Wie das Niedersächsische Landesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (LAVES) auf seiner Homepage mitteilt, mussten von insgesamt sieben im Jahr 2021 untersuchten Granatapfelsoßen alle beanstandet werden.
Hauptziel der Überprüfungen war festzustellen, inwieweit der angegebene Anteil an Granatapfelsaft zutraf. Fündig wurde das Amt bei zwei Proben. Hier war der angegebene Gehalt an Granatapfelsaft unterschritten. Bei einem weiteren Erzeugnis war neben Glucosesirup und Wasser lediglich naturidentisches Granatapfelaroma deklariert. Dazu teilte das Amt mit, dass das Erzeugnis allenfalls als „Sauce mit Granatapfelgeschmack“ hätte bezeichnet werden dürfen.
Die weiteren Untersuchungen ergaben Unstimmigkeiten im Zutatenverzeichnis, die das Amt sämtlich als irreführend bezeichnet beanstandete. So wurde in einer Probe Zuckersirup festgestellt, der nicht im Zutatenverzeichnis angegeben war. Nach dem Zutatenverzeichnis sollte das Produkt nur Granatapfelsaftkonzentrat und 2,5 % Salz enthalten. Beanstandet wurde auch eine Probe, bei der die angegeben Salzgehalte im Zutatenverzeichnis und in der Nährwertkennzeichnung deutlich voneinander abwichen. Weiter waren die Angaben an Kohlenhydraten und an Zucker in der Nährwertkennzeichnung bei zwei Erzeugnissen nicht zutreffend.
Hinzu kam, dass eine Reihe von formalen Vorgaben in der Kennzeichnung, wie z.B. die Mengenangabe der wertgebenden Zutat Granatapfel, das Fehlen der Pflichtangaben in deutscher Sprache sowie die Angabe in der erforderlichen Mindestschriftgröße nicht erfüllt waren.
QUELLE:
- www.laves.niedersachsen.de
Dr. Herbert Otteneder