Das Lebensmittel- und Veterinärinstitut Braunschweig/Hannover des LAVES mit Sitz in Braunschweig hat im Jahr 2021 die Zusammensetzung der Burger speziell aus Imbissbetrieben untersucht. Neben der Grundzusammensetzung wurde speziell die Tierart der Burgerpatties bestimmt. Alle 26 im Jahr 2021 untersuchten Hamburger und Cheeseburger enthielten ausschließlich Rindfleisch. In den als „Chicken Burger“ bezeichneten Proben aus Hähnchenfleisch wurde kein anderes Fleisch nachgewiesen.
Bei drei Proben, die mit der Bezeichnung „Beefburger“, „Hamburger“ und „Burger“ angeboten wurden, konnte im Fleischanteil Stärke und somit die Verwendung von stärkehaltigen Bindemitteln nachgewiesen werden. Die Bezeichnungen der drei Proben wurden als unzutreffend und als zur Irreführung von Verbraucherinnen und Verbrauchern geeignet beurteilt.
Nach den Leitsätzen für Fleisch und Fleischerzeugnisse besteht bei Hamburgern und Cheeseburgern (Hamburger mit Käse- oder Schmelzkäseauflage) der Fleischanteil ausschließlich aus Rindfleisch.
Auch bei der Abgabe von unverpackten Lebensmitteln ist die Kennzeichnung von allergenwirksamen Zutaten verpflichtend. Bei einer Probe war nach Prüfung durch das Lebensmittel- und Veterinärinstitut Braunschweig/Hannover die Allergenkennzeichnung unvollständig.
QUELLE:
- www.laves.niedersachsen.de/hamburger-oder-doch-frikadellen
Dr. Herbert Ottenede