Europäische Bürgerinitiative „End The Slaughter Age“

Europäische Bürgerinitiative „End The Slaughter Age“

Am 3. März 2022 wurde bei der Kommission ein Antrag auf Registrierung der Europäischen Bürgerinitiative „End The Slaughter Age“ (Schluss mit der Schlachtung von Tieren) eingereicht.
 
Die Ziele der Initiative werden von den Organisatoren wie folgt angegeben: a) Ausschluss der Tierhaltung von den Tätigkeiten, die für Agrarsubventionen in Betracht kommen, und Aufnahme ethischer und ökologischer Alternativen, wie z. B. zelluläre Landwirtschaft und Pflanzenproteine, und b) Einführung von Anreizen für die Erzeugung und den Verkauf von pflanzlichen Erzeugnissen und Erzeugnissen der zellulären Landwirtschaft.
 
Weitere Einzelheiten zu dem Gegenstand der Initiative sowie deren Zielen und Hintergründen befinden sich in einem zusätzlichen Dokument, in dem die Gründe, aus denen man die Initiative unterstützen sollte, dargelegt und erläutert werden. Unter anderem machen die Organisatoren geltend, dass eine Verlagerung der Agrarsubventionen vom Tierhaltungssektor auf ökologische Alternativen, wie z. B. zelluläre Landwirtschaft und den Anbau von Pflanzenproteinen, auf der Grundlage des Vorsorge- und des Verursacherprinzips gerechtfertigt sei. Als mögliche Anreize für die Herstellung und den Verkauf nachhaltiger Alternativen nennen die Organisatoren beispielsweise die Aufhebung der derzeit auf Pflanzenalternativen erhobenen zusätzlichen Besteuerung gegenüber tierischen Erzeugnissen.
 
Die Initiative „End The Slaughter Age“ wurde mit dem Durchführungsbeschluss (EU) 2022/712 vom 27.04.2022 registriert. Die Sammlung der Stimmen läuft online auf dem Portal der EU-Kommission.
 
Für eine Bürgerinitiative muss ein Organisationsteam gebildet werden, dem mindestens sieben Unionsbürger aus mindestens sieben verschiedenen Mitgliedstaaten angehören. Diese haben ein Jahr Zeit, um die Unterschriften von einer Million Menschen aus mindestens sieben EU-Mitgliedstaaten zu sammeln. In jedem einzelnen EU-Mitgliedstaat muss dabei eine festgelegte Mindestzahl an Unterzeichnern erreicht werden. Falls die Mindestzahl an Unterzeichnern erreicht wird, wird das Organisationsteam zu einer Anhörung im Europäischen Parlament eingeladen, um den Vorschlag vorzustellen. Anschließend kann das Parlament beschließen, den Vorschlag weiter zu erörtern und eine Entschließung dazu anzunehmen.
 
 
QUELLE:

  • www.europarl.europa.eu
  • „Amtsblatt der EU Nr. L 133 vom 10.05.2022, S. 15

 

Dr. Herbert Otteneder

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