Desinfektionsmittel in der Sahne

Desinfektionsmittel in der Sahne

Wie das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) mitteilt, wurden nach aktuellen Untersuchungen in jeder fünften Probe Schlagsahne aus dem Sahneautomat Rückstände an Reinigungs- und Desinfektionsmitteln nachgewiesen.
 
Da Schlagsahne aus Sahneautomaten für mikrobiologische Verunreinigungen sehr anfällig ist, werden bei der Reinigung der Automaten Reinigungsmittel verwendet, welche die oberflächenaktiven Stoffe Benzalkoniumchlorid (BAC) und Didecyldimethylammoniumchlorid (DDAC) enthalten. Werden die Sahneautomaten nach Anwendung dieser Mittel nicht gründlich nachgespült, gehen Reste in die Sahne über. Die Verordnung (EG) Nr. 396/2005 legt im Anhang III Teil A für quartäre Ammoniumverbindungen wie DDAC und BAC Rückstandshöchstgehalte von jeweils 0,1 mg/kg in Lebensmitteln fest. Bei Untersuchungen im Jahr 2019 wurden teilweise Rückstände von DDAC bzw. BAC festgestellt, welche die Rückstandshöchstgehalte für DDAC und BAC überschritten.
 
Dies gab Anlass im Jahr 2021 im Rahmen des Bundesweiten Überwachungsplans (BÜp) 299 Proben Schlagsahne aus Sahneautomaten auf Rückstände von BAC und DDAC zu untersuchen. Danach wiesen 43 Proben (14,4 %) Werte oberhalb des Rückstandshöchstgehalts für BAC auf, 11 Proben (3,7 %) überschritten den Höchstgehalt für DDAC und 10 Proben (3,3 %) lagen über den Höchstgehalten für beide Stoffe. Teilweise wurden die Höchstgehalte für BAC bzw. DDAC um mehr als das Zehnfache überschritten. Auf Grund der hohen BAC-Gehalte konnte bei sechs Proben eine akute Gesundheitsgefährdung durch den Verzehr nicht ausgeschlossen werden.
 


QUELLE:

  • www.bvl.bund.de: „Aber bitte mit Sahne“ – und bitte ohne Desinfektionsmittel vom 06.09.2022

 
Dr. Herbert Otteneder

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