Cannabis-Wirkstoff in Süßigkeiten

Cannabis-Wirkstoff in Süßigkeiten

Das Cannabinoid Tetrahydrocannabinol (THC) wird rechtlich als Betäubungsmittel eingestuft. Die Substanz kann die Wahrnehmung verändern und berauschend wirken. Weltweit entwickeln sich THC-haltige Lebensmittel zu einem Trend. Es handelt sich meist um Fruchtgummis, Kekse, Schokoriegel, Chips, Müsli oder Flakes, die in ihrer Aufmachung bekannten Marken nachempfunden sind. In Irland, den USA und Kanada kam es bereits in mehreren Fällen zu schwerwiegenden Vergiftungen bei Kindern und Teenagern, die im Krankenhaus behandelt werden mussten. Symptome sind beispielsweise Brustschmerzen, Übelkeit, Erbrechen, Verwirrung und Angstzustände. Vor allem Kleinkinder können die Produkte leicht verwechseln und haben aufgrund des geringen Körpergewichts ein hohes Risiko einer THC-Überdosierung.
 
In Deutschland sind solche Produkte bislang in 25 Fällen aus elf Bundesländern sichergestellt worden. Es wurde ausschließlich das natürliche Cannabinoid THC nachgewiesen. In Schweden und Irland sollen aber auch Fruchtgummiprodukte mit neuen psychoaktiven Stoffen, kurz NPS, versetzt gewesen sein. Sie enthielten synthetische Cannabinoide, die viel stärker als das natürliche THC und häufig verzögert wirken können.
 
Der Erwerb von THC-haltigen Lebensmitteln ist in Deutschland illegal. Sie sind nicht zu verwechseln mit hanfhaltigen Erzeugnissen, die meist THC-freie Hanfsamen als Zutat enthalten. Wie alle Lebensmittel dürfen solche Produkte nur auf den Markt, wenn sie als sicher angesehen werden.
 
 
QUELLE:

  • Meldung Bundesverband der Lebensmittelkontrolleure Deutschlands e.V. (BVLK) vom 19.02.2022

 

Dr. Greta Riel

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ISBN: 9783954688371
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