Für den Bundesweiten Überwachungsplan (BÜp) wurden im Jahr 2021 insgesamt 10 (2020: 16) Programme bearbeitet. Daran beteiligten sich die Länder mit der Untersuchung von 1.756 Proben und mit 2.675 Betriebskontrollen.
Bei dem Programm „Untersuchung von Pflanzenschutzmittelrückständen von in Salzlake eingelegten, ungefüllten Weinblättern“ wurden in 90 von 116 Proben insgesamt 105 verschiedene Wirkstoffe nachgewiesen. Darunter auch solche, die gemäß VO (EU) Nr. 1272/2008 als fortpflanzungsgefährdend der Kategorie 1B (z. B. Triadimenol in 21 Proben) erbgutschädigend der Kategorie 1B (z. B. Carbendazim in 8 Proben) und/oder krebserzeugend der Kategorie 2 (z. B. Kresoximmethyl in 10 Proben) eingestuft sind. In 83 Proben (71,6 %) wurden Überschreitungen der für Weinblätter zulässigen Rückstandshöchstgehalte festgestellt.
Unter den 299 Proben des Programms Schlagsahne aus Sahneautomaten ergab die Prüfung auf die quartären Ammoniumverbindungen Didecyldimethylammoniumchlorid (DDAC) und Benzalkoniumchlorid (BAC) in 21 (7,0 %) Fällen DDAC Werte oberhalb des Rückstandshöchstgehaltes. Bei BAC überschritten 53 (17,7 %) den Rückstandshöchstgehalt. Bei 6 Schlagsahnen war der DDAC- und in 27 der BAC-Höchstgehalt um mehr als das Zehnfache überschritten. Aufgrund der festgestellten BAC-Gehalte konnte bei sechs Proben eine akute Gesundheitsgefährdung für Kinder und Erwachsene durch den Verzehr nicht ausgeschlossen werden.
Die Prüfung, inwieweit es zu einem Austausch von hochpreisigen Fischarten und Meeresfrüchten bei Sushi kam, ergab bei 15 (8,1 %) der 186 untersuchten Proben nicht die deklarierte Spezies.
Bei den Programmen „Pinienkerne in Pesto – Ersatz und mögliche Verfälschung“, „Mögliche Verfälschung von gemahlenem Kurkuma“ und „Fremdölbestimmung in hochpreisigen pflanzlichen Speiseölen (Olivenöl ausgenommen)“ wurde eine routinemäßige Kontrolle für ausreichend angesehen.
Im Programm rohe Fertigteige und Backmischungen wurden auf eine Kontamination mit Shigatoxin-bildenden Escherichia coli (STEC) geprüft. Die Zoonoseerreger STEC gehören in Deutschland zu den wichtigsten Verursachern lebensmittelassoziierter bakterieller Durchfallerkrankungen. In 35 (10,4 %) von 335 Proben waren vermehrungsfähige STEC nachweisbar. Untersucht wurden Backmischungen, Fertigteige und Brotmehlmischungen. Bei 290 war der Hinweis „nicht zum unmittelbaren Verzehr“ vorhanden. 27 Proben waren „zum unmittelbaren Verzehr“ bestimmt und für 18 Proben erfolgte keine Verzehrangabe. Eine verstärkte Überwachung wurde empfohlen.
Die qualitative Untersuchung von 231 Proben Weichkäse, Sauermilchkäse und andere Käse mit geschmierter Oberfläche auf Listeria monocytogenes war in vier Fällen positiv. Eine stichprobenweise Überprüfung wurde für ausreichend erachtet.
Bei der Kontrolle von 1.815 Betrieben wurden in 253 Verstöße bei der korrekten Anwendung von Reinigungs- und Desinfektionsmitteln festgestellt. Darunter waren mit 25,8 % Gastronomiebetriebe am häufigsten betroffen. Der Bericht empfahl verstärkte Kontrollen.
Ebenso sollte dem Bericht des BVL zufolge die Kennzeichnung von Rauch und Raucharomen bei Fleisch- und Fischerzeugnissen sowie Milchprodukten verstärkt überprüft werden. Bei 213 (26,3 %) der 863 klassisch geräucherten Produkte fehlte die Angabe „(Holzart-)Rauch“ im Zutatenverzeichnis. Bei 29 (70,7 %) von 41 der mit Rauchkondensaten geräucherten Produkten war die Art der Räucherung weder aus dem Zutatenverzeichnis noch aus der Bezeichnung erkennbar. Bei 7 von 11 mit Raucharomen versetzten Produkten war „geräuchert“ statt beispielsweise „mit Raucharoma“ angegeben.
QUELLE:
- Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit, BVL-Report · 17.1 Berichte zur Lebensmittelsicherheit: Bundesweiter Überwachungsplan 2021.
Dr. Herbert Otteneder