In den „Berichten zur Lebensmittelsicherheit“ veröffentlichte das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) die Ergebnisse des Lebensmittel-Monitorings 2019. Das Warenkorb- und das Projekt-Monitoring umfasste 10 177 (8 238)* Proben, darunter 9 234 Lebensmittel, 558 kosmetische Mittel und 385 Bedarfsgegenständen. Insgesamt wurden im Berichtsjahr 13 verschiedene Arten tierischer Lebensmittel, und 42 verschiede pflanzliche Lebensmittel des Warenkorbs zur Untersuchung ausgewählt. Die Lebensmittel wurden auf Rückstände von Pflanzenschutz- und Schädlingsbekämpfungsmittel sowie auf Dioxine und polychlorierte Biphenyle (PCB), per- und polyfluorierte Alkylsubstanzen (PFAS), polyzyklische aromatische Kohlenwasserstoffe (PAK), Elemente, Mykotoxine und Nitrat untersucht.
Pflanzenschutz- und Schädlingsbekämpfungsmittel
Alle an den bei den vom Tier stammenden Lebensmitteln festgestellten Gehalte an Pestizidrückständen lagen unter den in der Verordnung (EG) Nr. 396/2005 festgelegten Höchstgehalten. Dabei handelte es sich fast ausschließlich um ubiquitär vorkommende, persistente chlororganische Verbindungen, die nach der Probenart mit einer Häufigkeit zwischen 20 und 50% auftraten.
Bei den pflanzlichen Lebensmitteln wiesen überraschenderweise 89,4 % der Weißweine am häufigsten quantifizierbare Rückstände auf, gefolgt von den Proben von Ananas (88,6 %) und Erdbeeren (88,0 %). Die höchsten Anteile an Überschreitungen waren bei Obst- und Gemüsezubereitungen für Säuglinge und Kleinkinder (9,0 %) zu verzeichnen. Danach folgten Sojaerzeugnisse (4,8 %), Spinat (4,1 %) und Avocados (3,7 %).
Eine akute gesundheitliche Beeinträchtigung für Kinder wurde auf Grund von Rückstandsgehalten von Acetamiprid (eine Probe Spinat) und Fluazinam (eine Probe Porree) für möglich gehalten. Für die Rückstandsbefunde von Dimethoat (eine Probe Tomaten), Omethoat (eine Probe Spinat) und Dimethoat/Omethoat (eine Probe Erdbeeren), Chlorpyrifos (eine Probe Ananas), Dithiocarbamate und Acetamiprid (bei jeweils einer Probe Kopfsalat) sowie Flonicamid (eine Probe Wirsingkohl), ist nach dem Untersuchungsergebnis eine akute gesundheitliche Beeinträchtigung für Kinder und Erwachsene möglich.
Chlorat
Die Untersuchungen von Obst und Gemüse der vorangegangenen Jahre auf Chlorat wurden fortgeführt. Die höchsten Anteile an Proben mit quantifizierbaren Chlorat-Gehalten wiesen Basilikum (48,0 %), Scholle (43,8 %) und Zucchini (42,3 %) auf. Bei der Mehrzahl der Erzeugnisse lagen die Mittelwerte der Chlorat-Gehalte unter 0,01 mg/kg. Basilikum, Zucchini, Scholle, Weißwein und Erdbeeren wiesen Mittelwerte über 0,01 mg/kg auf. Der Chlorat-Gehalt von über 0,01 mg/kg wurde in 182 (9,5 %) von insgesamt 1 910 Proben überschritten. Aus den gemessenen Maximalwerten für eine Probe Zucchini (1,11 mg/kg) und eine Probe Weißwein (2,18 mg/kg) ergaben sich Hinweise auf ein akutes Gesundheitsrisiko für Verbraucherinnen und Verbraucher.
Ab 28.06.2020 gelten für Chlorat spezifische Rückstandshöchstgehalte, die den bis dahin geltenden Standardwert von 0,01 mg/kg abgelöst haben.
Dioxine und polychlorierte Biphenyle (PCB)
In Kalb- und Schweinefleisch, Scholle und Sonnenblumenöl waren nur geringe Gehalte an Dioxinen und dioxinähnlichen PCB zu verzeichnen. Lediglich eine Probe Schweineleber übertrat den Höchstgehalt für WHO-PCDD/F-TEQ (2005).
Auffällig waren die Ergebnisse für Basilikum. Bei dem getrocknetem Blattgewürz waren nach der Umrechnung auf das Frischgewicht 10 Überschreitungen des Auslösewerts für Dioxine zu verzeichnen, die Hälfte davon stammte aus Deutschland. Mögliche Ursachen könnten laut den Berichterstattern eine nicht fachgerecht durchgeführte Trocknung oder Umwelteinflüsse sein. Der Bericht empfiehlt Folgeuntersuchungen. Höchstgehalte für Dioxine und PCB in Kräutern und Gewürzen existieren derzeit nicht.
Mykotoxine
Die Aflatoxin-Gehalte gemahlener Mandeln wiesen gegenüber den ganzen Kernen deutlich höhere Werte auf. Die Berichterstatter vermuten, dass für die Herstellung der gemahlenen Produkte minderwertige Mandeln eingesetzt werden.
Die höchsten Ochratoxin-A-Gehalte der untersuchten Erzeugnisse wiesen im Mittel Pistazien auf (Mittelwert: 2,86 µg/kg). Allerdings lag die Kontaminationsrate nur bei 7 %. Mit Abstand folgten die Werte für Bohnen und Sojabohnen(-erzeugnissen). Der Bericht weist bei diesen drei Lebensmittelgruppen auf einzelne Gehaltsspitzen hin und empfiehlt eine Höchstgehaltsregelung.
Die Ergebnisse für T-2-Toxin, HT-2-Toxin, Deoxynivalenol (DON) und Zearalenon (ZEN) waren unauffällig. Lediglich in drei Proben Gerstenkörner war der Richtwert der Empfehlung 2013/165/EU von 50 μg/kg für die Summe der Toxine T-2 und HT-2 überschritten.
Erstmalig wurde auf Alternaria-Toxine (AT) untersucht. Dabei handelt es sich um Sekundärmetaboliten von Schimmelpilzen der Gattung Alternaria. Durch den Verzehr von Alternaria-Toxinen können unter anderem Fehlbildungen und Schädigungen des Erbguts ausgelöst werden. Auch eine kanzerogene Wirkung wird vermutet. Die Einführung von Richtwerten in verschiedenen Lebensmitteln wird auf EU-Expertenebene diskutiert.
Untersucht wurden 207 Proben Tomatenerzeugnisse auf die Summe von 5 Alternaria-Toxinen. Die höchsten AT-Summengehalte wies Tomatenketchup auf (Median: 42 µg/kg).
Gesamt-delta-9-Tetrahydrocannabinol in Hanföl
Screening-Untersuchungen der Gesamt-delta-9-THC-Gehalte von 69 Proben in Hanföl ergaben zum Teil sehr hohe Gehalte. Bei einem mittleren Gehalt von 5,49 mg/kg Gesamt-THC der untersuchten Proben wird bei einem 70 kg schweren Erwachsenen die akute Referenzdosis (ARfD) bereits beim Verzehr von 12,7 g Öl (ca. 2 Esslöffel) ausgeschöpft. Der Bericht empfiehlt die Untersuchungen im Rahmen des gesundheitlichen Verbraucherschutzes regelmäßig zu wiederholen. (Anmerkung der Redaktion: Mehrere Gutachten von Untersuchungsämtern kommen übereinstimmend zu dem Ergebnis, dass es sich bei CBD-haltigen Hanfölen um nicht verkehrsfähige neuartige Lebensmittel handelt; siehe auch Nds. OVG, Beschluss vom 12. Dezember 2019 – 13 ME 320/19)
Elemente
Die Untersuchungen auf Elemente im Monitoring 2019 zeigten überwiegend geringe Gehalte. Bei Kupfer traten Höchstgehaltsüberschreitungen nur bei Kalbfleisch (0,9 %), Linsen (1,0 %) und Spinat (0,9 %) auf. Für Cadmium wurde unter den 101 untersuchten Proben Avocados ein relativ hoher Anteil an Höchstgehaltsüberschreitungen in Höhe von 7,9 % festgestellt (Höchstmenge: 0,05 mg/kg; Median: 0,008 mg/kg).
Nitrat
Kopfsalat wies nach wie vor hohe Nitrat-Gehalte auf (Median: 1 556 mg/kg). Den Höchstgehalt überschritten 4,6 % von 151 Proben. Von 174 untersuchten Spinatproben (Median: 1 086 mg/kg) überschritten 2,3 % den Höchstgehalt. Der Bericht fordert, die Maßnahmen zur Verringerung der Nitrat-Gehalte in diesen Lebensmitteln beizubehalten.
Kosmetische Mittel
Das Monitoring 2019 erfasste die Bestimmung von Elementen in Lippenkosmetik mit/ohne Glitter/Glimmer/Glitzer/Flitter/Schimmer. Im Hinblick auf die festgestellten Gehalte an Quecksilber und Antimon empfahl der Bericht, die Gehalte durch verantwortungsvolle Rohstoffauswahl und gute Herstellungspraxis abzusenken und im Monitoring wiederkehrend zu untersuchen.
Als Fazit der Untersuchungen von Elementen in Sonnenschutzmitteln stellte der Bericht fest, dass kein akutes gesundheitliches Risiko für den Verbraucher besteht.
Die Bestimmungen von Aluminium in Antitranspirantien ergaben Werte, die als sicher eingestuft werden konnten.
Bedarfsgegenstände
Untersucht wurde der Übergang von Mineralölbestandteilen von Verpackungsmaterial auf Lebensmittel. Dabei wurde in insgesamt 2 (3,8 %) von 53 verpackten Lebensmitteln MOSH bzw. MOAH oberhalb der bisher nicht verbindlichen Grenzwerte für den Eintrag aus Lebensmittelbedarfsgegenständen aus Papier, Karton oder Pappe bzw. Altpapier nachgewiesen. Jedoch zeigte der Abgleich der MOSH/MOAH-Verteilungsmuster der beiden oben genannten Lebensmittelproben, dass der Mineralöleintrag weniger auf die Verpackungsmaterialien zurückzuführen war, sondern andere Ursachen hatte.
Ein Großteil der untersuchten Bilderbücher und Großteile-Puzzlespiele, die für Kinder unter 36 Monaten geeignet sind, wiesen hohe Gehalte an MOSH/MOAH auf. In 87 % der Bilderbücher und in 100 % der Puzzlespiele war MOAH quantifizierbar. Die orale Aufnahme von Mineralölkohlenwasserstoffen durch das sogenannte Mouthing oder An- und Abknabbern ist bei Kindern vorhersehbar und erfolgt zusätzlich zu den möglicherweise aus Lebensmitteln aufgenommenen Mengen. Eine Abschätzung für den Expositionsbeitrag von Mineralölkomponenten hierdurch konnte nicht vorgenommen werden. Nach Auffassung des BfR und der EFSA sollte die Aufnahme von MOAH aufgrund des möglichen kanzerogenen Potenzials minimiert werden.
QUELLEN:
- www.bvl.bund.de (Startseite > Lebensmittel > Aufgaben im Bereich Lebensmittel > Amtliche Lebensmittelüberwachung > Pressemitteilungen > Monitoring) vom 24.11.2020
- Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit: Monitoring 2019; BVL-Report 15.3 Berichte zur Lebensmittelsicherheit
Dr. Herbert Otteneder (Food & Recht, 1/2021)