung ist im Koalitionsvertrag der Ampel verankert:
„Wir führen die kontrollierte Abgabe von Cannabis an Erwachsene zu Genusszwecken in lizenzierten Geschäften ein. Dadurch wird die Qualität kontrolliert, die Weitergabe verunreinigter Substanzen verhindert und der Jugendschutz gewährleistet.“
Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) glaubt, eine kontrollierte Abgabe für einen kontrollierten Konsum berge weniger Risiken als verunreinigte illegale Cannabis-Verabreichungen. Sein Ministerium hat dementsprechend ein Eckpunktepapier entworfen, welches das Bundeskabinett am 26. Oktober 2022 billigte. Ein konkreter Gesetzentwurf soll aber erst vorgelegt werden, wenn sich abzeichnet, dass es von der EU gegen die geplante Cannabis-Freigabe keine rechtlichen Einwände gibt.
Es sieht vor, dass Cannabis und der Wirkstoff Tetrahydrocannabinol (THC) künftig rechtlich nicht mehr als Betäubungsmittel eingestuft werden. Der Erwerb und Besitz von maximal 20 bis 30 Gramm „Genusscannabis“ zum Eigenkonsum sollen straffrei sein, unabhängig vom konkreten THC-Gehalt. Auf eine THC-Grenze soll wegen zu großen Aufwands bei möglicher Strafverfolgung verzichtet werden.
Die Menge des Wirkstoffs THC im Cannabis, welcher die berauschende Wirkung hervorruft, darf in den Cannabis-Produkten nicht die Grenze von 15 % überschreiten.
An Jugendliche im Alter zwischen 18 und 21 Jahren dürfen dementsprechende Produkte nur mit einem THC-Wert von höchstens 10 % verkauft werden. Dadurch sollen „cannabisbedingte Gehirnschädigungen" verhindert werden. Werden Jugendliche unter 18 Jahren mit Cannabis erwischt, gilt Straffreiheit. Die Jugendämter können die Jugendlichen dann zur Teilnahme an Präventionskursen zwingen.
Der Verkauf soll in „lizenzierten Fachgeschäften“, in die der Zutritt erst ab 18 Jahren erlaubt ist und eventuell in Apotheken erfolgen. Werbung für Cannabisprodukte wird untersagt. Die Menge, die pro Kunde verkauft werden darf, soll begrenzt werden. Auch einen Versandhandel soll es zunächst nicht geben.
Neben der Umsatzsteuer auf Verkäufe ist eine gesonderte „Cannabissteuer“ geplant, die sich nach dem THC-Gehalt richtet. Ziel ist ein Endverbraucherpreis, „welcher dem Schwarzmarktpreis nahekommt“. Sogenannte Edibles, also etwa Kekse oder Süßigkeiten mit Cannabis, werden zunächst nicht zum Verkauf zugelassen.
Zu dem genauen Termin, an welchem die Cannabis-Legalisierung in Kraft treten könnte, gibt es in dem Eckpunkte-Papier keine Informationen. Laut dem Bundesdrogenbeauftragten Burkhard Blienert ist es unwahrscheinlich, dass ein entsprechendes Gesetz vor 2024 kommen wird. Die Deutsche Polizeigewerkschaft (DPolG) stellt sich gegen eine Freigabe des Cannabiskonsums. Es müsse endlich Schluss damit sein, den Joint schönzureden. Eine Legalisierung würde den Schwarzmarkthandel nicht beseitigen, betont die DPolG. Auch die Arzneimittelkommission der Deutschen Apotheker hat sich gegen die Legalisierung von Cannabis zu Genusszwecken ausgesprochen. Sie warnt vor den gesundheitlichen Gefahren des Cannabiskonsums. Weitere Kritik kommt von der Zoll- und Finanzgewerkschaft. Sie bezweifelt, ob die Legalisierung den Jugend- und Gesundheitsschutz verbessern und den Schwarzmarkt austrocknen kann. Die praktische Umsetzung einer staatlich streng kontrollierten Lieferkette wird von ihr für utopisch gehalten.
Quelle:
- deutschlandfunk.de vom 19.12.2022
- lebensmittelzeitung.net vom 09.01.2023
- augsburger-allgemeine.de vom 02.02.2023
Dr. Herbert Otteneder