Das LGL untersucht regelmäßig Obst und andere pflanzliche Erzeugnisse auf eine mögliche Belastung mit Rückständen an Pflanzenschutzmitteln. Die Proben werden sowohl von einheimischen Waren als auch von importierten Produkten einschließlich Erzeugnissen aus Ländern außerhalb der EU genommen. Geprüft wird dabei, ob die rechtlichen Vorgaben, die EU-weit gelten, eingehalten werden. Sollten bestehende Höchstgehalte überschritten werden, prüft das LGL zusätzlich, ob daraus eine Gefährdung der Gesundheit von Verbraucherinnen und Verbrauchern resultiert. Die Auswahl der Produkte, die das LGL untersucht, erfolgt dabei risikoorientiert, d. h. Erzeugnisse, die ein erhöhtes Risiko für den Verbraucher darstellen oder die durch erhöhte Rückstandsgehalte auffallen, werden auch häufiger untersucht.
In jüngster Zeit nahm das LGL insgesamt 145 Proben Erdbeeren im Zeitraum von 2020 bis zum ersten Quartal 2023 unter die Lupe. Geprüft wurde auf über 500 Wirkstoffe. Neben einer Probe Tiefkühlerdbeeren, bei der es zu einer Höchstgehaltüberschreitung kam, hat das LGL noch in einer weiteren Probe einen in Deutschland nicht zugelassenen Wirkstoff nachgewiesen. Ein gesundheitliches Risiko durch diese nachgewiesenen Rückstände an Pflanzenschutzmitteln bestand in keinem der beiden Fälle, die zuständigen Überwachungsbehörden wurden dennoch informiert, um die für diese Fälle vorgesehene Maßnahmen zu treffen.
Quelle:
- Pressemitteilung Bayerische Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit (LGL) vom 02.06.2023
Dr. Greta Riel