Forderungen des Verbraucherzentrale Bundesverbands an die EU-Verbraucherpolitik
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Forderungen des Verbraucherzentrale Bundesverbands an die EU-Verbraucherpolitik

Unter dem Schlagwort „Europa kann mehr“ stellte der Verbrauchzentale Bundesverband (VZBV) fünf Forderungen an die Lebensmittel- und Ernährungspolitik für die Legislaturperiode 2019 – 2024 des Europäischen Parlaments der Öffentlichkeit vor:

Verbraucher vor Lebensmittelskandalen schützen und im Ernstfall besser informieren: europaweit einheitliche Umsetzung von Regeln für den Lebensmittelmarkt gewährleisten
Der Fitness-Check-Bericht der EU-Kommission belegt, dass das EU-Lebensmittelrecht in den Mitgliedstaaten unterschiedlich interpretiert und nicht effizient und einheitlich umgesetzt wird. Risikokommunikation und -management in Krisenfällen unterscheiden sich stark innerhalb der einzelnen Länder, wie zuletzt im Fipronil-Fall im Sommer 2017. Weiter verweist der VZBV darauf, dass im wachsenden Online-Lebensmittelhandel schlagfertige Kontrollen dringend notwendig sind.

Gesunde Ernährung einfacher machen
Es fehlt nach wie vor eine vereinfachte Nährwertkennzeichnung auf der Produkt-Vorderseite für einen schnellen Überblick, ob vergleichsweise viel Salz, Zucker oder Fett in einem verarbeiteten Lebensmittel enthalten sind. Auch sind Kinder noch immer Zielscheibe von Marketing für ungesunde Lebensmittel. Längst überfällig sind Nährwertprofile.

Höchstmengen für Nahrungsergänzungsmittel festlegen
Nahrungsergänzungsmittel werden oft in Dosierungen vermarktet, die den Tagesbedarf an Vitaminen und Mineralstoffen um ein Vielfaches übersteigen. Die EU-Kommission muss daher EU-weit einheitliche Werte festlegen, um Verbraucher vor möglichen Überdosierungen schützen.

EU-weit einheitliche Herkunftskennzeichnung einführen
Der VZBV verweist auf repräsentative Befragungen. Danach wollen die Verbraucher wissen, woher ihre Lebensmittel stammen. Der Verband fordert daher, dass die EU-Kommission einen Gesetzgebungsvorschlag für eine EU-weit einheitliche Herkunftskennzeichnung, vor allem für tierische Lebensmittel, vorlegt.

Vorsorgeprinzip und Lebensmittelstandards in Handelsabkommen sichern
In Handelsabkommen der EU mit Dritten muss das Vorsorgeprinzip verankert werden. Das heißt, dass bei Produkt- und Lebensmittelinformationen die EU-Kommission Ausnahmeregeln
durchsetzen muss, damit eine Kennzeichnung nicht als Handelshemmnis klassifiziert werden kann, wenn sie den Wünschen von Verbrauchern entspricht und nützt.

 

QUELLE:

• https://www.vzbv.de (Start > Themen > Lebensmittel > Aktuelles > Europa kann mehr – Lebensmittel- und Ernährungspolitik auf dem Prüfstand) 24.01.2019


Dr. Herbert Otteneder

 

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