Ergebnisse zum Europäischen Schnellwarnsystem 2019
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Ergebnisse zum Europäischen Schnellwarnsystem 2019

Mehr als 4 000 (2018: 3 600) Meldungen wurden 2019 über das Europäische Schnellwarnsystem für Lebensmittel und Futtermittel (RASFF) ausgetauscht – so viele wie nie zuvor. Wie das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) dazu weiter in seiner Pressemitteilung vom 30.07. informierte, war der Nachweis von Salmonellen dabei der häufigste Grund für Meldungen im Schnellwarnsystem. Auch Nahrungsergänzungsmittel wurden oft aufgrund von verbotenen Inhaltsstoffen oder einer überhöhten Wirkstoffdosierung, wie im Fall von Produkten mit Rotschimmelreis, beanstandet. Ebenfalls mithilfe des Schnellwarnsystems konnten im vergangenen Jahr bittere Aprikosenkerne mit einer stark gesundheitsschädlichen Menge an Blausäure vom Markt genommen werden.
 
2019 hatten 1 029 aller RASFF-Meldungen einen Bezug zu Deutschland, d.h. das dazugehörige Produkt wurde entweder in Deutschland hergestellt oder nach Deutschland geliefert. Wie bereits im Jahr zuvor stellten „Obst und Gemüse“ (12 %) sowie „Nüsse, Nusserzeugnisse und Samen“ (11 %) die am häufigsten gemeldeten Produktkategorien mit Bezug zu Deutschland. Am dritthäufigsten wurden Kräuter und Gewürze, gefolgt Nahrungsergänzungsmittel und Geflügelfleisch gemeldet.
 
Besonders fiel die hohe Zahl von Grenzzurückweisungen von schwarzem Pfeffer aus Brasilien auf, der mit Salmonellen belastet war. Schwarzer Pfeffer aus Brasilien unterliegt seit Januar 2019 verstärkten Einfuhrkontrollen. An den EU-Außengrenzen abgewiesene Lieferungen werden im RASFF als Grenzzurückweisungen gemeldet, um zu verhindern, dass dieselben Lieferungen über eine andere Grenzstelle in die EU importiert werden.
 
Neben positiven Salmonellenbefunden in Lebensmitteln oder Futtermitteln - Jede fünfte Meldung war davon betroffen - waren wie im Vorjahr Feigen und Nüsse mit Aflatoxinen einer der Hauptgründe für Warnmeldungen bzw. Grenzzurückweisungen, Als besonders gravierend bewertete das BVL 11 Meldungen zu bitteren Aprikosenkernen, die mit deutlich über dem Höchstgehalt liegenden Blausäuregehalten in den Verkehr gebracht wurden. Mit der Verordnung (EU) 2017/1237 vom 07.07.2017 wurde ein Höchstgehalt von 20 mg/kg für Blausäure (Cyanid) in unverarbeiteten ganzen, geriebenen, gemahlenen, geknackten oder gehackten Aprikosenkernen festgelegt.
 
Wie das BVL weiter feststellt, nehmen Warnmeldungen zu Nahrungsergänzungsmitteln seit mehreren Jahren stetig zu. Allein 2019 hat sich der Anteil im Vergleich zum Vorjahr um 33% erhöht. Das Amt verweist dazu auf die überhöhte Aufnahme des cholesterinsenkenden Stoffes Monacolin K aus Nahrungsergänzungsmitteln. Monacolin K kommt natürlicherweise in Rotschimmelreis vor und ist in Aufbau und Wirkung identisch mit dem Wirkstoff Lovastatin, welcher in rezeptpflichtigen Arzneimitteln und somit ausschließlich unter ärztlicher Kontrolle Verwendung findet. Mögliche Nebenwirkungen, die für Lovastatin bekannt sind, können ebenfalls durch Monacolin K hervorgerufen werden. Das Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR) empfiehlt daher aufgrund erheblicher gesundheitlicher Sicherheitsbedenken, Nahrungsergänzungsmittel mit Rotschimmelreis nicht zu verzehren.
 
 
QUELLE:

  •     www.bvl.bund.de (Startseite > Service > Presse > Pressemitteilungen > Blausäure in Aprikosenkernen und Rotschimmelreis in Nahrungsergänzungsmitteln) vom 30.07.2020


 
Dr. Herbert Otteneder (siehe auch Food & Recht, 10/2020)

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