Einführung des Nutri-Score - Hilfestellung für Unternehmen

Einführung des Nutri-Score - Hilfestellung für Unternehmen

Nach der Notifizierung auf EU-Ebene und der Zustimmung des Bundesrates trat die Verordnung zum Nutri-Score am 6. November 2020 in Kraft. Seitdem ist für Deutschland die rechtssichere Verwendung des Lebensmittelkennzeichens in Deutschland möglich. Das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) stellt den Unternehmen weitere Informationen und unterstützende Hilfen zur Einführung des Nutri-Score zur Verfügung. Das BMEL bietet zwar Hilfestellung, darf jedoch keine Rechtsberatung im Einzelfall anbieten.

Um den Nutri-Score direkt zu nutzen, können sich Unternehmen und ihre Marke(n), die mit dem Nutri-Score gekennzeichnet werden sollen, selbstständig auf dem dafür vorgesehenen Onlineportal registrieren. Die Registrierung erfolgt in fünf einfachen Schritten. Auch den Nutri-Score können Unternehmen für ihre einzelnen Produkte selbst berechnen.  Beschließt ein Unternehmen, das Logo für eine oder mehrere seiner Marken zu verwenden, ist es verpflichtet, es für alle Kategorien von Produkten zu nutzen, die es unter seinen im Nutri-Score registrierten Marken in den Verkehr bringt. Hierfür hat das Unternehmen in der Regel zwei Jahre Zeit.

Für die Nutzung des Nutri-Score fallen keine Lizenzgebühren an. Jedoch ist eine Registrierung und die Zustimmung zu den Nutzungsvereinbarungen bei der französischen Markeninhaberin, der Santé publique France", einer Behörde im Geschäftsbereich des französischen Gesundheitsministeriums, erforderlich.


QUELLE:

  •         Meldung Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) vom 05.11.2020


Dr. Greta Riel

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