Der Pflanzeninhaltsstoff Cumarin kann bei empfindlichen Menschen im Falle einer übermäßigen Aufnahme zu Entzündungen der Leber führen; er kommt unter anderem in diversen Zimtsorten vor. Im Rahmen eines Schwerpunktprogramms hat das Bayerische Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit (LGL) zimthaltige Tees auf den Gehalt an Cumarin untersucht. Dabei wurde bei keiner der untersuchten Proben der festgelegte Wert für Erwachsene bzw. Kinder überschritten.
Das LGL hat im Untersuchungszeitraum 2021 und 2022 insgesamt 31 zimthaltige Teeproben aus dem bayerischen Einzelhandel auf Cumarin geprüft. Im Zutatenverzeichnis der ausgewählten Tee-Proben waren Inhaltsstoffe wie „Zimt“, „Zimtrinde“, „Zimtstücke“, „Zimtstange“, „Cassia-Zimt“ oder „Ceylon-Zimt“ aufgeführt. Um die Menge an Cumarin zu bestimmen, die ein Verbraucher beim Verzehr eines solchen Tee-Getränks zu sich nimmt, wurde der Cumarin-Gehalt jeweils in dem nach Herstelleranweisung zubereiteten Tee-Aufguss bestimmt.
Die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) sowie das Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR) haben für Cumarin einen TDI-Wert (tolerable daily intake = akzeptable tägliche Aufnahme) von 0,1 Milligramm pro Kilogramm Körpergewicht (mg/kg KG) abgeleitet. Da für zimthaltige Tees jedoch kein gesetzlicher Grenzwert existiert, beurteilte das LGL bei dieser Produktgruppe eine etwaige Gesundheitsgefahr anhand einer toxikologischen Risikobewertung. Die aus den Cumarin-Gehalten der untersuchten Proben resultierenden, auf das Körpergewicht bezogenen Aufnahmemengen lagen für Erwachsene im Bereich zwischen 0,001 und 0,076 mg/kg KG, für Kinder zwischen 0,001 und 0,057 mg/kg KG.
QUELLE:
- Pressemitteilung Bayerisches Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit vom 07.12.2022)
Dr. Greta Riel