Das Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR) hat seinen Fragen-und-Antworten-Katalog (FAQ) zum Coronavirus wie folgt aktualisiert:
Die bereits vom 03.02.2020 stammenden FAQs wurden durch Verbraucherinnen und Verbraucher initiiert. Anlass war die Frage, ob das Virus auch über Lebensmittel und andere importierte Produkte wie Kinderspielzeug, Mobiltelefone, Werkzeuge etc. auf den Menschen übertragen werden kann. Die klare Antwort des BfR lautete bereits zu diesem Zeitpunkt: Nein. Es gibt derzeit keine Fälle, bei denen nachgewiesen ist, dass sich Menschen über den Verzehr kontaminierter Lebensmittel mit dem neuartigen Coronavirus infiziert haben.
Infektionen durch eine Übertragung von Coronaviren durch Backwaren oder frischem Obst und Gemüse sind laut BfR bisher nicht bekannt. Dies gilt auch über den Verzehr von Fleischwaren oder Kontakt mit kontaminierten Fleischprodukten. Zwar können Coronaviren durch direktes Niesen oder Husten einer infizierten Person auf die genannten Lebensmittel gelangen. Sie können sich jedoch nicht in oder auf Lebensmitteln vermehren. Eine Schmierinfektion einer weiteren Person erscheint nur dann möglich, wenn das Virus kurz nach der Kontamination über die Hände oder die Lebensmittel selbst auf die Schleimhäute der Nase oder der Augen übertragen wird. Das BfR empfiehlt daher bei der Zubereitung von Lebensmitteln die allgemeinen Hygieneregeln zu beachten. Das heißt, gründliches Abwaschen der Lebensmittel und häufiges Händewaschen während der Verarbeitung.
Auch für eine Übertragung des Virus durch den Kontakt mit kontaminierten Gegenständen oder über kontaminierte Oberflächen, wodurch nachfolgend eine Infektion beim Menschen aufgetreten wäre, gibt es derzeit keine belastbaren Belege. Allerdings können Schmierinfektionen über Oberflächen, die zuvor mit Viren kontaminiert wurden, nicht ausgeschlossen werden, räumt das BfR ein.
Dem BfR sind bisher keine Fälle bekannt, bei denen durch das Berühren von Bargeld, Kartenterminals, Türklinken, Smartphones, Griffen von Einkaufswagen, Verpackungen, Tüten oder (Sport-)bällen Infektionen mit SARS-CoV-2 ausgelöst wurden.
Dass importiere Waren wie kosmetische Mittel oder Bedarfsgegenstände und Spielwaren, Werkzeuge, Computer, Kleidung oder Schuhe Quelle einer Infektion mit dem neuartigen Coronavirus sein könnten, ist laut BfR nach derzeitigem Wissensstand unwahrscheinlich.
Wenn durch Husten oder Niesen einer infizierten Person Coronaviren auf Geschirr und Besteck von Kantinen und anderen Einrichtungen der Gemeinschaftsverpflegung gelangen, können diese eine Zeit lang infektiös bleiben und eine Schmierinfektion auslösen. Das Coronavirus wird durch Tenside und Temperaturen über 60°C beim Spülen mit der Hand oder in der Geschirrspülmaschine inaktiviert.
Den Einsatz von Desinfektionsmitteln auch im Privathaushalt bei Gesunden hält das BfR in der aktuellen Situation nicht für notwendig. Außerhalb des Privathaushaltes sollte darauf geachtet werden, die Hände vom Gesicht fernzuhalten, anderen Personen nicht die Hand zu geben und sich umgehend gründlich die Hände zu waschen, sobald die Möglichkeit dazu besteht.
Das BfR weist auf Angebote im Internet hin, die suggerieren, dass die Einnahme von zum Teil sehr hoch dosierten Vitamin-D-haltigen Nahrungsergänzungsmitteln vor einer Infektion mit dem Corona-Virus SARS-CoV-2 bzw. der Erkrankung COVID-19 schützen kann. Zwar ist wissenschaftlich anerkannt, dass Vitamin D zur normalen Funktion des Immunsystem beiträgt. Das heißt aber nicht, dass man vorbeugend hoch dosierte Vitamin-D-Präparate zu sich nehmen sollte. Nach Fallberichten kann die eigenständige sehr hohe Einnahme von Vitamin-D-Präparaten ohne ärztliche Kontrolle gesundheitliche Risiken bergen, so das BfR.
QUELLE:
Die bereits vom 03.02.2020 stammenden FAQs wurden durch Verbraucherinnen und Verbraucher initiiert. Anlass war die Frage, ob das Virus auch über Lebensmittel und andere importierte Produkte wie Kinderspielzeug, Mobiltelefone, Werkzeuge etc. auf den Menschen übertragen werden kann. Die klare Antwort des BfR lautete bereits zu diesem Zeitpunkt: Nein. Es gibt derzeit keine Fälle, bei denen nachgewiesen ist, dass sich Menschen über den Verzehr kontaminierter Lebensmittel mit dem neuartigen Coronavirus infiziert haben.
Infektionen durch eine Übertragung von Coronaviren durch Backwaren oder frischem Obst und Gemüse sind laut BfR bisher nicht bekannt. Dies gilt auch über den Verzehr von Fleischwaren oder Kontakt mit kontaminierten Fleischprodukten. Zwar können Coronaviren durch direktes Niesen oder Husten einer infizierten Person auf die genannten Lebensmittel gelangen. Sie können sich jedoch nicht in oder auf Lebensmitteln vermehren. Eine Schmierinfektion einer weiteren Person erscheint nur dann möglich, wenn das Virus kurz nach der Kontamination über die Hände oder die Lebensmittel selbst auf die Schleimhäute der Nase oder der Augen übertragen wird. Das BfR empfiehlt daher bei der Zubereitung von Lebensmitteln die allgemeinen Hygieneregeln zu beachten. Das heißt, gründliches Abwaschen der Lebensmittel und häufiges Händewaschen während der Verarbeitung.
Auch für eine Übertragung des Virus durch den Kontakt mit kontaminierten Gegenständen oder über kontaminierte Oberflächen, wodurch nachfolgend eine Infektion beim Menschen aufgetreten wäre, gibt es derzeit keine belastbaren Belege. Allerdings können Schmierinfektionen über Oberflächen, die zuvor mit Viren kontaminiert wurden, nicht ausgeschlossen werden, räumt das BfR ein.
Dem BfR sind bisher keine Fälle bekannt, bei denen durch das Berühren von Bargeld, Kartenterminals, Türklinken, Smartphones, Griffen von Einkaufswagen, Verpackungen, Tüten oder (Sport-)bällen Infektionen mit SARS-CoV-2 ausgelöst wurden.
Dass importiere Waren wie kosmetische Mittel oder Bedarfsgegenstände und Spielwaren, Werkzeuge, Computer, Kleidung oder Schuhe Quelle einer Infektion mit dem neuartigen Coronavirus sein könnten, ist laut BfR nach derzeitigem Wissensstand unwahrscheinlich.
Wenn durch Husten oder Niesen einer infizierten Person Coronaviren auf Geschirr und Besteck von Kantinen und anderen Einrichtungen der Gemeinschaftsverpflegung gelangen, können diese eine Zeit lang infektiös bleiben und eine Schmierinfektion auslösen. Das Coronavirus wird durch Tenside und Temperaturen über 60°C beim Spülen mit der Hand oder in der Geschirrspülmaschine inaktiviert.
Den Einsatz von Desinfektionsmitteln auch im Privathaushalt bei Gesunden hält das BfR in der aktuellen Situation nicht für notwendig. Außerhalb des Privathaushaltes sollte darauf geachtet werden, die Hände vom Gesicht fernzuhalten, anderen Personen nicht die Hand zu geben und sich umgehend gründlich die Hände zu waschen, sobald die Möglichkeit dazu besteht.
Das BfR weist auf Angebote im Internet hin, die suggerieren, dass die Einnahme von zum Teil sehr hoch dosierten Vitamin-D-haltigen Nahrungsergänzungsmitteln vor einer Infektion mit dem Corona-Virus SARS-CoV-2 bzw. der Erkrankung COVID-19 schützen kann. Zwar ist wissenschaftlich anerkannt, dass Vitamin D zur normalen Funktion des Immunsystem beiträgt. Das heißt aber nicht, dass man vorbeugend hoch dosierte Vitamin-D-Präparate zu sich nehmen sollte. Nach Fallberichten kann die eigenständige sehr hohe Einnahme von Vitamin-D-Präparaten ohne ärztliche Kontrolle gesundheitliche Risiken bergen, so das BfR.
QUELLE:
- Kann das neuartige Coronavirus über Lebensmittel und Gegenstände übertragen werden? Aktualisierte Fragen und Antworten des BfR vom 20. Oktober 2020
Dr. Herbert Otteneder (siehe auch Food & Recht, 12/2020)