Gesundheitsversorgungsweiterentwicklungsgesetz (GVWG)
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Gesundheitsversorgungsweiterentwicklungsgesetz (GVWG)

Das umstrittene Gesetz zur Weiterentwicklung der Gesundheitsversorgung sieht u.a. vor, dass ab dem 1. September 2022 nur noch Pflegeeinrichtungen zur Versorgung zugelassen werden, die ihre Pflege- und Betreuungskräfte nach Tarif oder kirchenarbeitsrechtlichen Regelungen bezahlen oder mindestens in Höhe eines Tarifvertrags oder einer kirchenarbeitsrechtlichen Regelung entlohnen.
 
Die Bezahlung nach Tarif soll vollständig refinanziert werden. Für Einrichtungen, die nicht tarifgebunden sind, wird eine Refinanzierung bis zur Höhe von 10 Prozent über dem Durchschnitt der regional geltenden Tariflöhne gewährleistet. In der ambulanten Pflege werden die Sachleistungsbeträge um 5 % erhöht, um auch dort den steigenden Vergütungen Rechnung zu tragen.


ABVP – Arbeitgeber- und BerufsVerband Privater Pflege e. V.
www.abvp.de

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