Wie das Chemische und Veterinäruntersuchungsamt (CVUA) Karlsruhe berichtet, werden häufig diverse Potenzmittel oder Schlankheitsmittel von den Zolldienststellen als Verdachtsproben zur Untersuchung vorgelegt. Dabei wird angegeben, dass ihre Wirkung auf rein natürliche Inhaltsstoffe zurückzuführen ist. Hinzu kommt, dass diese Produkte häufig nicht als Arzneimittel, sondern z. B. als Nahrungsergänzungsmittel verkauft werden. Ein Großteil dieser Erzeugnisse kommt ursprünglich aus Asien und den USA.
71 % der Arzneimitteleinsendungen durch die Zolldienststellen wurden 2021 beanstandet. Die Gründe: es fehlte die für Arzneimittel notwendige Zulassung bzw. Registrierung. Mit der Zulassung/Registrierung wird u. a. geprüft, ob das Arzneimittel wirksam und unbedenklich ist. Knapp ein Drittel der untersuchten Produkte (32 %) wurde wegen möglicher Gesundheitsrisiken als bedenkliches Arzneimittel beurteilt. Jede fünfte Probe (19 %) war irreführend bezeichnet oder Wirkstoffe waren nicht deklariert. Bei einigen Proben lagen gleich mehrere der genannten Beanstandungsgründe vor.
Der Bericht der Arzneimitteluntersuchungsstelle am CVUA Karlsruhe enthielt einen besonders bedenklichen Fall. Dabei handelte es sich um ein Schlankheitsmittel, das laut Deklaration auf natürliche Weise beim Abnehmen hilft. Die von der Zolldienststelle erbetene Untersuchung ergab, dass das „Schlankheitsmittel“ den Wirkstoff Oxyphenisatin (Diphenolisatindiacetat) enthielt. Seit 1987 darf Oxyphenisatin nicht mehr in Arzneimitteln verwendet werden. Studien konnten zeigen, dass Oxyphenisatin zu Leberschäden bis hin zu Leberzirrhose führen kann.
Auf Grund der Ergebnisse seiner Untersuchungen von Arzneimitteln, die über den Versandhandel aus Nicht-EU-Ländern eingeführt werden, rät das CVUA Karlsruhe Verbraucherinnen und Verbrauchern dringend von Bestellungen fragwürdiger Produkte aus Drittstaaten ab.
QUELLE:
- www.ua-bw.de
Dr. Herbert Otteneder