Entwurf eines Corona Konzepts für den Herbst
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Entwurf eines Corona Konzepts für den Herbst

Das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) und das Bundesministerium der Justiz (BMJ) haben unter Beteiligung des Bundeskanzleramtes einen Vorschlag für eine Fortentwicklung des Infektionsschutzgesetzes (IfSG) vorgestellt. Vom 1.  Oktober 2022 bis zum 7. April 2023 soll mit einem mehrstufigen, lagebezogenen Schutzkonzept auf die voraussichtlich wieder steigenden Corona-Zahlen situationsabhängig regiert werden. Im Mittelpunkt steht hierbei die Maskenpflicht, dies wird auch weiterhin für die Pflege gelten. Ebenfalls fortgeführt werden die Testpflichten für den Zutritt zu Krankenhäusern, voll- und teilstationären Pflegeeinrichtungen und für Beschäftigte in ambulanten Pflegediensten.
 


Quelle:

  • ABVP – Arbeitgeber- und BerufsVerband Privater Pflege e. V.; https://abvp.de/

 

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