Große Einzelhändler und Discounter haben sich 2019 auf eine Kennzeichnung der Haltungsform bei Fleisch und Fleischerzeugnissen geeinigt. Nach diesem System gibt es vier Stufen: Haltungsstufe 1: "Stallhaltung", entspricht dem gesetzlichen Mindeststandard, Stufe 2 "Stallhaltung Plus" etwas mehr Platz im Stall (Beispiel Schwein: + 10 %) und zusätzliches Beschäftigungsmaterial, Stufe 3: "Außenklima" mehr Platz im Stall (Beispiel Schwein: + 40 %) und Stufe 4 "Premium" Auslauf im Freien und den meisten Platz im Stall (Beispiel Schwein: + 100 %).
Nach Auffassung der Verbraucherzentrale Bundesverband (VZBV) bieten einzig die Haltungsformen 3 und 4 eine deutlich verbesserte Tierhaltung. Weiter stellte der VZBV bei seinen Recherchen in verschiedenen Handelsketten fest, dass das Angebot an Fleisch und Fleischerzugnissen überwiegend von Tieren in der Haltungsform 1 (34%), also dem gesetzlichen Mindeststandard, stammte. Die Haltungsform 2 war mit 55 % weit überwiegend bei Geflügel vertreten. Die Haltungsformen 3 und 4 waren mit 4 % bzw. 6 % vertreten und damit noch Mangelware. Verbraucherinnen und Verbraucher haben so keine Möglichkeit auszuwählen.
Der VZBV fordert daher, dass die seit Jahren angekündigte staatliche Tierwohlkennzeichnung schnellstmöglich eingeführt wird, mit Anforderungen, die deutlich über dem gesetzlichen Mindeststandard liegen müssen.
Die nationale Kennzeichnung kann nur eine Übergangslösung sein, stellt der VZBV dazu fest. Mittelfristig ist eine verbindliche europäische Kennzeichnung erforderlich, die Transparenz über das gesamte Angebot - einschließlich des gesetzlichen Mindeststandards - herstellt.
QUELLE:
- www.verbraucherzentrale.de/lebensmittelproduktion
Dr. Herbert Otteneder