Im Rahmen des Bundesweiten Überwachungsplans (BÜp) 2020 wurde eine Vielzahl von Lebensmittelkontaktmaterialien aus Papier auf die Freisetzung der Chlorpropanole 1,3-DCP und 3-MCPD untersucht. Im Fokus standen Lebensmittelkontaktmaterialien aus Papier, die vorhersehbar in Kontakt mit feuchten Lebensmitteln kommen. Hierzu gehörten neben Backförmchen, Kaffee- sowie Teefilter, Servietten und Küchenrolle auch Trinkhalme. Insgesamt untersuchten die Behörden der Bundesländer 256 dieser Lebensmittelkontaktmaterialien aus Papier auf die Freisetzung der Chlorpropanole 3-MCPD und 1,3-DCP.
Sowohl für 3-MCPD als auch für 1,3-DCP wurden in der Empfehlung des BfR der Serie XXXVI über Papiere, Kartons und Pappen für den Lebensmittelkontakt Beschränkungen hinsichtlich der Übergänge in Wasserextrakte, welche die realen Übergänge in Lebensmittel simulieren, ausgesprochen. Gemäß Fußnote 15 der Empfehlung darf 1,3-DCP im Wasserextrakt der Fertigerzeugnisse mit einer Nachweisgrenze von 2 µg/l nicht nachweisbar sein. Der Übergang von 3-MCPD in den Wasserextrakt der Fertigerzeugnisse soll so gering wie technisch möglich sein und einen Richtwert von 12 µg/l nicht überschreiten, auch wenn eine Überschreitung nicht gleichbedeutend mit einem Gesundheitsrisiko ist.
Die Ergebnisse der Untersuchungen zeigen, dass 38 (14,8 %) bzw. 17 (6,6 %) der 256 untersuchten Proben nicht den Anforderungen der BfR-Empfehlung an die Freisetzung von 3-MCPD bzw. 1,3-DCP entsprachen. Besonders häufig wurden bei Trinkhalmen die BfR-Empfehlungen nicht eingehalten.
QUELLE:
- Meldung Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) vom 24.09.2021
Dr. Greta Riel